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Recht auf Vergessenwerden
Wie ich so sehe werden hier in letzter Zeit Mitglieder vom Forum ausgeschlossen.
Die gründe dafür sind erst einmal nebensächlich. Wie sieht es nun aus mit dem Recht auf Vergessenwerden? Wenn ein Forum Betreiber kein Interesse mehr an Mitgliedern zeigt und diese dann auf das Recht auf Vergessenwerden bestehen muss der Betreiber dann die Beiträge\Themen usw. bei Aufforderung löschen? Schließlich will er ja eine fortführende Kommunikation verhindern. Irgendwo sehe ich da einen Rechtskonflikt in Bezug auf Alles oder gar nichts. Also wenn ich nicht mehr erwünscht bin sollte man dann nicht auch das Recht haben dürfen/können seine Beiträge aus dem Forum entfernen zu lassen? Einfach gesagt.. Wenn du mich nicht mehr willst brauchst du auch meine Beiträge und Themen nicht mehr. gruss |
AW: Recht auf Vergessenwerden
Irgend wo in den AGB steht bestimmt, dass du deine Beiträge dem Forum zur Verfügung stellst. :wink:
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AW: Recht auf Vergessenwerden
genauer gesagt in den Nutzungsbedingungen die du akzeptiert hast, als du deinen Account hier angelegt hast...
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AW: Recht auf Vergessenwerden
Und damit die Nutzungsrechte an den Forenbetreiber überlässt.
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AW: Recht auf Vergessenwerden
Du fragst zwar nach einer rechtlichen Bewertung (so verstehe ich dich jedenfalls), aber ich gebe einen anderen Punkt zu bedenken: Würden die Beiträge ehemaliger Mitglieder ebenfalls entfernt, würden dadurch ganze Threads zum Teil oder komplett nutzlos, aus dem Zusammenhang gerissen usw. Leser, die Interesse an solchen Threads haben, haben es dann unnötig schwer, weil Teile/Beiträge fehlen, Zitate auf nicht mehr existente Posts verweisen uvm. Aus diesem Blickwinkel würde das Löschen von Posts von Nicht-mehr-Mitgliedern allen schaden: dem Forenbetreiber, den Lesern, potentiellen neuen Nutzern, dem Forenklima ggf. auch.
Bei Planet3DNow wird es daher so gehandhabt, dass die Nutzernamen zwar unkenntlich gemacht werden (Namensschema Gast<Datum>), die Beiträge bleiben aber stehen. MfG Dalai |
AW: Recht auf Vergessenwerden
Soweit ich weiß, gilt das „Recht auf Vergessenwerden“ nur für
![]() Das wäre ja auch noch schöner, wenn man als Admin jeden einzelnen Beitrag von jemandem löschen müsste, nur weil der es so will. Ein Beitrag steht schließlich selten allein sondern ist Teil einer Diskussion. Nicht nur, dass das ein unzumutbarer manueller Aufwand wäre, weil es ja nicht nur mit dem Löschen der Beiträge des Benutzers getan ist, sondern man auch die Zitate in den Beiträgen anderer Benutzer berücksichtigen muss; es geht auch der Zusammenhang völlig verloren und ganze Themen werden unbrauchbar. Ich habe das schon in Foren erlebt, wo Nutzer ihre Beiträge selbst löschen durften. Irgendwer ist immer beleidigt und rächt sich dann mal eben am Forum, indem er alle seine Beiträge löscht. Das kann es nicht sein. |
AW: Recht auf Vergessenwerden
Und dann kommen ja noch die Backups hinzu.
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AW: Recht auf Vergessenwerden
Nun ja es gibt diverse Klagen gegen Forumsbetreiber welche aber ein paar Jahre zurückliegen.
Hier wurde die Löschung der Forenbeiträge verneint. Das muss aber nicht bedeuten das es so bleiben muss. Schließlich wurde auch Google dazu verpflichtet das recht auf vergessen einzuräumen. Mich würde mal interessieren ob die alten Gerichtsentscheide unter den Aspekt immer noch Bedeutung haben. Spekulation: Wäre ein eventueller Rechtsstreit gegen Forenbetreiber auf das vergessenwerden hinsichtlich des Google Urteil erfolgreich? In einer AGB festgelegt Punkte müssen ja nicht immer bestand haben. Mich Interessiert das einfach mal :) Zitat:
Lasse ich mich von meiner Frau scheiden trage ich bestimmt den Ehering nicht mehr ;) "lol" Entweder Oder... Hmm... Nach dem Motto. Was mir gefällt behalte ich, was nicht werfe ich raus. Ist das Rechtens/Moralisch? gruss |
AW: Recht auf Vergessenwerden
Zitat:
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AW: Recht auf Vergessenwerden
Zitat:
Es geht auch nicht um meine Person sondern generell um das Thema "Recht auf Vergessenwerden" Wie ich schon sagte Bedingungen können gekippt werden. Eventuell ein Rechtsstreit doch erfolgreich :) :wink: Auch wenn ich Beiträge schreibe sind sie letztendlich immer noch mein Geistiges Eigentum. Auch dann wenn in den AGB's was anderes steht. Kann man sehen wie man will. gruss |
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