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Recht auf Vergessenwerden

Ein Thema von EWeiss · begonnen am 5. Feb 2016 · letzter Beitrag vom 7. Feb 2016
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Seite 1 von 3  1 23      
EWeiss
(Gast)

n/a Beiträge
 
#1

Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:35
Wie ich so sehe werden hier in letzter Zeit Mitglieder vom Forum ausgeschlossen.
Die gründe dafür sind erst einmal nebensächlich.

Wie sieht es nun aus mit dem Recht auf Vergessenwerden?
Wenn ein Forum Betreiber kein Interesse mehr an Mitgliedern zeigt und diese dann auf das Recht auf Vergessenwerden bestehen
muss der Betreiber dann die Beiträge\Themen usw. bei Aufforderung löschen?
Schließlich will er ja eine fortführende Kommunikation verhindern.

Irgendwo sehe ich da einen Rechtskonflikt in Bezug auf Alles oder gar nichts.

Also wenn ich nicht mehr erwünscht bin sollte man dann nicht auch das Recht haben dürfen/können seine Beiträge aus dem Forum entfernen zu lassen?
Einfach gesagt..
Wenn du mich nicht mehr willst brauchst du auch meine Beiträge und Themen nicht mehr.


gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 19:37 Uhr)
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Benutzerbild von Luckie
Luckie

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#2

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:41
Irgend wo in den AGB steht bestimmt, dass du deine Beiträge dem Forum zur Verfügung stellst.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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Lemmy

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2.380 Beiträge
 
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#3

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:43
genauer gesagt in den Nutzungsbedingungen die du akzeptiert hast, als du deinen Account hier angelegt hast...
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Benutzerbild von Luckie
Luckie

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#4

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:46
Und damit die Nutzungsrechte an den Forenbetreiber überlässt.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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Benutzerbild von Dalai
Dalai

Registriert seit: 9. Apr 2006
1.682 Beiträge
 
Delphi 5 Professional
 
#5

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:54
Du fragst zwar nach einer rechtlichen Bewertung (so verstehe ich dich jedenfalls), aber ich gebe einen anderen Punkt zu bedenken: Würden die Beiträge ehemaliger Mitglieder ebenfalls entfernt, würden dadurch ganze Threads zum Teil oder komplett nutzlos, aus dem Zusammenhang gerissen usw. Leser, die Interesse an solchen Threads haben, haben es dann unnötig schwer, weil Teile/Beiträge fehlen, Zitate auf nicht mehr existente Posts verweisen uvm. Aus diesem Blickwinkel würde das Löschen von Posts von Nicht-mehr-Mitgliedern allen schaden: dem Forenbetreiber, den Lesern, potentiellen neuen Nutzern, dem Forenklima ggf. auch.

Bei Planet3DNow wird es daher so gehandhabt, dass die Nutzernamen zwar unkenntlich gemacht werden (Namensschema Gast<Datum>), die Beiträge bleiben aber stehen.

MfG Dalai

Geändert von Dalai ( 5. Feb 2016 um 20:05 Uhr) Grund: Typo
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
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3.724 Beiträge
 
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#6

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:55
Soweit ich weiß, gilt das „Recht auf Vergessenwerden“ nur für personenbezogene Daten. Die meisten Forenbeiträge dürften also nicht darunter fallen. Nur IP-Adressen, Namen und sowas müssen gelöscht werden.

Das wäre ja auch noch schöner, wenn man als Admin jeden einzelnen Beitrag von jemandem löschen müsste, nur weil der es so will. Ein Beitrag steht schließlich selten allein sondern ist Teil einer Diskussion. Nicht nur, dass das ein unzumutbarer manueller Aufwand wäre, weil es ja nicht nur mit dem Löschen der Beiträge des Benutzers getan ist, sondern man auch die Zitate in den Beiträgen anderer Benutzer berücksichtigen muss; es geht auch der Zusammenhang völlig verloren und ganze Themen werden unbrauchbar. Ich habe das schon in Foren erlebt, wo Nutzer ihre Beiträge selbst löschen durften. Irgendwer ist immer beleidigt und rächt sich dann mal eben am Forum, indem er alle seine Beiträge löscht. Das kann es nicht sein.

Geändert von Namenloser ( 5. Feb 2016 um 19:57 Uhr)
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Luckie

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#7

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:57
Und dann kommen ja noch die Backups hinzu.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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EWeiss
(Gast)

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#8

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 19:57
Nun ja es gibt diverse Klagen gegen Forumsbetreiber welche aber ein paar Jahre zurückliegen.
Hier wurde die Löschung der Forenbeiträge verneint.
Das muss aber nicht bedeuten das es so bleiben muss.
Schließlich wurde auch Google dazu verpflichtet das recht auf vergessen einzuräumen.

Mich würde mal interessieren ob die alten Gerichtsentscheide unter den Aspekt immer noch Bedeutung haben.
Spekulation: Wäre ein eventueller Rechtsstreit gegen Forenbetreiber auf das vergessenwerden hinsichtlich des Google Urteil erfolgreich?
In einer AGB festgelegt Punkte müssen ja nicht immer bestand haben.

Mich Interessiert das einfach mal

Zitat:
Das wäre ja auch noch schöner, wenn man als Admin jeden einzelnen Beitrag von jemandem löschen müsste, nur weil der es so will.
Na nun es zwingt ja den Admin niemand die Leute rauszuwerfen..
Lasse ich mich von meiner Frau scheiden trage ich bestimmt den Ehering nicht mehr "lol"
Entweder Oder...

Hmm... Nach dem Motto. Was mir gefällt behalte ich, was nicht werfe ich raus. Ist das Rechtens/Moralisch?

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 20:14 Uhr)
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mkinzler
(Moderator)

Registriert seit: 9. Dez 2005
Ort: Heilbronn
39.858 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#9

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:09
Zitat:
Na nun es zwingt ja den Admin niemand die Leute rauszuwerfen..
Und es wird auch keiner dazugezwungen hier Mitglied zu werden. Und wenn man sich hier freiwillig anmeldet, akzeptiert man die Bedingungen.
Markus Kinzler
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EWeiss
(Gast)

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#10

AW: Recht auf Vergessenwerden

  Alt 5. Feb 2016, 20:13
Zitat:
Na nun es zwingt ja den Admin niemand die Leute rauszuwerfen..
Und es wird auch keiner dazugezwungen hier Mitglied zu werden. Und wenn man sich hier freiwillig anmeldet, akzeptiert man die Bedingungen.
Schon klar.
Es geht auch nicht um meine Person sondern generell um das Thema "Recht auf Vergessenwerden"
Wie ich schon sagte Bedingungen können gekippt werden.
Eventuell ein Rechtsstreit doch erfolgreich

Auch wenn ich Beiträge schreibe sind sie letztendlich immer noch mein Geistiges Eigentum.
Auch dann wenn in den AGB's was anderes steht.
Kann man sehen wie man will.

gruss

Geändert von EWeiss ( 5. Feb 2016 um 20:17 Uhr)
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