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Ärger mit der Telkom
kennt jemand eine gute Adress um effektiv seinen Ärger über die deutsche Telkom loszuwerden :?
Mein DSL Anschluss war letztes Jahr 3 Tage nicht verfügbar aufgrund eines Kabelbruchs in einer Telkom Verteilerstation, anstelle einer Entschädugung für nicht verfügbares DSL wurden mir 70 Euro von meinem Konto für einen sinnfreien Besuch eines Sevicetechnikers via Entzugsermächtigung abgebucht. Unzählige E Mails, stundenlanges Warten in div Hotlines , Diskussionen mir Mitarbeitern aus diversen Hotlines ... alles ohne Erfolg. Eine im März endlich mündlich zugesagte Gutschrift ist nicht eingetroffen ... Wenn ich alle meine Aufwände für diese Beschwerde zusammenzähle komme ich auf einen Stundenlohn von 2 Euro für den fraglichen Steitwert was soll ich tun ... augeben ??? - der klügere gibt nach ??????? |
AW: Ärger mit der Telkom
Du könntest versuchen, Dich an die c't zu wenden ("Vorsicht Kunde"), allerdings glaube ich aufgrund des relativ geringen Betrags kaum, dass die sich der Sache annehmen werden. Aber immerhin macht Versuch klug.
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AW: Ärger mit der Telkom
Ich habe mal ähnliche Probleme mit der Telekom auf dem Schriftweg klären können und dabei direkt die Geschäftsführung angeschrieben (habe leider keine Kopien mehr gefunden).
Ich würde per Fax und Post direkt den Geschäftsführer (persönlich) anschreiben. Evtl. wird das sonst schon auf unterer Ebene im Kundendienst ausgefiltert. So ist der GF direkter in der (moralischen) Pflicht. |
AW: Ärger mit der Telkom
Zitat:
Edit: Hab gerade geguckt: "Unterschlagung" ist falsch. Einfach so anzeigen...:-D |
AW: Ärger mit der Telkom
[QUOTE=Jens01;1210400]
Zitat:
Ich mach so etwas immer schriftlich und dabei eine Frist setzen. Das bringt schon einiges.. Ansonsten auch mal mit Rechtsschritten drohen... Und dass man bei Problemen mit der Telekom stundenlang in der Hotline verbringt ist normal (hatte ich auch schon, waren einmal 5 Mitarbeiter hintereinander). Die telefonieren halt gern :-) |
AW: Ärger mit der Telkom
Zitat:
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AW: Ärger mit der Telkom
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AW: Ärger mit der Telkom
Genau. Dieses kleine unbedeutende Detail ("nach Zugang des Rechnungsabschlusses") hast Du komplett unter den Tisch fallen lassen. Erfolgt ein Einzug beispielsweise am 1. Januar und die Periodizität des Rechnungsabschlusses ist vierteljährlich, dann würde mindestens bis 12. Mai die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen.
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AW: Ärger mit der Telkom
Zitat:
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AW: Ärger mit der Telkom
Wenn ich das jetzt lese, hat er womöglich eine Frist von sogar 13 Monaten. Es könnte sein, dass die Einzugsermächtigung für diese Forderung nicht gilt. Sprich es gibt keine Einzugsermächtigung.
Es passiert öfter -hatte ich auch schon- dass vom Gläubiger vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, damit der Schuldner anfängt zu denken: "Was soll ich jetzt nur machen ..." |
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