Delphi-PRAXiS

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-   -   Ärger mit der Telkom (https://www.delphipraxis.net/174152-aerger-mit-der-telkom.html)

bernhard_LA 7. Apr 2013 12:47

Ärger mit der Telkom
 
kennt jemand eine gute Adress um effektiv seinen Ärger über die deutsche Telkom loszuwerden :?

Mein DSL Anschluss war letztes Jahr 3 Tage nicht verfügbar aufgrund eines Kabelbruchs in einer Telkom Verteilerstation, anstelle einer Entschädugung für nicht verfügbares DSL wurden mir 70 Euro von meinem Konto für einen sinnfreien Besuch eines Sevicetechnikers via Entzugsermächtigung abgebucht.

Unzählige E Mails, stundenlanges Warten in div Hotlines , Diskussionen mir Mitarbeitern aus diversen Hotlines ... alles ohne Erfolg.
Eine im März endlich mündlich zugesagte Gutschrift ist nicht eingetroffen ...

Wenn ich alle meine Aufwände für diese Beschwerde zusammenzähle komme ich auf einen Stundenlohn von 2 Euro für den fraglichen Steitwert

was soll ich tun ... augeben ??? - der klügere gibt nach ???????

DeddyH 7. Apr 2013 12:56

AW: Ärger mit der Telkom
 
Du könntest versuchen, Dich an die c't zu wenden ("Vorsicht Kunde"), allerdings glaube ich aufgrund des relativ geringen Betrags kaum, dass die sich der Sache annehmen werden. Aber immerhin macht Versuch klug.

stahli 7. Apr 2013 13:15

AW: Ärger mit der Telkom
 
Ich habe mal ähnliche Probleme mit der Telekom auf dem Schriftweg klären können und dabei direkt die Geschäftsführung angeschrieben (habe leider keine Kopien mehr gefunden).
Ich würde per Fax und Post direkt den Geschäftsführer (persönlich) anschreiben. Evtl. wird das sonst schon auf unterer Ebene im Kundendienst ausgefiltert.
So ist der GF direkter in der (moralischen) Pflicht.

Jens01 7. Apr 2013 13:37

AW: Ärger mit der Telkom
 
Zitat:

Zitat von bernhard_LA (Beitrag 1210393)
70 Euro von meinem Konto für einen sinnfreien Besuch eines Sevicetechnikers via Entzugsermächtigung abgebucht.

Genau nachgucken wofür Du eine Einzugsermächtigung gegeben hast -dafür wahrscheinlich nämlich nicht-. Zu Deiner Bank gehen und den Betrag zurückbuchen lassen. Das geht aber nur eine bestimme Zeit (glaub 3 Wo). Ggf -wenn Du es richtig krachen lassen willst- die Forderung bestreiten und eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.
Edit: Hab gerade geguckt: "Unterschlagung" ist falsch. Einfach so anzeigen...:-D

Helmi 7. Apr 2013 14:10

AW: Ärger mit der Telkom
 
[QUOTE=Jens01;1210400]
Zitat:

Zitat von bernhard_LA (Beitrag 1210393)
Das geht aber nur eine bestimme Zeit (glaub 3 Wo)

Genau genommen 6 Wochen

Ich mach so etwas immer schriftlich und dabei eine Frist setzen.
Das bringt schon einiges..
Ansonsten auch mal mit Rechtsschritten drohen...

Und dass man bei Problemen mit der Telekom stundenlang in der Hotline verbringt ist normal (hatte ich auch schon, waren einmal 5 Mitarbeiter hintereinander). Die telefonieren halt gern :-)

vagtler 7. Apr 2013 15:05

AW: Ärger mit der Telkom
 
Zitat:

Zitat von Helmi (Beitrag 1210404)
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1210400)
Das geht aber nur eine bestimme Zeit (glaub 3 Wo)

Genau genommen 6 Wochen

Bevor hier noch weiter unzusammenhängend spekulative Zahlen in den Raum geworfen werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugs...ng#Widerspruch

Helmi 7. Apr 2013 15:14

AW: Ärger mit der Telkom
 
Zitat:

Zitat von vagtler (Beitrag 1210407)
Zitat:

Zitat von Helmi (Beitrag 1210404)
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1210400)
]Das geht aber nur eine bestimme Zeit (glaub 3 Wo)

Genau genommen 6 Wochen

Bevor hier noch weiter unzusammenhängend spekulative Zahlen in den Raum geworfen werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugs...ng#Widerspruch

???

Zitat:

Zitat von Wikipedia
Danach gilt im nationalen Lastschriftverfahren eine Frist von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses

aber bei "Ärger mit der Telekom" musste ich an das hier denken: Spass mit der Telekom

vagtler 7. Apr 2013 15:23

AW: Ärger mit der Telkom
 
Genau. Dieses kleine unbedeutende Detail ("nach Zugang des Rechnungsabschlusses") hast Du komplett unter den Tisch fallen lassen. Erfolgt ein Einzug beispielsweise am 1. Januar und die Periodizität des Rechnungsabschlusses ist vierteljährlich, dann würde mindestens bis 12. Mai die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen.

Helmi 7. Apr 2013 15:26

AW: Ärger mit der Telkom
 
Zitat:

Zitat von vagtler (Beitrag 1210410)
Genau. Dieses kleine unbedeutende Detail ("nach Zugang des Rechnungsabschlusses") hast Du komplett unter den Tisch fallen lassen. Erfolgt ein Einzug beispielsweise am 1. Januar und die Periodizität des Rechnungsabschlusses ist vierteljährlich, dann würde mindestens bis 12. Mai die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen.

na gut - ich geb mich geschlagen!

Jens01 7. Apr 2013 17:19

AW: Ärger mit der Telkom
 
Wenn ich das jetzt lese, hat er womöglich eine Frist von sogar 13 Monaten. Es könnte sein, dass die Einzugsermächtigung für diese Forderung nicht gilt. Sprich es gibt keine Einzugsermächtigung.
Es passiert öfter -hatte ich auch schon- dass vom Gläubiger vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, damit der Schuldner anfängt zu denken: "Was soll ich jetzt nur machen ..."


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