![]() |
Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Hallo,
nehmen wir an Entwickler A ist in einer Firma angestellt und entwickelt dort lt. seinem Arbeitsvertrag Software für die Branchen B1 und B2. Die Urheberrechte an diesem Softwarestückchen liegen zweifelsohne bei A, die Verwertungsrechte bei seinem Arbeitgeber. Privat entwickelt A jedoch auch eigene Softwarekunstwerke, die man grob genauso in die Branchen B1 und/oder B2 einordnen dürfte. Höchstwahrscheinlich darf A während seines Arbeitsverhätnisses aus diesen Projekten kein Kapital schlagen. Wie allerdings sichert A sich ab, um nach Beendigung des Arbeitsvertrages auch beweisen zu können, dass diese Projekte privat entstanden sind??? Der AG wird keine Sourcen haben, aber reicht das als Beweis? |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Du unterzeichnest i.A. eine '
![]() Wenn Du nichts derartiges unterzeichnet hast, dann kannst Du mit deinem Wissen anstellen, was Du willst. Natürlich darfst du nicht an Wissen gelangen, für das Du 'Hürden' nehmen must, also z.B. in nicht befugte Bereiche eindringen usw. (was man so gemeinhin als Wirtschaftsspionage bezeichnet). Aber wenn du während deiner normalen Tätigkeit an Wissen gelangst, das Du für deine private Software verwenden kannst, ist das völlig in Ordnung. Der AG kann Dich aber verklagen (wenn er davon Wind bekommt). Er könnte z.B. vorbringen, das Du ihn arglistig getäuscht hast (Du hast die Arbeitsstelle nur angetreten um Dir Firmenwissen anzueignen). Oder er bezichtigt Dich eben dieser Wirtschatsspionage. Dann ist das Vertrauensverhältnis futsch und Du bist deinen Arbeitsplatz los. Auch eine Bewertung würde nicht sonderlich positiv auffallen. Ich würde das so nicht machen (heimlich Wissen verwenden), sondern das mit dem AG absprechen ("Ich entwickle gerade in meiner Freizeit so ein Tool"). Denn: Wenn Du gut bist und ein Tool entwickelst, das deinem AG gefällt, könnte er das übernehmen (gegen Kohle natürlich) oder es weiter verticken und dich prozentual dran beteiligen. |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
Zitat:
Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen, dort wird beschrieben, wie Erfindungen und Entwicklungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. MfG BAMatze |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
Last but not least: Das Ding heisst ![]() |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Hallo,
auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten, bevor er sie selber verwerten darf. Da die Branchen ähnlich sind und A gleichzeitig hauptberuflich verwandte Software entwickelt hat, muss er sich mit seinem Arbeitgeber einigen. Kann A nachweisen, dass die Software tatsächlich außerhalb seiner Tätigkeit entstanden ist, stünde ihm vermutlich eine Entschädigung oder Beteiligung zu. Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen. Die Frage nach dem Beweis stellt sich hierbei gar nicht (mal abgesehen davon, dass die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert werden kann...), da der Arbeitgeber immer verwertungsberechtigt ist. Hierbei ist die Lage wie bei den Arbeitnehmererfindungen, daher ist der Link von OldGrumpy recht hilfreich. |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
![]() Zitat:
BAMatze |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Bezüglich Urheberrecht ganz einfach formuliert: Für alles was Du im Auftrag Deines Arbeitgebers entwickelt hast gilt, daß er der Urheber, Eigentümer und gesamt Rechteinhaber ist, denn er hat Dir ja den Auftrag erteilt, bezahlt und überhaupt erst die Idee dazu gehabt.
Es ist reine Phantasie, wenn ein Entwickler glaubt, seine Arbeitsprojekte würden in irgendeiner Form ihm gehören. Abgesehen von anders lautenden vertraglichen Regelungen, die allerdings extrem selten sein dürften. Sherlock |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab? |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
|
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
Dies gilt nicht für die Software, die du in deinem Rahmen (also aus eigenem Antrieb ohne Bezahlung seitens des Arbeitgeber) erstellt hast. Zitat:
MfG BAMatze |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:49 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024-2025 by Thomas Breitkreuz