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Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

Ein Thema von nachti1505 · begonnen am 30. Apr 2009 · letzter Beitrag vom 30. Apr 2009
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nachti1505

Registriert seit: 7. Apr 2007
188 Beiträge
 
Delphi 7 Enterprise
 
#1

Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 08:12
Hallo,

nehmen wir an Entwickler A ist in einer Firma angestellt und entwickelt dort lt. seinem Arbeitsvertrag Software für die Branchen B1 und B2. Die Urheberrechte an diesem Softwarestückchen liegen zweifelsohne bei A, die Verwertungsrechte bei seinem Arbeitgeber.

Privat entwickelt A jedoch auch eigene Softwarekunstwerke, die man grob genauso in die Branchen B1 und/oder B2 einordnen dürfte. Höchstwahrscheinlich darf A während seines Arbeitsverhätnisses aus diesen Projekten kein Kapital schlagen. Wie allerdings sichert A sich ab, um nach Beendigung des Arbeitsvertrages auch beweisen zu können, dass diese Projekte privat entstanden sind???

Der AG wird keine Sourcen haben, aber reicht das als Beweis?
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alzaimar
(Moderator)

Registriert seit: 6. Mai 2005
Ort: Berlin
4.956 Beiträge
 
Delphi 2007 Enterprise
 
#2

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 08:23
Du unterzeichnest i.A. eine 'NDA', also ein 'Non Disclosure Agreement', in der das geregelt ist. In einigen Verträgen ist eine NDA-ähnliche Klausel jedoch enthalten, sodaß es sinnvoll wäre, dies zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Wenn Du nichts derartiges unterzeichnet hast, dann kannst Du mit deinem Wissen anstellen, was Du willst. Natürlich darfst du nicht an Wissen gelangen, für das Du 'Hürden' nehmen must, also z.B. in nicht befugte Bereiche eindringen usw. (was man so gemeinhin als Wirtschaftsspionage bezeichnet). Aber wenn du während deiner normalen Tätigkeit an Wissen gelangst, das Du für deine private Software verwenden kannst, ist das völlig in Ordnung.

Der AG kann Dich aber verklagen (wenn er davon Wind bekommt). Er könnte z.B. vorbringen, das Du ihn arglistig getäuscht hast (Du hast die Arbeitsstelle nur angetreten um Dir Firmenwissen anzueignen). Oder er bezichtigt Dich eben dieser Wirtschatsspionage. Dann ist das Vertrauensverhältnis futsch und Du bist deinen Arbeitsplatz los. Auch eine Bewertung würde nicht sonderlich positiv auffallen.

Ich würde das so nicht machen (heimlich Wissen verwenden), sondern das mit dem AG absprechen ("Ich entwickle gerade in meiner Freizeit so ein Tool"). Denn: Wenn Du gut bist und ein Tool entwickelst, das deinem AG gefällt, könnte er das übernehmen (gegen Kohle natürlich) oder es weiter verticken und dich prozentual dran beteiligen.
"Wenn ist das Nunstruck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
(Monty Python "Joke Warefare")
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BAMatze

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#3

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 08:29
Zitat von nachti1505:
Hallo,

nehmen wir an Entwickler A ist in einer Firma angestellt und entwickelt dort lt. seinem Arbeitsvertrag Software für die Branchen B1 und B2. Die Urheberrechte an diesem Softwarestückchen liegen zweifelsohne bei A, die Verwertungsrechte bei seinem Arbeitgeber.

Privat entwickelt A jedoch auch eigene Softwarekunstwerke, die man grob genauso in die Branchen B1 und/oder B2 einordnen dürfte. Höchstwahrscheinlich darf A während seines Arbeitsverhätnisses aus diesen Projekten kein Kapital schlagen. Wie allerdings sichert A sich ab, um nach Beendigung des Arbeitsvertrages auch beweisen zu können, dass diese Projekte privat entstanden sind???

Der AG wird keine Sourcen haben, aber reicht das als Beweis?
Die Urheberrechte dürften eigentlich NICHT bei dem Entwickler A liegen. Schließlich hat sich die Firma mit Geld sein Wissen und seine Arbeitskraft mit Geld gesichert, damit er gemäß Arbeitsverhältnis seine Aufgaben, die ihm der Arbeitgeber gibt auch erledigt.

Zitat:
Gemäß § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehen sämtliche Vermögensrechte an Software, die ein Arbeitnehmer "in Wahrnehmung seiner Aufgaben" entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über.
Auszug von der Seite Frag-einen-Anwalt.de

Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen, dort wird beschrieben, wie Erfindungen und Entwicklungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.

MfG
BAMatze
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Benutzerbild von OldGrumpy
OldGrumpy

Registriert seit: 28. Sep 2006
Ort: Sandhausen
941 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#4

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 09:34
Zitat von BAMatze:
Die Urheberrechte dürften eigentlich NICHT bei dem Entwickler A liegen. Schließlich hat sich die Firma mit Geld sein Wissen und seine Arbeitskraft mit Geld gesichert, damit er gemäß Arbeitsverhältnis seine Aufgaben, die ihm der Arbeitgeber gibt auch erledigt.

Zitat:
Gemäß § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehen sämtliche Vermögensrechte an Software, die ein Arbeitnehmer "in Wahrnehmung seiner Aufgaben" entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über.
Auszug von der Seite Frag-einen-Anwalt.de

Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen, dort wird beschrieben, wie Erfindungen und Entwicklungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.

MfG
BAMatze
Sehr schöne Demonstration dass Lesen != Verstehen ist Die Urheberrechte einer natürlichen Person sind unveräußerliche Rechte, deswegen gibt es das Konstrukt der exklusiven Verwertungsrechte. Urheber ist und bleibt der Entwickler, lediglich die Nutzungsrechte können exklusiv übertragen werden. Und wenn Du noch einmal den von Dir zitierten Text liest, steht da auch ganz klar *Vermögensrechte* und nicht Urheberrechte...

Last but not least: Das Ding heisst ArbnErfG
"Tja ja, das Ausrufezeichen... Der virtuelle Spoiler des 21. Jahrhunderts, der Breitreifen für die Datenautobahn, die k3wle Sonnenbrille fürs Usenet. " (Henning Richter)
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jbaertle

Registriert seit: 2. Mär 2007
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20 Beiträge
 
Delphi 7 Professional
 
#5

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 10:13
Hallo,

auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten, bevor er sie selber verwerten darf. Da die Branchen ähnlich sind und A gleichzeitig hauptberuflich verwandte Software entwickelt hat, muss er sich mit seinem Arbeitgeber einigen. Kann A nachweisen, dass die Software tatsächlich außerhalb seiner Tätigkeit entstanden ist, stünde ihm vermutlich eine Entschädigung oder Beteiligung zu. Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen.
Die Frage nach dem Beweis stellt sich hierbei gar nicht (mal abgesehen davon, dass die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert werden kann...), da der Arbeitgeber immer verwertungsberechtigt ist. Hierbei ist die Lage wie bei den Arbeitnehmererfindungen, daher ist der Link von OldGrumpy recht hilfreich.
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BAMatze

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759 Beiträge
 
Turbo Delphi für Win32
 
#6

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 10:42
Zitat von OldGrumpy:
Zitat von BAMatze:
Die Urheberrechte dürften eigentlich NICHT bei dem Entwickler A liegen. Schließlich hat sich die Firma mit Geld sein Wissen und seine Arbeitskraft mit Geld gesichert, damit er gemäß Arbeitsverhältnis seine Aufgaben, die ihm der Arbeitgeber gibt auch erledigt.

Zitat:
Gemäß § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehen sämtliche Vermögensrechte an Software, die ein Arbeitnehmer "in Wahrnehmung seiner Aufgaben" entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über.
Auszug von der Seite Frag-einen-Anwalt.de

Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen, dort wird beschrieben, wie Erfindungen und Entwicklungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.

MfG
BAMatze
Sehr schöne Demonstration dass Lesen != Verstehen ist Die Urheberrechte einer natürlichen Person sind unveräußerliche Rechte, deswegen gibt es das Konstrukt der exklusiven Verwertungsrechte. Urheber ist und bleibt der Entwickler, lediglich die Nutzungsrechte können exklusiv übertragen werden. Und wenn Du noch einmal den von Dir zitierten Text liest, steht da auch ganz klar *Vermögensrechte* und nicht Urheberrechte...

Last but not least: Das Ding heisst ArbnErfG
Für den Fehler beim ArbnErfG entschuldige ich mich. Aber da Lesen ja auch bildet und man nicht nur Verstehen sollte, was gemeint ist hier für alle ein (ebenfalls von einer Rechtsseite) gültige Meinung über das Urheberrecht, welches nach Meinung der dort vertretenden Rechtskräfte natürlich an den Auftraggeber über gibt. Urheberrecht von Software, die für den Arbeitgeber erstellt wird für alle die sich den Artikel nicht ganz durchlesen wollen hier die WICHTIGSTE Stelle:
Zitat:
Hiernach ist gemäß § 69 b UrhG der Arbeitgeber automatisch auch Urheber, der in Auftrag gegebenen Software.

Read more: "Software zu Hause entwickelt – Arbeitgeber ist Urheber | urheberrecht | news" - http://www.e-recht24.de/news/urheber...xzz0E9Fx5oSP&A
MfG
BAMatze
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Sherlock

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#7

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 10:54
Bezüglich Urheberrecht ganz einfach formuliert: Für alles was Du im Auftrag Deines Arbeitgebers entwickelt hast gilt, daß er der Urheber, Eigentümer und gesamt Rechteinhaber ist, denn er hat Dir ja den Auftrag erteilt, bezahlt und überhaupt erst die Idee dazu gehabt.

Es ist reine Phantasie, wenn ein Entwickler glaubt, seine Arbeitsprojekte würden in irgendeiner Form ihm gehören.

Abgesehen von anders lautenden vertraglichen Regelungen, die allerdings extrem selten sein dürften.

Sherlock
Oliver
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nachti1505

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188 Beiträge
 
Delphi 7 Enterprise
 
#8

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 10:56
Zitat von jbaertle:
...auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten...
Worauf begründet sich diese These? Klauseln im Arbeitsvertrag?

Zitat von jbaertle:
Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen.
Korrekt! Stellen wir uns nun vor das Arbeitsverhältnis endet aus welchen Gründen auch immer. Der arme Entwickler A entsinnt sich nun seines (in seiner Freizeit) entworfenen Programmes und veröffentlicht dieses. Jetzt kann der Ex-Arbeitgeber doch daher gehen und behaupten, diese Software wäre noch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstanden. Er könne es nur leider nicht beweisen, weil
Zitat:
die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert [wurde].
.
Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab?
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Andreas L.
(Gast)

n/a Beiträge
 
#9

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 11:05
Zitat von nachti1505:
Zitat:
die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert [wurde].
.
Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab?
Wenn es zu einer Klage kommt kannst du der Beweisführung den Quellcode übergeben, hat der ehemalige AG keinen Quellcode für das jeweilige Programm ist die Sache klar und du bekommst einen Freispruch. IMHO! IANAL!
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BAMatze

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Ort: Berlin
759 Beiträge
 
Turbo Delphi für Win32
 
#10

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 11:07
Zitat von nachti1505:
Zitat von jbaertle:
...auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten...
Worauf begründet sich diese These? Klauseln im Arbeitsvertrag?

Zitat von jbaertle:
Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen.
Korrekt! Stellen wir uns nun vor das Arbeitsverhältnis endet aus welchen Gründen auch immer. Der arme Entwickler A entsinnt sich nun seines (in seiner Freizeit) entworfenen Programmes und veröffentlicht dieses. Jetzt kann der Ex-Arbeitgeber doch daher gehen und behaupten, diese Software wäre noch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstanden. Er könne es nur leider nicht beweisen, weil
Zitat:
die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert [wurde].
.
Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab?
Also wenn du meinen letzten Beitrag und die darin aufgeführten Links sorgfälltig zu Gemüte führst (wir haben ja gelernt Lesen != Verstehen ) solltest du als Fazit finden im letzten Artikel finden: Die von dir geschriebene Arbeit für deinen Arbeitgeber gehört uneingeschränkt (sowohl urheberrechtlich als auch wirtschaftlich) ganz und gar ihm.

Dies gilt nicht für die Software, die du in deinem Rahmen (also aus eigenem Antrieb ohne Bezahlung seitens des Arbeitgeber) erstellt hast.

Zitat:
Die Entwicklung von Software aus rein privater Initiative fällt jedoch nicht darunter. Dies gilt auch, wenn man sich durch Erfahrungen und Wissen aus der dienstlichen Tätigkeit inspirieren lässt.

Read more: "Software zu Hause entwickelt – Arbeitgeber ist Urheber | urheberrecht | news" - http://www.e-recht24.de/news/urheber...xzz0E9LUXiX5&A
Ich denke das einzige was dir solche Artikel nicht beantworten können sondern nur ein paar Profis, die eine solche Situation schonmal erfolgreich überstanden haben, ist, wie du deine Arbeit auch für dich sicherst.

MfG
BAMatze
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