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Urheberrecht und Arbeitgeber
Hallo liebe DP,
habe kürzlich einen Arbeitsvertrag in einer IT-fernen Branche unterschrieben. Da mein Chef jedoch über meine IT-Fähigkeiten im Bild ist, hat er im Arbeitsvertrag den Passus aufgenommen, dass der Arbeitnehmer neben seinen anderen Pflichten, spezifische Software erstellt. Laut Urhebergesetz, würden dadurch ja alle Lizenzen und Rechte an den Arbeitgeber fallen. Die Realität stellt sich nun so dar, dass ich zwar für das Unternehmen Software designe und entwickle, dieses jedoch hauptsächlich in meiner Freizeit und @home. Habe aus diesem Grund den folgenden Vertrag für Chef und mich aufgesetzt, mit der Bitte an euch, da mal drüber zu schauen und evt. Anregungen zu geben. ICH WÜNSCHE KEINE RECHTSBERATUNG! Zitat:
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Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
Hi nachti1505,
wenn Dir Dein Arbeitgeber das in so einer Form gegenzeichet hast Du Glück. Im Allgemeinen ist es jedoch unüblich und entspricht auch nicht der einschlägigen Rechtsprechung für solche Fälle. Zum Beispiel ![]() Bedenke doch mal, Du würdest Wissen der Firma in diese Programme einfließen lassen, z.B. bei chemischen Berechnungen etc.pp. Damit hättest Du einen Blankoscheck für die Verwertung auch dieses Wissens. Das kann nicht Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung und eines solchen Arbeitsverhältnisses sein. Idealerweise sollte man solche Dinge in Vorgesprächen klären und den Arbeitsvertrag dementsprechend fassen. Allgemein gesagt, würde ich in selber Situation vielleicht einfach a) darauf verzichten, meine Freizeit zu opfern und die Entwicklung gänzlich während der Arbeitszeit vornehmen, so der Arbeitergeber diese Entwicklung von mir verlangt oder b) den Entwicklungspassus streichen lassen, weil diese Tätigkeit zu umfangreich ist um diese "mal eben nebenbei" zu erledigen oder c) eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag als schriftliche Nebenabrede gegenzeichnen lassen, die die Stunden in meiner "Freizeit" entlohnt. Zu Deinem Entwurf: Mach es doch einfacher. Schreibe etwas im Sinne von I. Alle Nutzungs- und Urheberrechte an von NAME entwickelter Software verbleiben bei NAME. II. Dem Arbeitgeber von NAME - Firma XYZ - wird ein einfaches, unwiderrufliches und nicht ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an der in I. genannten Software eingeräumt. III. Salvatorische Klausel und Schriftformbedürfnis Gruß Assertor |
Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
Zitat:
Mir kommen da ein paar Sachen schwammig vor, insbesondere §4, zumal das in §1 definierte einfache Nutzungsrecht, auf das sich in §4 bezogen wird, die auch in §4 genannte vermögensrechtliche Nutzung meines Wissens nach vollkommen ausschliesst. Mein Vorschlag: Sprech mit Deinem Chef darüber und notiert in nicht Beamten-Deutsch, wer wann was mit der Software machen darf; Einigt Euch darauf die Anwaltskosten (Beratungshonorar) zu teilen und lasst einen Fachanwalt für Urheberrecht den Vetrag gemäß der vereinbarten Situation aufsetzen. Das ist das sicherste. Dem Entwurf im OP würde ich nicht weiter trauen als ich einen Hinkelstein werfen kann. |
Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
1. Eine Firma beauftragt Dich Software zu entwickeln.
2. Sie macht das mit Sicherheit nicht als Beschäftigungstherapie. Daraus folgt, daß sie den Teufel tun wird, und Dir irgendwelche Rechte an dieser Software abtritt. Arbeit für die Firma erledigt man in der Firma. Wenn man etwas @Home in Freizeit macht, ist man selbst dran Schuld, wenn die Firma das nicht finanziell honoriert. So ist das im Arbeitsleben. Sherlock |
Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
Zitat:
Zitat:
Gruß Assertor |
Re: Urheberrecht und Arbeitgeber
Ich würde auch vorschlagen, das sich der OP mit seinem Chef entweder über eine zusätzliche Entlohnung der privat getätigten Entwicklungsarbeiten verständigt (z.B. ein Pauschalbetrag von X Euro), oder das er privates und dienstliches zukünftig strikt(er) trennt.
Ich kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, das sich irgendein Chef im nüchternen Zustand auf solch einen Deal, wie den vom OP vorgeschlagenen einlassen wird. Allein schon deshalb, weil evtl. Betriebsgeheimnisse tangiert werden. |
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