Hi nachti1505,
wenn Dir Dein Arbeitgeber das in so einer Form gegenzeichet hast Du Glück. Im Allgemeinen ist es jedoch unüblich und entspricht auch nicht der einschlägigen Rechtsprechung für solche Fälle.
Zum Beispiel
OLG Köln, Az.: 6 U 132/04 vom 25.02.2005.
Bedenke doch mal, Du würdest Wissen der Firma in diese Programme einfließen lassen, z.B. bei chemischen Berechnungen etc.pp. Damit hättest Du einen Blankoscheck für die Verwertung auch dieses Wissens. Das kann nicht Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung und eines solchen Arbeitsverhältnisses sein.
Idealerweise sollte man solche Dinge in Vorgesprächen klären und den Arbeitsvertrag dementsprechend fassen.
Allgemein gesagt, würde ich in selber Situation vielleicht einfach a) darauf verzichten, meine Freizeit zu opfern und die Entwicklung gänzlich während der Arbeitszeit vornehmen, so der Arbeitergeber diese Entwicklung von mir verlangt oder b) den Entwicklungspassus streichen lassen, weil diese Tätigkeit zu umfangreich ist um diese "mal eben nebenbei" zu erledigen oder c) eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag als schriftliche Nebenabrede gegenzeichnen lassen, die die Stunden in meiner "Freizeit" entlohnt.
Zu Deinem Entwurf:
Mach es doch einfacher. Schreibe etwas im Sinne von
I. Alle Nutzungs- und Urheberrechte an von NAME entwickelter Software verbleiben bei NAME.
II. Dem Arbeitgeber von NAME - Firma XYZ - wird ein einfaches, unwiderrufliches und nicht ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an der in I. genannten Software eingeräumt.
III. Salvatorische Klausel und Schriftformbedürfnis
Gruß Assertor