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Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:
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AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
Schade nur, dass die BuRegierung vermutlich mit sich selbst so beschäftigt ist, dass sie auch weiterhin hier keine klaren Regeln für Softwareentwickler schafft.
Grüße |
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Zitat:
Das einzige Argument, daß ich sofort nachvollziehen konnte, ist, daß objektiv kein Hochschulabschluß erforderlich ist. Ärzte, Anwälte, Notare, Richter, Ingenieure, Architekten (wer noch? Kapitäne - wenigstens die auf großer Fahrt - und Piloten, auch Offiziere) sind ja alles geschützte Berufsbezeichnungen, die zu führen einen entsprechenden Hochschulabschluß erfordern. Da dieses Freiberuflermerkmal wegfiel, rutschte er wohl zwangsläufig in die Gewerbeanmeldepflicht. Diese Kausalität bzw. Argumentation halte ich für bedenklich. Letztlich mußte er wohl auch deshalb verlieren, damit amn ihn mehr abziehen kann, denn sämtliche Gewerbe(an/um/ab)meldungen dürften gebührenbelastet sein. |
AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?
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Das habe ich gerade hinter mir. Da ich "nur" eine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration abgeschlossen habe, stuft mich das Finanzamt nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender ein. Hätte ich studiert, kommt das einer kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit gleich und ich wäre Freiberufler. Soviel zum Hochschulabschluss...
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Zitat:
Rechtsanwalt (das ist aber Ansichtssache) In diesen Berichten über ein Rechtsurteil ist selten der Hintergrund zu erkennen. Ich schätze, der Richter meinte, dass er für die Erstellung von Internetseiten, so wie der Kläger das macht, kein Studium erforderlich ist. Solche Urteile muss man oft sehr individuell sehen. Selten kann man die Urteile verallgemeinern. Bei einem anderen, der vielleicht äußerst komplizierte Webseiten programmiert, wäre das Urteil ggf anders ausgefallen. Wäre immer vorsichtig, sich auf ein Urteil zu beziehen, wenn man es nicht im Detail kennt. |
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@devidespe
Diskriminierung? Mal versuchshalber dagegen klagen. :stupid: |
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![]() ![]() Obwohl ich bei Ausbildung vs. Studium schon einen objektiven Unterschied vermuten würde. Ob nun die meisten studierten Selbständigen einer "kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit" nachgehen, sei mal dahingestellt :mrgreen: |
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Wo ist das Problem? Er muss ein Gewerbe anmelden, zahlt aber keine Gewerbesteuer, sondern wird als Freiberufler besteuert.
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Die Einen haben es lange gemacht, wissen was sie tun, wenn auch nicht immer warum und wie auf Suaheli der Fachbegriff dafür lautet
und die Anderen denken sie wissen es, haben es aber praktisch nie wirklich gemacht? |
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Zitat:
Davon abgesehen scheinen die Richtlinien für die Einteilung in Gewerbetreibende und Freiberufler in verschiedenen Bundesländern oder sogar in verschiedenen Städten unterschiedlich zu sein. Das müßte man aber recherchieren, um hier genaue Angaben machen zu können. Grundsätzlich gilt wohl, daß Software-Entwickler Freiberufler sind, wenn sie einen Hochschul- oder Universitätsabschluß vorweisen können. Nicht-Akademiker müssen, auch wenn sie dieselbe Tätigkeit ausüben, zwingend ein Gewerbe anmelden und werden soweit mir bekannt auch entsprechend besteuert. |
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Zitat:
Als Gewerbetreibender ist er zudem noch Zwangsmitglied der IHK, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Ich gehe davon aus, er verdient genug um hier nicht in den Genuss einer Beitragsbefreiiung zu kommen. Zudem hat er nun das Problem, eine Buchhaltung führen zu müssen. Als Freiberufler reicht hier eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung. Als Gewerbe ist man zur doppelten Buchführung nach den GOB verpflichtet, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand erfordert. |
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Meiner Erfahrung nach hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einteilung als Gewerbetreibender oder Freiberufler zu tun. Das Finanzamt urteilt über diese Einteilung und als Gewerbetreibender musst Du Gewerbesteuer bezahlen, sobald Du über dem Freibetrag von 24500 Euro bist.
Meiner Berechnung nach zahlst Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer, dafür aber mehr Einkommenssteuer. Und zwar so viel, dass es fast die Summe des Gewerbetreibenden (Einkommenssteuer+Gewerbesteuer) erreicht. Das macht dann im Endeffekt wenige Hundert Euro Unterschied aus. @Phoenix: Auch als Gewerbetreibender ist eine Einnahme-Überschussrechnung möglich. Du meinst mit der doppelten Buchführung wahrscheinlich die Bilanzierung. Die ist dann vorgeschrieben, wenn ich ein e.K. (eingetragener Kaufmann) bzw. Geschäftsführer einer GmbH wäre. |
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Wir bei Einzelunternehmen nicht die Gewerbesteuer komplett auf die Einkommensteuer angerechnet??
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