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Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

Ein Thema von Popov · begonnen am 23. Mai 2012 · letzter Beitrag vom 24. Mai 2012
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Seite 1 von 2  1 2      
Popov
(Gast)

n/a Beiträge
 
#1

Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 16:23
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:
Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
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Lemmy

Registriert seit: 8. Jun 2002
Ort: Berglen
2.381 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#2

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 16:33
Schade nur, dass die BuRegierung vermutlich mit sich selbst so beschäftigt ist, dass sie auch weiterhin hier keine klaren Regeln für Softwareentwickler schafft.

Grüße
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Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#3

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 16:49
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:
Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...
Grundsätzlich haben Behörden das Privileg, daß sie voneinander unabhängig arbeiten können / dürfen, das bedeutet, daß die Entscheidung des Finanzamtes, jemanden steuerlich als Freiberufler anzuerkennen, nicht bedeutet, daß auch andere Behörden sich das vorschreiben lassen müssen (das würde auch eine Hierarchie der Behörden voraussetzen). Das kann sowohl vor- als auch nachteilig sein.

Das einzige Argument, daß ich sofort nachvollziehen konnte, ist, daß objektiv kein Hochschulabschluß erforderlich ist. Ärzte, Anwälte, Notare, Richter, Ingenieure, Architekten (wer noch? Kapitäne - wenigstens die auf großer Fahrt - und Piloten, auch Offiziere) sind ja alles geschützte Berufsbezeichnungen, die zu führen einen entsprechenden Hochschulabschluß erfordern. Da dieses Freiberuflermerkmal wegfiel, rutschte er wohl zwangsläufig in die Gewerbeanmeldepflicht. Diese Kausalität bzw. Argumentation halte ich für bedenklich. Letztlich mußte er wohl auch deshalb verlieren, damit amn ihn mehr abziehen kann, denn sämtliche Gewerbe(an/um/ab)meldungen dürften gebührenbelastet sein.

Geändert von Delphi-Laie (23. Mai 2012 um 23:34 Uhr)
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
Ort: Karlsruhe
3.724 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#4

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 17:20
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?
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DevidEspenschied

Registriert seit: 7. Sep 2006
Ort: Berlin
441 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#5

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 17:31
Das habe ich gerade hinter mir. Da ich "nur" eine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration abgeschlossen habe, stuft mich das Finanzamt nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender ein. Hätte ich studiert, kommt das einer kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit gleich und ich wäre Freiberufler. Soviel zum Hochschulabschluss...
Devid
Devid Espenschied
Pre-sales Consultant
Embarcadero Germany GmbH
germany.info@embarcadero.com

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Jens01

Registriert seit: 14. Apr 2009
673 Beiträge
 
#6

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 18:06
Zitat:
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich?
Tragwerksplaner (Statiker)
Rechtsanwalt (das ist aber Ansichtssache)

In diesen Berichten über ein Rechtsurteil ist selten der Hintergrund zu erkennen. Ich schätze, der Richter meinte, dass er für die Erstellung von Internetseiten, so wie der Kläger das macht, kein Studium erforderlich ist. Solche Urteile muss man oft sehr individuell sehen. Selten kann man die Urteile verallgemeinern.

Bei einem anderen, der vielleicht äußerst komplizierte Webseiten programmiert, wäre das Urteil ggf anders ausgefallen.

Wäre immer vorsichtig, sich auf ein Urteil zu beziehen, wenn man es nicht im Detail kennt.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.184 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#7

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 18:08
@devidespe
Diskriminierung?

Mal versuchshalber dagegen klagen.
$2B or not $2B
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Benutzerbild von BUG
BUG

Registriert seit: 4. Dez 2003
Ort: Cottbus
2.094 Beiträge
 
#8

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 19:51
Diskriminierung? ... Mal versuchshalber dagegen klagen.
Das würde wohl eher nicht klappen (siehe auch den - Ossi Fall)

Obwohl ich bei Ausbildung vs. Studium schon einen objektiven Unterschied vermuten würde. Ob nun die meisten studierten Selbständigen einer "kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit" nachgehen, sei mal dahingestellt
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Furtbichler
(Gast)

n/a Beiträge
 
#9

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 20:48
Wo ist das Problem? Er muss ein Gewerbe anmelden, zahlt aber keine Gewerbesteuer, sondern wird als Freiberufler besteuert.
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.184 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#10

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 21:33
Die Einen haben es lange gemacht, wissen was sie tun, wenn auch nicht immer warum und wie auf Suaheli der Fachbegriff dafür lautet

und die Anderen denken sie wissen es, haben es aber praktisch nie wirklich gemacht?
$2B or not $2B
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