Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Fragen / Anregungen zur DP (https://www.delphipraxis.net/29-fragen-anregungen-zur-dp/)
-   -   Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP? (https://www.delphipraxis.net/51446-gretchenfrage-wie-haeltst-dus-mit-der-lizenz-liebe-dp.html)

Olli 13. Aug 2005 13:52

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von mirage228
Das ist quasi ein kleiner Kopierschutz der VCL

Der in Nullkommanix umgangen ist. Sogar ohne etwas illegales zu machen ...

Garfield 13. Aug 2005 13:56

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von sakura
Wie kommst Du auf die Idee. Wenn die mitgelieferte Lizenz dir dieses verbietet, wie es zum Beispiel bei Borland und MS-Lizenzen der Fall ist, dann kannst Du es auch nicht tun.

Das Artikel mit einer Lizenz versehen sind, dürfte die Ausnahme sein.

DGL-luke 13. Aug 2005 14:06

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von Luckie
Zitat:

Zitat von DGL-luke
Warum wusste ich, dass es Luckie war? :gruebel: :mrgreen:

Und besten dank, dass du mir unterstellst hier immer für alles verantwortlich zu sein, wenn was nicht richtig oder so ist.

Ich meinte ja eher, dass Olli da einen Beitrag von dir bemängelt. Ich habe keine Vorurteile(zumindest versuche ich das), aber es ist ja nicht so, dass du und Olli euch nicht bereits "kennt".

Ich will natürlich niemandem unterstellen, er wäre öfter als andere für irgendwas verantwortlich...

Also Sorry, Luckie, wenn du dich davon persönlich angegrifffen fühlst :|

tommie-lie 13. Aug 2005 14:46

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von Olli
es geht mir hier primär um die Regelung innerhalb des Forums, nicht um irgendwelche Gesetze.

Die Sache ist nur, daß sich das Forum an die Gesetze halten muss, ob Daniel das nun will oder nicht :zwinker:

Zitat:

Zitat von Olli
Zitat:

Zitat von tommie-lie
Die GPL verlangt beispielsweise, daß die Lizenz stets mitgeliefert wird.

Verlangen andere Lizenzen auch. Wiederum andere verbieten sogar die Verbreitung - da wäre es doch doof auch gleichzeitig noch den Code zu posten.

Ja, ich glaube die MPL möchte auch jedes Mal mitgegeben werden, das habe ich ja nicht ausgeschlossen. Wenn eine Lizenz die eigene Weitergabe verbietet, ist es fraglich, ob der von ihr gedeckte Code auch weitergegeben werden darf. Sowas steht dann in der Lizenz drin. Fordert die Lizenz eine Weitergabe des Werkes ohne Lizenz, muss man den Code ohne die Lizenz zitieren, so einfach ist das ;-)

Zitat:

Zitat von Olli
Soso. Und wie setze ich dieses gegenüber einem Nutzer im Ausland durch?

Auch so. Ein Deutscher, der sein Werk veröffentlicht, genießt deutschen Rechtschutz. Gilt übrigens auch für alle Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der EWR-Vertragsstaaten (zu denen übrigens die Schweiz nicht gehört, also nix für Miri :mrgreen:), diese werden im Sinne des UrhG wie deutsche Staatsangehörige behandelt.
Deutsche genießen den Schutz des Urheberrechts laut UrhG überall, nicht nur in Deutschland. Inwiefern ich etwas dagegen tun kann, wenn mir ein Nicht-EUler mein Werk wegnimmt, bin ich mir nicht sicher, evtl ein Fall für das auswärtige Amt.

Zitat:

Zitat von Olli
Dies war übrigens die Argumentation in o.g. OS-Projekt, wo der "Angreifer" argumentierte, daß ihm das dt. UrhG das Recht gäbe seinen Code zurückzuziehen. Wohlgemerkt Code den er bereits wissentlich und willentlich unter der Lizenz des Projektes veröffentlicht hatte.

Welche Lizenz war es denn? Die GPL ermöglicht ein späteres zurückziehen des Codes IIRC nicht. Er könnte zwar seinen Code weiterentwickeln und muss ihn nicht mehr zum Projekt beitragen und kann ihn unter beliebiger anderer Lizenz veröffentlichen, aber der alte Stand bleibt glaube ich unter der GPL (falls es denn die GPL war). Siehe dazu auch URHg, §17,2 §25,2. Ich nehme nicht an, daß bei euch §32a gilt, denn ihr habt wohl keine Erträge aus dem Werk. Allerdings entscheidet die Lizenz, unter der er es veröffentlicht hat, ob §37 fällt. Hat er einfach nur den Code in einer eMail verschickt, könnte es sich um ein Nutzungsrecht handeln, ihr habt dann kein Veröffentlichungsrecht. Eine von ihm angewandte Lizenz könnte aber die Weitergabe ausdrücklich erlauben, was euch dann auch ein Verbreitungsrecht einräumt. Bliebe noch die andere Alternative: Hat er seinen Code in ein öffentliches CVS-Repository (siehe §15,3, demnach sind alle SF.net-Repositories öffentlich) hochgeladen, so habt ihr nach §17,2 ein Verbreitungsrecht, denn er wird niemandem klarmachen können, daß er der Veröffentlichung im CVS nicht zugestimmt hat. Zusammen mit einem vielleicht eingeräumten Nutzungsrecht (siehe Lizenz, eMail-Verkehr, sonstiges) hat er dann vollkommen den Kürzeren gezogen.

Zitat:

Zitat von Olli
Was wiederum ausdrücklich dem ersten Absatz der AGB widerspricht - hatten wir alles schon.

Ich weiß. Daß die hiesigen AGBs Murks sind, ist eine andere Geschichte ;-)

Zitat:

Zitat von Olli
Warum sollte er das in den AGB nicht fordern können?

Kann er, aber du musst diesen AGBs zustimmen. Du bist nicht dazu verpflichtet, deinen Code hier zu veröffentlichen (siehe Link auf andere Quelle, wie es in meinem ersten Post genannt wurde). Er kann dich also nicht dazu zwingen, du kannst dich nur zwingen lassen.

Zitat:

Zitat von Olli
BTW: Das UrhG soll eindeutig sein? Ich bitte dich :roll: ... nicht für den Nutzer.

Also die Regelungen selbst finde ich noch einigermaßen eindeutig. Zwar an einigen Stellen schwachsinnig, aber immerhin eindeutig schwachsinnig ;-)

Zitat:

Zitat von Garfield
Zitat:

Zitat von sakura
Wie kommst Du auf die Idee. Wenn die mitgelieferte Lizenz dir dieses verbietet, wie es zum Beispiel bei Borland und MS-Lizenzen der Fall ist, dann kannst Du es auch nicht tun.

Das Artikel mit einer Lizenz versehen sind, dürfte die Ausnahme sein.

[ ] Du weißt, was du da tust, wenn du bei einer Installation von Software "Ja, ich stimme zu" anklickst :mrgreen:

Olli 13. Aug 2005 14:58

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von tommie-lie
Welche Lizenz war es denn?

MPL.

Zitat:

Zitat von tommie-lie
Die GPL ermöglicht ein späteres zurückziehen des Codes IIRC nicht.

Zurückziehen erlaubt keine OS-Lizenz. Es ist aber möglich in einer kommenden Version als Urheber den Code unter Nicht-OS-Lizenz zu stellen.

Zitat:

Zitat von tommie-lie
Hat er einfach nur den Code in einer eMail verschickt, könnte es sich um ein Nutzungsrecht handeln, ihr habt dann kein Veröffentlichungsrecht.

Nein, er hat es ins CVS eingecheckt, höchstselbst. Es liegen Logs vor und auch SF.net ist sicherlich von solchen Machenschaften nicht erbaut.

Zitat:

Zitat von tommie-lie
Zusammen mit einem vielleicht eingeräumten Nutzungsrecht (siehe Lizenz, eMail-Verkehr, sonstiges) hat er dann vollkommen den Kürzeren gezogen.

Und als sowieso freiwilliges Mitglied eines solchen Projektes welches keine Gewinne daraus hat würdest du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der dich sehr viel kosten kann?

Zitat:

Zitat von tommie-lie
Kann er, aber du musst diesen AGBs zustimmen. [...]

Ich meinte, daß er durchaus eine Klarstellung über Verbreitungsrechte der Leser seitens des Autors verlangen kann. Dies war keine Aussage über die Form der Lizenz usw.

tommie-lie 13. Aug 2005 15:27

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von Olli
Zitat:

Zitat von tommie-lie
Zusammen mit einem vielleicht eingeräumten Nutzungsrecht (siehe Lizenz, eMail-Verkehr, sonstiges) hat er dann vollkommen den Kürzeren gezogen.

Und als sowieso freiwilliges Mitglied eines solchen Projektes welches keine Gewinne daraus hat würdest du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der dich sehr viel kosten kann?

Das habe ich nicht behauptet. Er ist im Unrecht. Man kann ihn darauf hinweisen und vielleicht sieht er's ein. Wenn nicht, liegt es bei mir, abzuwägen, ob ich den Code selber schreibe oder aus ihm herausklage. Die Möglichkeit zu letzterem habe ich, und die Chancen stehen nicht schlecht, daß ich es schaffen würde, ob ich es aber mache, ist eine andere Frage.

Zitat:

Zitat von Olli
Ich meinte, daß er durchaus eine Klarstellung über Verbreitungsrechte der Leser seitens des Autors verlangen kann. Dies war keine Aussage über die Form der Lizenz usw.

Das braucht er gar nicht. In .de ist das geregelt, ohne daß man etwas dazuschreiben muss. Aber natürlich kann er kann eine "Klarstellung über Verwertungsrechte" verlangen, aber für keinen EU-Bürger in diesem Forum würde sich durch eine solche Ergänzung der AGBs auch nur das geringste Ändern, denn allein durch die Veröffentlichung sind die weiteren Verwertungsrechte schon klargestellt. Eine solche Klausel wäre allenfalls für all die Staaten interessant, die kein Äquivalent zum Urheberschutz haben.
Falls du mit "Autor" den Autor des Posts meinst, der Werke von Dritten kopiert hat (zum Beispiel Michael in genanntem Post), so muss Daniel das auch nicht verlangen, weil es in den allermeisten Fällen bereits durch die Lizenz verlangt wird. Wenn er es verlangt, ändert sich im Vergleich zu jetzt auch rein gar nichts.

(Egal was Daniel macht, er hat überhaupt gar nix zu melden :mrgreen:)

Daniel 13. Aug 2005 15:50

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
:roll:

Ein paar Dinge von meiner Seite...


Zitat:

Zitat von tommie-lie
Die Sache ist nur, daß sich das Forum an die Gesetze halten muss, ob Daniel das nun will oder nicht :zwinker:

Ich habe schon in meinem esten Beitrag in diesem Thread deutlich gemacht, dass ich sehr an einer Wahrung der jeweiligen Rechte interessiert bin. Da gibt es keinen Diskussionsspielraum und alleine die Möglichkeit in den Raum zu stellen, dass ich dies nicht wolle, ist eine völlig haltlose Unterstellung, der ich hiermit ausdrücklich widersprechen muss.


Zitat:

Zitat von tommie-lie
Ich weiß. Daß die hiesigen AGBs Murks sind, ist eine andere Geschichte ;-)

Sie sind weder juristisch noch moralisch angreifbar und niemand wird gezwungen, unseren AGBs zuzustimmen. Wenn Du schon einen Hieb auf die AGBs der DP loslässt, so konkretisiere Dich wenigstens.


Und nun findet bitte wieder zum Ausgangsthema zurück und verheddert Euch nicht in Lizenz-Diskussionen im Allgemeinen.

Robert_G 13. Aug 2005 16:53

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von sakura
Was kannst Du nicht nachvollziehen? Bitte genauer.

Warum sind selbst kleine Klassen verboten, aber Funktionen nicht unbedingt? :gruebel:

Sind Interface-Abschnitte erlaubt? Die entsprechen ja eigentlich dem, was die Code completion zeigt. ;)

sakura 13. Aug 2005 17:09

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Zitat:

Zitat von Robert_G
Warum sind selbst kleine Klassen verboten, aber Funktionen nicht unbedingt? :gruebel:

Das ist einfach meine Einstellung dazu. Selten benötigt man die gesamte Klasse - und wenn doch, dann soll man sich halt das Delphi besorgen, wo die Klasse drin ist ;-)

Zitat:

Zitat von Robert_G
Sind Interface-Abschnitte erlaubt? Die entsprechen ja eigentlich dem, was die Code completion zeigt. ;)

Ich würde Interface-Abschnitte i.A. zulassen. Wenn diese zu lange sind, dann bitte als Anhang. Wichtig ist für mich der Verweis der Herkunft.

Aber wie gesagt, lt. Gesetz dürften wir nichts zu lassen, da wir alle bei der Installation der Lizenz zugestimmt haben und diese verbietet es nun mal.

...:cat:...

Sharky 13. Aug 2005 17:13

Re: Gretchenfrage: Wie hältst du's mit der Lizenz, liebe DP?
 
Hai ihr,

wenn ich die Intention von Olli richtig verstanden habe geht es ja um die allgemeine Handhabung von Lizenzen/Copyrights innerhalb der Delphi-PRAXiS.

Ich persönlich würde das ganz so angehen:
  1. Quellcodes (egal welcher Länge) deren Lizenz die Weitergabe
    • grundsätzlich verbietet
    • nur mit weitergabe der original Lizenz erlaubt
    sind in der DP nicht erwünscht da dies nicht erlaubt ist.
    Eine Ausnahme ist nur möglich wenn Daniel vom "Lizenzinhaber" eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
  2. Bei nicht eigenen Quellcodes ist eine Quellenangabe erforderlich.
  3. Eigene Quellcodes unterliegen keinen Lizenzbestimmungen
  4. Beim posten von Code in der Code-Library oder in einem Tutorial gilt Punkt 3 nicht.
    • Wenn der Code einer Lizenz unterliegt muss diese in deutscher Sprache vorhanden sein

Kurz und bündig :mrgreen:


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