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Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
Meist wird die "angemessene Entschädigung" über den erziehlten Umsatz und das entsprechende Lizenzäquivalent berechnet. Aber da gibt es durchaus unterschiedliche Vorstellungen bei ArbNehmern und Arbeitgebern wie das zu berechnen ist, und vor allem, was in die Berechnung eingeht. Das gilt aber wohlgemerkt nur in Deutschland (und ähnlich in Österreich,Luxemburg und demnächst Türkei) Gruß K-H |
Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Ja, vermutlich wird es auch darüber zu einem Prozess kommen wenn die nicht die selbe Meinung zu dem haben was angemessen ist.
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Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Lustig, das eigentlich der Beitrag #2 ausgereicht hätte. :zwinker:
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Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
Zitat:
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