Delphi-PRAXiS
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p80286 30. Apr 2009 14:05

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
 
Zitat:

Zitat von QuickAndDirty
Der Arbeitnehmer hat dafür eine angemessenen Aufwandsentschädigung zu erhalten...was angemessen ist richtet sich so in der Regel nach deinem Lohn/gehalt und dem Aufwand der in dem Werk steckt...

Im Patentrecht ist es so, daß der Erfinder zunächst einmal seine Erfindung dem AG "anzubieten" hat. Hat dieser kein Interesse daran, oder will er diese Erfindung nicht weltweit schützen lassen, so hat der Erfinder das Recht in den Ländern, in denen der AG kein Interesse an einem Schutz hat, selbst die Anmeldung zu tätigen.

Meist wird die "angemessene Entschädigung" über den erziehlten Umsatz und das entsprechende Lizenzäquivalent berechnet. Aber da gibt es durchaus unterschiedliche Vorstellungen bei ArbNehmern und Arbeitgebern wie das zu berechnen ist, und vor allem, was in die Berechnung eingeht.

Das gilt aber wohlgemerkt nur in Deutschland (und ähnlich in Österreich,Luxemburg und demnächst Türkei)

Gruß
K-H

QuickAndDirty 30. Apr 2009 14:12

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
 
Ja, vermutlich wird es auch darüber zu einem Prozess kommen wenn die nicht die selbe Meinung zu dem haben was angemessen ist.

alzaimar 30. Apr 2009 17:10

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
 
Lustig, das eigentlich der Beitrag #2 ausgereicht hätte. :zwinker:

BAMatze 30. Apr 2009 18:02

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht
 
Zitat:

Zitat von alzaimar
Lustig, das eigentlich der Beitrag #2 ausgereicht hätte. :zwinker:

Damit hast du im Endeffekt recht. Allerdings denke ich die Weiterführung der Diskusion hat ihm gezeigt, wie kompliziert dieses Thema für ihn an sich ist und auch dass er seinen Einzelfall im Endeffekt genauer prüfen muss. Als rechtliche Beratung kann man das hier ja eh nicht sehen aber ihm wurden denke ich Ansatzpunkte von allem (auch orientiert an den gängigen Gesetzen und gefällten Urteilen) die ihm einen Anhalt geben, wie er weiter verfahren kann. Im Endeffekt kann er jetzt schauen, ob er eine Möglichkeit sieht sein Produkt legal zur Not mit Rechtsmitteln vertreiben zu können oder ob es aufgrund der Verträge eh aussichtslos ist. Denke aufgrund dieser Diskusion ist ihm schon (auch wenn sie den Beitrag #2 nur untermauern) sehr hilfreich.


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