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AW: Ich glaub's fast nicht
Zitat:
gruss |
AW: Ich glaub's fast nicht
Die Fotos werden nicht nochmal bezahlt, sondern dadurch, dass sie von den Kunden (Verlagen für Fahrschulunterlagen, Softwareherstellern ...) bezahlt werden, müssen wir sie nicht aus Steuergeldern bezahlen.
Auch beim Staat gibt es sowas wie Buchführung. Da gibt es u. a. Ausgaben für Fahrschulunterlagen ... Und da gibt es u. a. Einnahmen für Fahrschulunterlagen. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, so muss die Differenz aus Steuern (also von uns) bezahlt werden. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, so kann der "Gewinn" in den Haushalt fließen und anderweitig verwandt werden. Dadurch sinken dann die erforderlichen Steuern und diese können (vermutlich allenfalls marginal) gesenkt werden. Wieso muss der Staat überhaupt die Fahrschulunterlagen (bzw. Material dazu) zur Verfügung stellen. Das erforderliche Wissen (Gesetze) ist klar definiert. Wer unbedingt Schulungsunterlagen erstellen und verkaufen will, kann sich die Gesetzestexte selbst beschaffen (kostenlos unter ![]() Wieso sollte ich überhaupt mit meinen Steuern diese Arbeit finanzieren? Nur damit die Gewinne anderer höher ausfallen können? Wer mit staatlich erstellem Material Gewinne erzielen will, soll gefälligst die in Anspruch genommene Leistung bezahlen. Du verlangst ja auch nicht von Deinem Arzt, dass er Dich kostenlos behandelt, nur weil der an einer vom Staat (also u. a. von Dir) finanzierten Uni studiert hat, oder doch? (ja ich weiß, das ist jetzt arg überspitzt ;-)) Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um eine Leistung für die Bürger, sondern darum, dass Unternehmen Leistungen des Staates in Anspruch nehmen, die sie auch selbst erbringen könnten. Nur vermutlich zu deutlich höheren Kosten. Die Frage die sich mir in dem Zusammenhang stellt ist auch: Handelt es sich bei den "hochpreisigen Unterlagen" überhaupt um Unterlagen, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden müssen (also um eine hoheitliche Aufgabe, die die Unternehmen, Verlage, Softwarehersteller ... nutzen müssen) oder um eine Dienstleitung, die ihnen die Arbeit erleichtert, also keine hoheitliche Aufgabe. Im zweiten Fall dürfen diese Unterlagen nichtmal aus Steuergeldern, also von uns finanziert werden, sondern der Staat muss dafür sorgen, dass er kostendeckend arbeitet. Wenn er in diesem Falle nicht kostendeckend arbeitet, wäre das rechtswidrig. Und Du kannst davon ausgehen, dass Du alles, was der Staat Dir kostenlos zur Verfügung stellen muss, auch kostenlos bekommst. Für andere Leistungen gibt es Gebührenordnungen, in denen festgehalten ist, welche Leistung wie zu bezahlen ist. Und das im Eingangsthread Genannte ist garantiert deutlich mehr als das, was der Staat (also wir) hier zur Verfügung stellen muss. Und das Mehr darf man ruhig auch bezahlen. |
AW: Ich glaub's fast nicht
Zitat:
Das Thema Verkehrprüfung wird aber nicht direkt vom Staat gemacht, sondern von der ![]() Und die Leute die hier die Verkehrsprüfungen ausarbeiten wollen ja auch bezahlt werden. |
AW: Ich glaub's fast nicht
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AW: Ich glaub's fast nicht
Also Fazit:
Es wird mal wieder über den ach so bösen, ausbeuterischen Staat gemoppert, obwohl die hier zur Diskussion stehende und zu bezahlende Leistung, überhauptnicht vom Staat zu erbringen ist.:evil: |
AW: Ich glaub's fast nicht
Das passt zur aktuellen Zeit ...
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AW: Ich glaub's fast nicht
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Private Dienstleister sind da wesentlich effizienter, wie an z.B. am Beispiel "Die Bahn" sieht. Gruß K-H |
AW: Ich glaub's fast nicht
Grundsätzlich erstmal gilt der Satz:
Zitat:
Etwas anderes ist es, wenn du natürlich das Grafische Layout "übernimmst" oder Bilder einfach so kopierst. Denn diese sind ja per-se durch das Urheberrecht geschützt. Und das heißt auch, dass du sie nicht 1:1 nachmalen darfst, sofern sie auch eine schöpferische Höhe besitzen (Bilder sind aber, anders als Texte, auch ohne diese geschützt, aber nur als Unikat!). Hier gilt also: Entweder du bezahlst, oder du arbeitest. Verkehrsschilder sind als solche nicht geschützt, und dürfen überall ohne einschränkung verwendet werden (sie werden ja auch in den meisten Ländern so oder ähnlich verwendet). Allerdings ist es natürlich auch hier so, dass Bilder von ihnen durchaus geschützt sind, einfach, weil es sich um Bilder handelt. Du kannst sie aber 1:1 nachmalen und es sind deine, denn sie sind ja keine kreativen Werke mehr. |
AW: Ich glaub's fast nicht
Zitat:
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AW: Ich glaub's fast nicht
Vielleicht hilft Euch
![]() Oder in Kurzform: In Deutschland ist das Urheberrecht nicht übertragbar! Übertragbar ist ein Verwertungsrecht! Und davon unabhängig, wenn ich eine Sammlung von PNG-Bilddateien anbiete, dann kann ich dafür den Preis aufrufen, der mir gefällt. Niemand ist gezwungen diese zu erwerben. (vgl. z.B. C.H.Beck mit seinen Rechtstexten) Gruß K-H |
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