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Lizenz der Programmierten Anwendung
Hallo zusammen.
Mal wieder eine Lizenzrechtlich Frage: Ich arbeite als Netzwerkadmin in einer Firma. Hier programmiere ich auch ab und an wärend der Arbeitszeit kleiner Anwendung für die Firma. Die Software (BDS2006 Arch.) mit der ich die Programme schreibe, ist meine eigene. Also auch auf mich lizenziert. Wie ist nun das Lizenzrecht bei den hieraus enstehenden Anwendungen? Programmiert in meiner Software aber wärend der Arbeitszeit.... Gruß Frank |
Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
Normalerweise gehört es dann der Firma, wenn in deinem Vertrag steht, daß du (als Admin) auch programmieren sollst.
Anderenfalls erbitte doch eine Klarstellung als Anhang zu deinem Arbeitsvertrag! |
Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
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Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
Im Prinzip verhältst Du dich illegal.
a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren. b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin? |
Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
Danke für eure schnelle Hilfe!!
@Sakura "Klärung mit AG dringend empfohlen " AG :gruebel: = Arbeitsgericht oder Arbeitgeber :gruebel: :mrgreen: Nein, ich denke so weit werden die Herrn es nicht kommen lassen. Die haben zu viel Angst das die Programme nicht mehr laufen wenn die mich zu sehr verärgen :zwinker: Aber hier muss dringend eine eindutige Klärung erfolgen. Ich denke das ist für beide Seiten nur von Vorteil. Danke für eure Antworten... Gruß Frank |
Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
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Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
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Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
@RavenIV: das mit dem BDS ... es ist ja bestimmt nur auf "seinem" Arbeitsrechner drauf und da sollte es doch kein großes rechtliches Problem mit geben?
Sollte es nicht auch noch 'ne Rolle spielen, wer die rechte an den QuellCodes hat ... Wenn die Firma zwar die Rechte an den "EXEen" hätte, aber sie nicht über die QuellCodes verfügen, dann sieht's ja auch nicht sooo schlecht für dich aus ^^ Hatte auch mal was in/für eine Firma entwickelt (keine programme, sondern was "handfestes") und da lagen allerdings die Rechte für die Schalt- und Baupläne bei mir und die Geräte waren sozusagen der Firma (wurden ja auch aus Material hergestellt, was die gekauft hatten) Beim Austritt hatte ich dann daher auch nur die nötigsten pläne dagelassen und der Rest liegt bei mir im Keller ^^) |
Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
Zitat:
Zitat:
Kommerzielle Software (die evtl. auch verkauft werden soll) darfst Du nicht erstellen, es sei denn es steht in Deinem Arbeitsvertrag. |
Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
Kleine Zusatzinfo (da ich hier bei uns ein ähnliches Problemchen zu lösen habe):
Was Du in Deiner Arbeitszeit entwickelst gehört (pauschal gesagt logischerweise) der Firma. Interessant wird nun folgender Fall (das hat mir mein auf Lizenzrecht spezialisierter Anwalt gesagt): Bei dem Code (also Quelltext) den Du geschrieben hast, bist Du der "Urheber", auch wenn das Endprodukt (Kompilat) Deinem AG gehört. Dies ergibt jetzt folgende, problematische Situation: Die Software gehört Deinem AG, er darf die Software aber nicht verändern (also den Quellcode) ohne Deine Zustimmung einzuholen (Urheberrecht). Besonders pikant wird die Sache, da es in Deutschland nicht möglich ist, das Urheberrecht zu übertragen! Auch wenn Du es wolltest, es geht rechtlich nicht, da die Übertragung des Urheberrechts im Urheberrecht nicht vorgesehen ist. Viele Grüße Igotcha |
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