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XRechung, ZUGFeRD: Verrechnung von Abschlägen und Umsatzsteuer
Hallo,
ich suche nach einer Lösung für die Verrechnung von Abschlägen in Verbindung mit der Umsatzsteuer bei E-Rechnungen. Bei Bauleistungen ist es allgemein üblich, dass kumulative Abschlagsrechnungen geschrieben und erhaltene Abschläge abgezogen werden. Dies ist auch bei der Schlussrechnung der Fall. Sofern nicht der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, sind bei jeder Abschlagsrechnung und bei der Schlussrechnung, die schon gezahlte Umsatzsteuer in Abzug zu bringen ( ![]() Ich suche nach einer Lösung, dies bei einer E-Rechnung darzustellen. Bislang habe ich nur die Möglichkeit gefunden, die gezahlten Abschläge brutto abzuziehen. Dies würde m.E. aber die Umsatzsteuer falsch darstellen. Hat sich jemand schon einmal mit diesem Problem beschäftigt und evtl. einen Vorschlag? Ich verwende die Bibliothek von sh17. |
AW: XRechung, ZUGFeRD: Verrechnung von Abschlägen und Umsatzsteuer
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AW: XRechung, ZUGFeRD: Verrechnung von Abschlägen und Umsatzsteuer
Hier ein Beispiel:
Gesamtleistung: 100.000,00 € 19% USt: 19.000,00 € Rechnungsbetrag 119.000,00 € ./. Abschläge (brutto) 71.400,00 € Zahlbetrag 47.600,00 € Die Umsatzsteuer ist m.E. zu hoch ausgewiesen, da sie nicht berichtigt wurde. § 14c UStG bestimmt: (1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Dies kann zwar berichtigt werden, aber wie in einer E-Rechnung? |
AW: XRechung, ZUGFeRD: Verrechnung von Abschlägen und Umsatzsteuer
Vielleicht mit einem negativen Artikel?
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Zitat:
Ist der gezahlte Abschlagsbetrag im Feld BT-113 sollte dies eine Korrektur der Mehrwertsteuer beim verbuchen automatisch implizieren. |
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das ist so direkt in einer E-Rechnung nicht möglich.
Vielleicht hilft diese Empfehlung erst mal, bis es offiziell Anpassungen an der Norm gibt ![]() |
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![]() doch, hat aber nichts mit der Frage zu tun, weil die Umsatzsteuer nicht konkret zum Zahlbetrag ausgewiesen werden kann. |
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