![]() |
Z-Bon Frage
Hallo,
eine Frage zum Z-Bon: Es müssen ja alle Zahlungen nach Zahlart (und dort nach Ust Sätzen untergliedert) aufgeschlüsselt auf dem Z-Bon ausgegeben werden. Gehen wir mal von folgendem Beispiel aus, nur Barzahlung: Anfangsbestand morgends: 10 € Einnahme 10 € zu 19% Ust. Soll Bestand am Abend: 20 € Problem: Die Zählung beim Kassensturz ergab 19 €. Nix dran zu rütteln. Also verbucht die Kasse nach DSFinV-K einen "Beleg" mit einer Position mit GV-Typ "Differenz Soll/Ist". Betrag: -1 € zu 19% Ust. Nur was auf dem Z-Bon im Bereich der aufgegliederten Daten auszugeben ist? 10 €, weil lt. Buchungen ja 10 € da sein sollten oder 9 €, weil das ja das ist, was physisch (abgesehen vom Anfangsbestand 10 €) vorhanden ist. Ich hab' für solche Details bisher auch noch keine gute Beschreibung irgendwo gesehen. Gibt's da wirklich nix brauchbares? Grüße TurboMagic |
AW: Z-Bon Frage
Dazu hatten wir auch keine definitiven Aussagen gefunden. Rein logisch muss es aber 9€ sein, denn die Differenzbuchung korrigiert ja den Wert.
Definitive Aussagen dazu können nur die Finanzbehörden oder ein Steuerberater machen. Wenn du das schriftlich von einem Steuerberater bekommst, kannst du dich zumindest darauf berufen, falls es jemand anders sieht. Ich würde es über die Mailadresse zur DSFinV-K (auf der ![]() |
AW: Z-Bon Frage
Hallo,
damke für die Tipps! Interessant auch zu erfahren, dass auch die "Profis" auf dem Gebiet die selben probleme wie ich haben und die selbe Schwierigkeit verlässliche Infos zu bekommen. Zu deinen Tipps: 1. Habe schon den eigenen Steuerberater befragt, der hat heute geantwortet und meint es müssten 10 € sein. 2. Habe aber auch gleichzeitig eine Anfrage an die Oberfinanzdirektion die für meine Region zuständig ist geschickt. Für die DSFinV-K fühlt sich ja keiner so richtig zuständig, da die ja noch nicht mal ein Impresusm hat! ;-) 3. Hatte mal schon wegen DSFinV-K mit dem Bundesfinanzministerium Kontakt und habe doch tatsächlich mitgeteilt bekommen, dass die mir dazu keine Auskunft geben dürfen (ein bisschen was allgemeines durften sie dann wohl dazu schreiben), ich solle mich an die zuständige Stelle wenden. Auf Nachfrage wer das sei kam sowas wie "ihr Finanzamt". Nun ja, ob das loikale Finanzamt die Details der DSFinV-K kennt und versteht? :? Grüße TurboMagic |
AW: Z-Bon Frage
Ich bin da ja mittlerweile nach 11 Jahren raus. Seit 2 Jahren bin ich in einer anderen Branche. ;-)
Wenn es eine Kassensoftware ist, die verkauft wird, muss auch immer der Kunde selbst mit seinem Steuerberater klären, ob das so passt. Obwohl es schon so viele Regelungen gibt, gibt es Finanzämter, die z.B. auch Vorgaben für die Touch-Bedienung usw. machen. Als Kassenhersteller ist es wichtig, dass man sich darauf berufen kann, dass man das Finanzamt, den Steuerberater usw. angefragt hat und es nach bestem Wissen und Gewissen mit diesen Auskünften umgesetzt hat. Denn etwas anderes kann man nicht machen. Auf diese Weise kann zumindest niemand böse Absicht unterstellen, wenn wirklich etwas nicht passt. Zitat:
|
AW: Z-Bon Frage
Wir machen das so:
Ein Z-Bericht enthält erstmal die gebuchten Einnahmen (verkaufte Produkte) Beispiel 1000 € mit 19% Steuer, 500 € mit 7% nenne ich mal Soll. Zahlungen 1100 Bar, 400 Karte nenne ich mal Haben. Die abzuführende Steuer ergibt sich nur aus dem Soll. Zähldifferenz z.B. 10 € Das Buchen wir als Entnahme aus dem Kassenbuch, keine Steuer da nur Geld. Damit sind Steuerberater und Finanzämter in der Regel zufrieden. |
AW: Z-Bon Frage
Hallo,
danke für die Hinweise an euch beide. Eine Bemerkung wirft aber schon die nächste neue Frage auf: Was hat das Finanzamt an einer Touchbedienung ggf. auszusetzen? Grüße TurboMagic |
AW: Z-Bon Frage
Zitat:
Die Geschichte ist noch deutlich länger, aber das kann ich hier im Detail nicht schreiben. |
AW: Z-Bon Frage
Danke für diese Geschichte!
Inhaus/außer Haus kenne ich. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:04 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz