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Mini-Job als Softwareentwickler gesucht!
Hallo zusammen,
mein Name ist Florian und ich bin seit 10 Jahren als Softwareentwickler tätig. Meine Haupterfahrung liegt in der Arbeit mit Delphi, wobei ich in den letzten zwei Jahren auch intensiv mit C# sowohl im Frontend als auch im Backend gearbeitet habe. Zusätzlich bringe ich Kenntnisse in Datenbanken wie Heidisql, MsSQL und SqlLite mit. Weitere Kenntnisse in: GIT, Docker, AWS Hier sind einige Eckdaten zu meiner Suche: Arbeitsbereich: Ich bin flexibel und offen für verschiedene Bereiche der Softwareentwicklung. Verfügbarkeit: Bis zu 8 Stunden pro Woche. Arbeitsort: Ich suche ausschließlich nach Remote-Arbeitsmöglichkeiten. Gehaltsvorstellung: 20 Euro pro Stunde. Für Startups oder Organisationen, die einen positiven Einfluss auf die Welt haben, bin ich auch bereit, für den Mindestlohn zu arbeiten. Wenn Sie Interesse haben oder jemanden kennen, der auf der Suche nach einem erfahrenen Softwareentwickler ist, können Sie mich gerne per E-Mail unter florian.middendorf94@gmail.com kontaktieren. Ich freue mich auf spannende Projekte und neue Herausforderungen! Beste Grüße, Florian |
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20 EUR/h ist ein derart niedriger Stundensatz, dass ich fragen möchte, warum du so einen geringen Stundesatz hast.
Meiner Erfahrung nach führt das nämlich recht oft dazu, dass dann die Stundenabrechnungen unerwartet hoch werden. Daher lasse ich die Finger von Dienstleistern, die derart wenig verlangen. |
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20€/h Stunde vermutlich, weil Softwareentwicklung, so ließt es sich jedenfalls, sein Hobby ist und nicht sein Beruf.
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Mini-Job <> selbstständig Mini-Job = versicherungspflichtig Mini-Job meistens Mindeslohn 13,30€ <> 20€ Zitat:
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Aber vielleicht geht es auch einfach drum, etwas anderes kennenzulernen. Das sollten Interessenten aber besser direkt klären. |
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Kleine Korrektur: Minijobs sind nicht versicherungspflichtig. Auch wenn der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur KV und RV abführen muss, begründet diese Beitragspflicht oder die Beschäftigung an sich keine Versicherungspflicht. Sofern ein Minijobber nicht anderwärtig versichert wurde, begründet auch der Minijobs keine Kranken- oder Rentenversicherung. .
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