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146 AO Bonpflicht - elektronisch
Hallo liebe Gemeinde,
das Thema Kassensicherungsverordnung wird uns hier wahrscheinlich noch einige Zeit nicht in Ruhe lassen... heute hätte ich mal eine Frage zur Bonpflicht, die ja nach heutigem Stand ab dem 1.1.2020 definitiv kommen wird. (mir ist auch klar, dass das eigentlich eine allgemeine und keine "Delphi" Frage ist, aber da hier so viele Leute mit Ahnung unterwegs sind ...:-D ) Es ist ja auch erlaubt, den Bon in elektronischer Form zu erstellen. Muss der Bon dem Kunden "aktiv" zugestellt werden(SMS, e-Mail, Whats-App,...), oder reicht es wenn der Kunde den Bon irgendwo per Link(z.B. abscannen eines QR-Codes) herunterladen kann? Wenn das herunterladen genügt: reicht es dann ggf auch einen Button danebenzusetzen, wo der Kunde sich statt für den elektronischen Beleg für einen gedruckten entscheiden kann? Mir ist klar, das sich aus der DSFin und der AO146 keine klaren Aussagen ableiten lassen, aber vielleicht hat ja irgendwer schon irgendwo mehr gehört ;-) Danke schon mal wieder im Voraus! |
AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
Hi.
Das wird sich zeigen. Die AO sagt. Zitat:
An der Kasse. Frage: Wie möchten Sie Ihren Beleg? Antwort: Digital. OK, dann brauche ich Ihre Emailadresse etc.pp. 1) Dauert ewig 2) DSGVO? Im Zusammenspiel mit Payback haben hier bereits ein paar Lebensmittelläden digitale Belege. Ob das allerdings ausreicht? Du sagst selbst, es gibt keine klaren Aussagen. Das bringt mich wieder zur Einleitung. "Das wird sich zeigen" |
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Zitat:
Welche Möglichkeiten der digitalen Zustellung es noch geben wird, wird sich erst zeigen. Klar ist nur, dass das nichts sein dürfte, das vom Kassenhersteller kommt. Der Kassenhersteller bindet eher eine Funktion wie die von Payback an um den Beleg dorthin zu senden. Selbst eine Lösung anzubieten dürfte an der Verbreitung und Akzeptanz scheitern... |
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Zitat:
Wenn wir am Bratwurstgrill mal eine Bratwurst essen wollen, dann will ich eine Bratwurst essen und keinen Zettel haben. Diese sollen ja auch noch gesundheitsschädlich sein. Wie verträgt sich das mit der Hygiene? |
AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
Ich würde den Kassenbon ja einfach auf die Brötchentüte drucken - oder auf die Bratwurstpappe. Notfalls ginge auch antackern. Dann hat man das mit dem Aushändigen schon mal abgehakt.
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Zitat:
Ein Problem, dass ich dabei sehe, ist, dass es Kunden geben mag, die mit einer solchen Lösung nicht klarkommen. Und in diesen Fällen, wenn der Kunde dann nichts auswählt, könnte es problematisch werden. Dazu muss man noch wissen, dass die Belegausgabepflicht, wenn sie nicht erfüllt wird, nicht strafbewehrt ist. Wird sie nicht erfüllt, kann dies aber ein Indiz für eine nicht ordnungsgemäße Buchführung sein. Zitat:
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AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
Leider bekommt man von den Finanzbehörden aktuell gar keine Auskunft. Die örtlichen FA halten sich bedeckt, werden dann aber sicher im 1.Q bei Stichproben den einen oder anderen an die Wand nageln, wenn das mit den Bons nicht läuft.
Das Problem ist, dass in DE, anders als in IT, der Verbraucher wieder unbedingt geschont wurde, und auf die so wichtige Mitnahmepflicht verzichtet wurde. So macht eine Bonausgabe-Pflicht aber überhaupt keinen Sinn. Und es wurde in kleinster Weise zu Alternativen zum klassischen Kassenbon nachgedacht - für mich ein absolutes Unding. Eine Idee die mir vorschwebt wäre ein Display auf der Kundenseite, auf dem der vollständige Kassenbon nach dem Abkassieren angezeigt wird, zusammen mit einem QR Code (für den Download des Bons) und einer Taste für den optionalen Ausdruck. Einfach Handy Cam vor den QR halten und die URL des Bons wird übermittelt - als PNG oder PDF Download - fertig. Wer lieber Papier möchte (zB für die eigene Buchhaltung) drückt den Button „Ausdruck“ und bekommt unten den Bon ausgegeben. So etwas müsste evtl EPSON auf Basis ihrer Bondrucker entwickeln, dann könnte man das einfach per USB nachrüsten ohne eine Kasse neu programmieren zu müssen. Wäre sicher nicht so schwer, der Bon wurde dem Kunden „angeboten“ und wenn er sich gegen die Mitnahme entscheidet, egal. Könnte man auf Basis eines Raspi wahrscheinlich sogar selbst entwickeln - man muss sich ja „nur“ als EPSON TM-Drucker ausgeben - und ggf die Kassenlade öffnen (weil das machen viele EPSON). Aber ob so etwas dann letztlich von den Finanzbehörden akzeptiert wird, steht in den Sternen. Wenn ich mir das Desaster mit den TSE ansehe (die ersten wurden am 20.12.2019 tatsächlich schon zertifiziert), oder das mit der Gesundheitkarte, oder oder, dann bezweifle ich, dass hier im Sinne der Händler und der Unwelt eine Schelle Entscheidung getroffen wird. |
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