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BGH: Werbeblocker sind zulässig
BGH: Werbeblocker sind zulässig - ARD-Text Seite 421
Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof verkündet. Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden. Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab. Da Nutzer den Filter aktiv intallieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Das Urteil war von den Zeitungsverlagen mit großer Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote über Werbeanzeigen finanzieren. Nachtrag: Adblocker: Springer zieht weiter Der Springer-Verlag will gegen das Urteil zugunsten von Werbeblockern vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Verlag sieht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs die im Grundge- setz geschützte Pressefreiheit gefährdet. Werbeblocker zerstörten gezielt die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung, heißt es. Springer hatte gegen die Firma Eyeo geklagt. Das Unternehmen bietet ein Programm an, dass unerwünschte Werbung auf Internetseiten automatisch ausblendet. Der BGH hält das für zulässig. Az. I ZR 154/16 ARD-Text Seite 110 |
AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Zitat:
Es gab aber noch einen anderen Workaround, womit man sich vermutlich nicht strafbar gemacht hat: einfach AdGuard als DNS im Router eingeben. Der filtert auch Werbung auf vielen vollgemüllten Nachrichtenseiten raus. |
AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Zitat:
Das Problem ist nun wie das schon andere machen das man dann selbst von denen geblockt wird ob zulässig oder nicht. Irgendeine Zwangsmaßnahme wird als Antwort zurück kommen. gruss |
AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Es wird hundert pro Bestimmt bereits daran gearbeitet das Werbung trotz Blocker Ihren Weg zurück findet.
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AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Bisher wird bei mir alles geblockt was möglich ist.
Ich nutze uBlock Origin mit Nano Defender. Und bei Twitch, wo man Werbung ja eigentlich nicht mehr blocken kann (ohoo), geht es dennoch mit einem inoffiziellen Chrome-Plugin. Als letzte Instanz noch AdGuard-DNS im Router (wird bald aber durch einen PiHole ersetzt). Ob ich jetzt AdGuard als DNS habe, Google oder meinen eigenen Provider, ist im Prinzip egal. Jeder bekommt auf irgendeine Art und Weise die Daten die er haben will. Ich habe gehört, dass damals sogar Bitcoins durch Werbung gesucht wurden und dass bei Youtube mal Malware in der Werbung war. Ob das stimmt weiß ich nicht. Aber ich gehe da auf Nummer sicher. |
AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Die Lösung ist so einfach - Anwender, die sich gegen Werbung entscheiden, einfach in Gänze aussperren. Sie haben ja die Wahl, das Angebot zu nutzen oder eben nicht. Aber sich nur die Rosinen rauspicken zu wollen, geht halt nicht.
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AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Würde das nicht zu einer Art Internet ala Korea oder China führen?
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AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Zitat:
IMHO ist das Acceptable Ads Program von AdBlock Plus gar keine schlechte Idee. Nur müsste das Geschäftsprinzip vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Adblocker dürften nicht für die Nutzer kostenlos sein und anders herum quasi Schutzgeld von den Contentanbietern nehmen. Besser wäre ein Finanzierungsmodell, nach dem die Einnahmen aus Seiten der Nutzer generiert werden und die Adblocker die Contentanbieter mit einem Anteil an den Einnahmen beteiligen. Wenn dann noch die Nutzergebühren abhängig von der Menge der ausgefilterten bzw. durchgelassenen Werbung wäre, dann hätten die Nutzer ein Interesse daran, sich über das Blocklevel Gedanken zu machen statt wie derzeit per radikalem Overblocking einfach alles wegzufiltern. Dann kämen die Werbetreibenden und Ad Delivery Networks nämlich unter Zugzwang, weniger aufdringliche Werbung zu produzieren. Die Nutzer würden solche Werbeung eher durch lassen, am Ende hätten alle gewonnen. Jetzt ist es ein Krieg mit Wettrüsten. |
AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Zitat:
Und nein, das würde nicht zu so einem Internet führen. Der Betreiber einer Seite muss sich eben sehr genau überlegen, wie er sie finanzieren kann/möchte/will und ob seine Zielgruppe das genauso sieht. Sollte sich im Betrieb zeigen, daß die reine Finanzierung durch Werbung nicht klappt, weil die Kundschaft nicht bereit ist "nur für den Inhalt" auf Blocker zu verzichten, muß man hart sein und sagen, dann lohnt es eben nicht. Oder baut eine Paywall ein. Sherlock |
AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
Ja klar, AdBlockern Geld bezahlen, von dem die Webseitenbetreiber aber nichts abbekommen,
wie kannst da dann bitte Werbung mit geblockter Werbung verrechnen wollen? Und wieso sollte man einen Adblocker nutzen, wo der Webseitenanbieter dann entsprechend dann die Gebühren regelt, anstatt direkt anhand der Gebühren die Werbung abzuschalten/reduzieren, was bei Mehreren schon seit Jahren bereits funktioniert? Ich lasse nicht alles rausfiltern und hab sogar ein paar Seiten auf meiner Whitelist, aber von den Trackingsachen und bekannten potentiell gefährlichen Dingen lasse ich mich zum Großteil befreien. PS: Im Gegenzug habe ich auf meiner eigenen Webseite auch keinerlei Werbung. |
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