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Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Angenommen, ich verdiene meinen Lebensunterhalt als freier Krimiautor, Cartoonzeichner, oder Softwareentwickler. Im Winter reise ich für einige Wochen als Tourist in ein fernes Land mit angenehmen Luft- und Wassertemperaturen wie Südamerika, Afrika, Asien, oder Australien. Und angenommen, ich arbeite während dieses Aufenthalts an meinem Buch, Cartoon, oder Softwareprojekt weiter.
Hat jemand Erfahrungen oder Informationen, ob für diese selbstständige Tätigkeit im aussereuropäischen Ausland in der Regel keine Genehmigung erforderlich ist, und sie einfach toleriert wird? Manche Länder erteilen Arbeitsvisa, doch diese erfordern einen Arbeitsvertrag, d.h. sie beziehen sich nicht auf selbstständige Arbeit. |
AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Ist es nicht völlig egal, wo du diese selbständige Arbeit ausführst? Wichtig ist doch dein Firmensitz (dein Wohnsitz wenn du selbständig bist) von dem du deine Rechnugnen schreibst.
Du könntest natürlich auf die Idee kommen, den Anteil deines Ertrags, den du im Ausland geleistet hast, dem Deutschen Fiskus zu entziehen. In dem Fall müsstest du den Teil aber in dem entsprechenden Land versteuern und dann würde dein beschriebener Fall greifen. Um die Diskussion mal auszuweiten: Wenn ich per Fernwartung einen Rechner im Ausland steuere, wo entsteht dann die eigentliche Leistung? |
AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Zitat:
Die Leistung erfolgt, wenn du den Rechner aus Deutschland fernwartest, in Deutschland. Die Leistung, also Deine Denkleistung und Aktion, hat ja nichts mit der Maschine zu tun, die letztendlich die Befehle ausführt. Wenn ich als Dozent in Österreich einen Kunden in unsere Software einweise, so muss ich hierfür ja auch keine Firma in Österreich gründen, sondern rechne das ganz regulär von Deutschland aus ab. |
AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Sehe ich auch so. Solange man im Gastland selber kein Geld einnimmt, ist das wohl ok. War auch früher für meine deutsche Firma als Angestellter im nicht-EU Ausland um dort Aufträge abzuarbeiten.
Als Selbständiger habe ich oft monatelang von Kenia aus gearbeitet. Hat dort keinen interessiert und die Kunden haben - Internet und Telefonweiterleitung sei Dank - es selten mitbekommen. Ob das überall so geht kann ich nicht sagen; in Ländern wie Nordkorea mag es vielleicht anders aussehen. |
AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Drum gibt auch so viele Briefkastenfirmen.
Dieses Modell hätte leichte Probleme, wenn die Steuern dort gezahlt werden müssten, wo die Arbeit wirklich verrichtet wurde. :zwinker: |
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Es gibt da nur eine richtige Antwort:
vorher im Zielland nachfragen!! im allg gilt dass wer im Ausland arbeitet eine Arbeitserlaubns braucht und sich bei den entsprechenden Behören anzumleden hat, ob und ggf wo die Geringfügigkeitsgrenzen liegen, so dass das nicht notwendig ist, kann dir nur das Zielland beantworten |
AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Willst Du arbeiten oder Urlaub machen? Deine Arbeitsmoral ist sehr merkwürdig.
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AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Zitat:
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AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Zitat:
Aber grob gesehen bist Du in erster Linie mal deutscher Bürger und damit dem deutschen Bürgerrecht und damit auch dem deutschen Steuerrecht unterworfen. Wenn Du als Tourist in einem anderen Land bist gelten für Dich dort primär erstmal nur das dortige Zivil- und Strafrecht. Das deutsche Recht sagt: Solange Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist (und das gilt wenn Du mehr als 6 Monate in Deutschland bist und weniger als 6 Monate im Ausland), sind die Einnahmen hier, und Du musst die hier versteuern. Das Arbeitsrecht in anderen Ländern ist vermutlich ähnlich geregelt, so dass Du - solange Du dort keinen Festwohnsitz hast und nicht länger als 6 Monate im Jahr dort bist - dort auch keine Probleme hast, wenn Du dort Deiner Arbeit nachgehst. Hast Du eine Berufs-Rechtschutzsversicherung? Die bieten meistens auch kostenlose Rechtsberatungen an. Ansonsten geh mal zu einem Fachanwalt für internationales Steuerrecht und frag dort mal an. So teuer dürfte dort eine Beratung - für ein konkretes Land - auch nicht sein. Der weiss wo er nachschauen muss und hat das dann sicher recht flott recherchiert. |
AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
Wiso so kompliziert.
Er ist als Tourist in dem Land. In seinem Hotelzimmer/Wohnung/Haus wird er programmieren. Ich habe jetzt nicht aus dem Beitrag lesen können, daß er zu einer Firma in's Büro geht und dort 8 Stunden am Tag sitzt. In seinem Zimmer kann er machen was er will. Wer will dann da klagen? Letztendlich hat er am Ende ein Produkt fertig programmiert, welches er, wenn er wieder in Deutschland ist, verkaufen kann. Arbeitsvisa wird doch nur benötigt, wenn ich für eine dort ansässige Firma arbeite. (Bauarbeiter, Bäcker, LKW-Fahrer etc.) |
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