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Einsatz und Bezahlung von Studenten
Hallo,
auch wenn ich jetzt keine steuerrechtlich abgesicherte Antwort erwarte habe ich einmal eine Frage. Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und darüber einen Auftrag bekommen habe und bei der Abarbeitung Teile des Auftrags von einer jungen Studentin habe erledigen lassen, wie kann / muss ich das abrechnen. Ich möchte der Studentin (insbesondere weil es meine Tochter ist :wink:) gerne etwas von dem Geld für diesen Auftrag abgeben (sonst hätte ich sie auch nicht überreden können, mir zu helfen). Am saubersten wäre es, wenn sie mir eine Rechnung schreibt, die ich dann bezahle. Kann sie mir ohne dass sie ein Gewerbe angemeldet hat, eine Rechnung schreiben? Übrigens reden wir hier von etwa 400-500 Euro, also nicht von einem "Vermögen". |
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Hallo,
du könntest Sie bei dir als MiniJobberin anmelden. Infos hier: ![]() Viele Grüße ... |
AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
Deine Tochter ist einer Deiner Lieferanten, ob sie das richtig abwickelt, ist zunächst einmal nicht Dein Problem.
Soweit ich weiß gibt es so etwas wie Schmalspurgewerbetreibende, die kein Gewerbe anmelden müßen. Nur muß das erzielte Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden. Versuch mal in dieser Richtig ein paar Infos zu bekommen, ich bin mir überhaupt nicht sicher ob das noch so stimmt oder ob ich mich da irre. Gruß K-H |
AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
Ich denke auch, dass man dies am Besten als Minijob abrechnen sollte. Das Deine Tochter als Studentin SV versichert ist, dürfte die pauschalierte Versteuerung durch Dich für Euch am Günstigsten sein.
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AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
@MrSpock
Hab eben mal meinen Betriebsberater (Diplom-Betriebswirt) angerufen und ihm den Fall geschildert: Wenn deine Tochter das nicht regelmäßig betreibt oder ihre Mitarbeit eine einmalige Angelegenheit bleibt, kann sie ohne weiteres eine Rechnung ausstellen und muß dieses Einkommen auch nicht dem Finanzamt melden. Eine Höchstgrenze für diese einmalige Rechnung gibt es so nicht, vielmehr kommt es darauf an, wieviel sie bei häufigerem Vorkommen eines solchen Falles insgesamt pro Jahr einnimmt. Würde sie das dagegen regelmäßig machen, wäre sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen. |
AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
Das ist doch schon mal eine gute Info. Ihre Mitarbeit war sicherlich einmalig. Zumindest ist nicht abzusehen, dass sie mich in nächster Zeit noch einmal unterstützt. Sie würde als Studentin aber auch keine Lohnsteuererklärung abgeben, weil sie kein Geld verdient. Sie ist zwar auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, aber hat auch noch nichts.
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Nur daran denken, Rechnung OHNE Mehrwertsteuer :thumb:
Abgesehen davon noch ein Wort zur vorgeschlagenen Minijob-Variante: Damit fährt man bei einmaligen oder sehr seltenen Aushilfen dieser Art am schlechtesten, weil hier noch der (Zeit-)Aufwand für die Meldungen und die Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger dazu kommt. Und das ist nicht ganz ohne. Rechnet man den Zeitaufwand hierfür dagegen, hätte man die Arbeit auch gleich selber erledigen können. EDIT: Da fällt mir beim nochmaligen Lesen ein: Zitat:
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AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?
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Ich bin zu Faul das komplett im Detail zu lesen und zusammenzufassen, aber da steht so ziemlich alles wichtige drin:
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AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
Da der Vorgang sowieso USt frei sein wird, ist es eigentlich egal, ob Gutschrift oder Rechnung. Der Hauptvorteil einer Gutschrift ist es, dass der Empfänger selber für die Voraussetzungungen des Vorsteuerabzugs sorgen kann.
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