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Gutschrift/Rechnungskorrektur
Hallo,
ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen... In ![]() Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet (z.B. ![]() konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Hallo,
keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss. Von meiner Seite nur ein paar Bemerkungen. Zitat:
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Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B. ![]() |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Hallo,
ein solcher Hinweiss Zitat:
Also ich kann nicht sagen, ob die Beträge negativ ausgegeben werden müssen, ich tuen dies aber immer so. mfg frank |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
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Und zur Frage was drauf stehen muss/kann/darf/soll: Auf einer umsatzsteuerlichen Gutschrift (Rechnung, die vom Leistungsempfänger geschrieben wird [auch als Gutschriftsverfahren bekannt]) MUSS das Wort Gutschrift stehen. Auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur / Storno) KANN das Wort Gutschrift stehen. Die Verwirrung kommt oft daher, dass die FAs immer noch EMPFEHLEN eine Rechnungskorrektur nicht als Gutschrift zu betiteln, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Eine Pflicht ist daraus aber nicht abzuleiten. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
[QUOTE=Lemmy;1307462]
Zitat:
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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Ich suche hier keine steuerliche Beratung, sondern lediglich eine konkrete Quellenangabe für die häufig auftauchende Behauptung, dass auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur) der Betrag negativ ausgewiesen werden muss, wenn der Beleg die Bezeichnung Gutschrift besitzt.
Fragt man 3 Steuerberater, bekommt man u.U. 3 verschiedene Antworten. Zitat:
Danke! |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
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Irgendwelche Internetseiten von Steuerberatern oder sonstigen Gesellschaften/Verbänden usw. sind nicht rechtsverbindlich, und das ist es, worauf es letztendlich ankommt. Aber, ich halte jetzt mal dazu meine Klappe weil ich niemandem beweisen muss, was richtig und was nicht richtig ist. :) |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
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