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Sharky 12. Apr 2013 09:57

Sonn- / Feiertagsarbeit
 
Hai ihr da draussen.

Ich habe da mal eine Frage :stupid:
Gemäß §9 Abs1 ArbZG ist Sonntagsarbeit grundsätzliche verboten.

Als IT-Supportler muss man manche Dinge am Wochenende machen (Serverwartung, patches usw). Ich versuche dies zwar immer an einem Samstag zu erledigen aber das kann man halt nicht garantieren.

Wie kann ich denn mich und meinen Arbeiteger absichern das solche Ausnahmen genehmigt werden?

Lemmy 12. Apr 2013 10:01

AW: Sonn- / Feiertagsarbeit
 
Hi,

Gesetze lesen und interpretieren ist so eine Sache - man sollte aber nie nur einen § lesen sondern auch den davor und den danach...

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html

insbesondere Abs. 1 Punkt 14
bzw. in Ergänzung Abs. 2

:-)

Perlsau 12. Apr 2013 10:02

AW: Sonn- / Feiertagsarbeit
 
Die Frage läßt sich leicht beantworten, wenn man mit den beiden Stichworten Sonntagsarbeit und Ausnahmen googelt. Das erste Ergebnis gibt dann auch gleich die Antwort:

KomNet

Bummi 12. Apr 2013 10:03

AW: Sonn- / Feiertagsarbeit
 
§10 / 14
Zitat:

bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,

Sharky 12. Apr 2013 10:12

AW: Sonn- / Feiertagsarbeit
 
Hai ihr drei,

besten Dank. Ich hatte auch §10 gelesen aber der Punkt 14 muss mir durch die Flossen gegangen sein. ****blubb****

Furtbichler 12. Apr 2013 19:26

AW: Sonn- / Feiertagsarbeit
 
Mein Wissensstand:
Sonntagsarbeit muß in jedem Fall beantragt werden. Du kannst nicht einfach Sonntags pfeifend drauflosarbeiten und dich darauf beziehen, das Du ja Server wartest. Wir hatten jedenfalls so einen Fall, bei dem der Projektleiter meinte, wir müssten 'wegen der harten Zeiten' eben am Sonntag arbeiten und ich darauf erwiederte, das ich meine Leute nicht ohne Genehmigung arbeiten lasse, weil sie, ich und wir alle sonst in Teufels Küche kommen.
Zitat:

Zitat von http://www.arbeitsratgeber.com/sonntagsarbeit_0179.html
-Trotz Sonn- und Feiertagsarbeit sind mindestens 15 Sonntage im Jahr frei zu halten. Tarifverträge können diese Zahl verringern
-Für die Arbeit am Sonntag gibt es einen Ausgleich durch einen freien Werktag innerhalb von 2 Wochen, bei Feiertagen innerhalb von 8 Wochen
-Grundsätzlich gilt, dass die Sozialpartner, also Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, Spielraum bei der Gestaltung der Sonntagsarbeit haben. Erkundigen Sie sich deshalb, welche Regelungen bei Ihnen gelten
-Die Anzeige, Beantragung und Genehmigung für die Sonntagsarbeit ist bei den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Arbeitsschutzämtern vorzunehmen. Ihnen unterliegt im Rahmen des Arbeitsschutzes auch die Überwachung von Sonn- und Feiertagsruhe

Mein Tipp: Bevor Du was machst, ruf einfach beim Gewerbeaufsichtsamt an.


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