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Vergleich zweier Softwareprodukte durch experten???
Hallo!
Person A entwickelt und vermaktet ein Softwareprodukt. Person B hat vor etwa 3 Jahen bei Person A im Bereich Softwareentwicklung gearbeitet und vermarktet nun seine eigene Software, die einen ählichen Umfang hat und an die selbe Zielgruppe gerichtet ist. Person A vermutet nun, dass sein Produkt kopiert wurde. Seine Vermutung wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass die Person B unter anderem an diesem Produkt gearbeitet hat und uneingeschränkt Zugeng zu den Quellcodes hatte. Es kommt zu einem Rechtsstreit und zu einer einstweiligen Verfügung als Folge. B behauptet, seine Software komplett selbst entwickelt zu haben und schlägt vor, die Quellcodes einem unabhängigen Experten zum Vergleich bereit zu stellen. Der A weigert sich mit der Begründung, nicht bzw. nicht mehr im Besitz der Quellcodes zu sein. Hat A bei in diesem Fall überhaupt Erfolgsaussichten vor Gericht? Wenn A einem Vergleich doch noch zustimmt, wie findet man die Experten, die sich mit der Softwarevergleich befassen? Wie heißen solche Unternehmen? |
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Solche Fälle gab es schon öfter, hier ist eigentlich noch nichtmal ein Gutachter nötig: Ich kann heute Abend nochmal das wegweisende Urteil (ich glaube es ging um Software für Optiker oder Brillenhersteller) und vor allem die greifenden Rechtsvorschriften raussuchen, aber A hat eigentlich das Recht auf seiner Seite! (Ich nehme an, du bist B?)
Es geht weniger um den Quellcode überhaupt, sondern um das Insiderwissen dass B bei A erlangt hat bzw. Zugriff zu hatte. Ohne dieses hätte B seine eigene Software überhaupt nicht selbst (oder nur mit weitaus größerem Aufwand) erstellen können. Tut mir leid dass ich hier nur vorerst schwafeln kann, die entsprechenden Rechtsbegriffe ("Unlauter Wettbewerb durch Nachahmung" und sowas wahrscheinlich...) und Paragraphen habe ich nicht mehr im Kopf, das kann ich nach Feierabend alles nachliefern. Aber beim Sachverhalt selbst bin ich mir noch ziemlich sicher! |
AW: Vergleich zweier Softwareprodukte durch experten???
Also A hatte zuerst ein Bild, das u.a. von B gemalt wurde.
B hat jetzt auch ein Bild und A behauptet es sei von seinem kopiert worden. Um die beiden (Bilder) zu vergleichen sollen A und B einer neutralen Stelle die Bilder vorlegen. A hat das Bild nicht mehr. Soweit richtig verstanden? Gruß K-H |
AW: Vergleich zweier Softwareprodukte durch experten???
Dass "A das Recht auf seiner Seite hat", halte ich für ziemlich stark übertrieben. Selbst der OT spricht nur von einer Vermutung, nicht Gewissheit.
Ich kann mir schwer vorstellen, wie A überhaupt nur einen Wettbewerb begründen will, wenn A keine Quelltexte mehr hat. Das ist zumindest schwer fragwürdig, während Bs Angebot sicher besser ankommt. Das mit dem "Insiderwissen" halte ich für fraglich, denn in jedem Job lernt man etwas, und das darf man natürlich "mitnehmen". Sicher nicht alles, aber inwieweit das Betriebsgeheimnisse sind, ist sicher in jedem Fall unterschiedlich. Ausnahmen bedürfen mMn nach der schriftlichen Form, etwa einer Sperrklausel, die Arbeitsstellen im gleichen Umfeld erst nach X Jahren erlaubt, und auch da müsste geprüft werden, inwieweit die rechskräftig wäre. |
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Im Vertriebsbereich ist es oft so das mit der Kündigung der Mitarbeiter sofort alle Rechte im IT-Netz verliert und die Zeit bis zum Vertragsende daheim bleiben darf. |
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Vor ca. zwei Jahren hatte ich mal einen Monat lang für und bei einem Entwickler gearbeitet, der irgendeine aufwendige Katalog-Software (Datenmigrierung und -aufbereitung) von seinem ehemaligen Arbeitgeber auch quasi kopiert, nach eigenen Angaben aber ganz alleine vollständig neu entwickelt hatte (der spielte quasi die "B-Rolle"). Zusätzlich arbeitete der Typ damals mit unlizensierten RadStudio-IDEs. Weil mir da zu viel nicht ganz koscher erschien (so erhielt ich z.b. für 4 Wochen Arbeit statt der erwarteten 2000,- Euro nur 300,-) hab ich den Kontakt nach Abschluß des ersten Projekts sofort abgebrochen. Aber soweit ich weiß, hatte der bislang nie Ärger bekommen, weil er die Idee seines ehemaligen Arbeitgebers (oder Partners, so genau weiß ich das jetzt nicht mehr) als eigenes Projekt umgesetzt hatte. Seines war natürlich viel besser konzipiert und viel leichter zu warten, wie er ständig betonte. (Ich konnte das nicht bestätigen, der Quellcode war nahezu unkommentiert und die Bezeichner meist eher kryptisch; man mußte sich erstmal sehr gründlich darin einarbeiten, um auch nur ansatzweise zu verstehen, wie das Ganze funktioniert. Kann natürlich daran gelegen haben, daß meine Kenntnisse damals nicht ausgereicht haben.) Die Firma mit ihrem einzigen Produkt gibt's bis heute noch, was wohl nicht so wäre, wenn man ihn zu Schadenersatz und Unterlassung verdonnert hätte. |
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Aber wie kann man so ein Geschäft aufbauen? Ich könnte das nicht. Und auch wenn ich in der Situation wäre, anfangs nur auf Raubkopien zurückgreifen zu können, weil mir das Geld fehlt, so wäre doch vom ersten Gewinn sofort eine Lizenz fällig gewesen. Damals vor zwei Jahren hatte er aber bereits einige Jahre unlizensiert produziert. Doch was soll's, es geht mich nichts mehr an und ich bin froh, dort rechtzeitig ausgestiegen zu sein. |
AW: Vergleich zweier Softwareprodukte durch experten???
Hallo,
so wie ich das sehe, geht es positiv für B aus, wenn A nicht die Quelltexte zum Vergleich vorlegen kann oder will. Hintergrund bzw. Begründung für diese Annahme bzw. Aussage: Ich war schon mal ein B, und wurde damals von A unberechtigterweise beschuldigt, die Quelltexte illegal beschafft zu haben. Damals habe ich für A Zusatzprogramme für dessen Software programmiert, und somit auch Zugangsmöglichkeiten zu den Quelltexten von A. Zu einem direkten Quelltextvergleich ist es damals nicht gekommen, denn ich habe sofort einen Gutachter eingeschaltet (und natürlich auch selber bezahlt) weil ich den Vorwurf des rechtswidrigen Kopierens der Quelltexte nicht auf mir sitzen lassen wollte. Dieser Vorwurf hätte mein damals noch junges Unternehmen langfristig massiv geschädigt. Der Gutachter hat damals zwar Ähnlichkeiten festgestellt, aber beim direkten Vergleich der beiden Programme (WWS für das Handwerk) kam der Gutachter zu der Schlussfolgerung, dass die Quelltextbasis nicht identisch sein kann, denn sonst müssten beispielsweise Fehler die Programmierer von A gemacht wurden (die ich natürlich kannte) und jahrelang nicht behoben wurden (es ging um ziemlich komplizierte Deadlocks im Netzwerkbetrieb) auch in B vorhanden sein. Aus diesen und einigen anderen Gründen hat sich damals A ganz schnell zurückgezogen und ist das Risiko einer Klage nicht eingegangen, Denn wenn die Klage abgewiesen worden wäre, hätte ich natürlich sofort im Gegenzug auf üble Nachrede usw. geklagt. Das wäre dann für A sehr teuer geworden. Zurück zu dir bzw. deinem Problem und deiner Frage: Wenn du nicht absolut hieb und stichfest beweisen kannst was du vermutest, und noch dazu keine Möglichkeit hast (aus welchen Gründen auch immer) dem Quelltextvergleich zuzustimmen, dann würde ich mich an deiner Stelle sehr sehr sehr ruhig verhalten, denn der Schuss kann sehr schnell nach hinten los gehen. Und richtig teuer für dich werden. EDIT: Zitat:
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