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Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Moin,
folgende Situation: Kunde X benutzt jahrelang Software X, um seinen Betrieb zu organiseren. Man könnte sagen, dass "alle" relevanten Kunden- und Produktinformationen in der Datenbank dieser Software stecken. Die Datenbank selbst befindet sich auf dem Rechner des Kunden, ist jedoch per Passwort geschützt - unter Anderem, weil sie in Form von Prozeduren, Triggern etc. einen Teil der Business-Logik beinhaltet. Der Kunde hat also keinen direkten Zugang zur Datenbank. Kunde X kündigt seinen Lizenzvertrag fristgerecht. In welchen Pflichten steckt man nun als Software-Anbieter, hier dem Kunden seine Stamm-Daten zu Verfügung zu stellen? Sprich: Welche Rechte hat der Kunde an den von ihm selbst eingegebenen Daten? Ausdrucken (und sei es als PDF) könnte der Kunde sämtliche Daten, die Option hat er - wenngleich sie offen gestanden für eine weitere Verwendung dieser Daten in einer anderen Software nur mäßig hilfreich sein mag. Mir geht es dabei nicht um persönliche Meinungen, was in einer idealen Welt schön wäre, sondern um belegbare Gesetze und Urteile. |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Schau einfach mal im Vertragstext (vom Kunden hoffentlich per S-Mail/Briefpost unterschrieben worden) nach. Dort sollten die "harten" Verpflichtungen dokumentiert sein!
iANAL |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Danke, das habe ich getan, doch der Lizenz-Vertrag macht hierüber keinerlei Aussage. Es ist damit weder etwas zugesichert noch ausgeschlossen worden.
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AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Für mich würde sich das wie folgt darstellen:
Dem Kunden gehören die erfassten Daten ohne Wenn und Aber -> Urheberrecht Der Kunde kann den Export der Daten beauftragen, also gegen Bezahlung Ob er ein Rechtsanspruch auf diese Dienstleistung hat ist eher fraglich. Einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des DB Kennwortes hat er mE nicht. Ein möglicher Ausweg aus der Situation wäre die Einrichtung eines rein lesenden Zugriffs direkt auf die Daten, dann kann der Kunde diese auch selber exportieren oder einen Dienstleister seiner Wahl damit beauftragen. |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Es wird wohl auf den "Export gegen Bezahlung" hinauslaufen - wenngleich der Kunde genau das verhindern möchte.
Urheber der Daten mag er im technischen Sinne sein - das Urheberrecht jedoch gilt NICHT für Dinge wie z.B. Adress-Stammdaten, weil sie reine "Informationen" damit und keinerlei persönliche geistige Schöpfung darstellen. |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
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AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Wenn er nichts explizit da angegeben hatm dann hatter halt Pech (je nach dem, wie friedlich ihr auseinander geht)
Zitat:
Also würde ich mal ausgehn, daß man Diese dem Kunden nicht zugänglich machen muß. Eventuell abgesehn von den Dingen, die für den Kunden extra und in dessen Auftrag erstellt wurden. Den Rest, als den Inhalt der wichtigsten Tabellen, könnte man ihm ja als CSV/SQL-Export bereitstellen. :gruebel: (wenn er davon was in einer neuen Software haben will, kann er sich ja an den neunen Softwareanbieter wenden, oder eben gegen ausreichend Kohle an dich) wichtigsten Tabellen/Daten = die eigenen Daten des Kunden, welche er selbst irgendwie eingegeben hat und nicht unbedingt das, was z.B. von deinem Programm berechnet wurde. |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Zitat:
Ein guter Kunde, der eigentlich bei Dir bleiben will... Solange es nur um etwas Geld geht... |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Nun, es ist nicht mein eigener Kunde. Der Kunde möchte zu einem anderen Software-Produkt wechseln und "verlangt" einen Zugang zur Datenbank. Im ersten Schritt müsste man diesen Wunsch konkretisieren und feststellen, dass er einen Weg zu seinen eigenen Daten sucht und nicht zur gesamten Datenbank - die Trigger etc. sind ihm tatsächlich relativ egal.
Natürlich kann man ihm das via CSV oder dgl. zu Verfügung stellen - doch das ist Aufwand, der von irgendwem zu bezahlen sein wird. Und nur um die Frage geht es im Endeffekt. Nachdem das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter eine Idee frostig ist, kommt eine Kulanz-Leistung des Software-Hauses zumindest nicht als erste Option in Betracht. |
AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung
Welches DBMS? Mach den Export der Datentabellen als SQLDump (inkl. DDL).
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