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Software verkaufen - Haftungsausschluss
Hallo zusammen,
gehen wir mal in die theoretische Situation ich würde eine selbstentwickelte Software an einen Kunden verkaufen. Nun stellt sich ja die Frage nach dem Haftungsausschluss, nach einiger Recherche hab ich da ein wenig zusammengetragen. Teil für den Softwarekaufvertrag: Zitat:
![]() Und in den Disclaimer bzw. mit in den Lizenztext: Zitat:
Danke euch schonmal |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Hallo,
da du hier keine verbindliche Rechsauskunft bekommen wirst, würde ich an deiner Stelle einfach nen Anwalt dazu befragen. Ich habe mit ![]() Viele Grüße ... |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Ich bin zwar kein Jurist, aber so wie ich das sehe, widersprichst du dir da schon.
- Der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Lizenztext ist vernachlässigbar. Du musst da nix separates aufsetzen. Eine Lizenz ist nix anderes als die Einräumung gewisser Nutzungsbefugnisse zu bestimmten Bedingungen. Eine Lizenz ist also auch nur ein Vertrag. Und mit dem Kaufvertrag verkaufst du die Lizenz. ==> das doppelt zu machen bringt IMHO nix. Entweder du schreibst den Haftungsausschluss in den Kaufvertrag rein oder in die Lizenz. Beides ist wohl nicht nötig. Was wie besser ist und welche genauen Rechtsfolgen hat, hab ich absolut keine Ahnung. - Insbesondere sollten da keine unterschiedlichen Infos drin stehen. Du kannst nicht einmal die Haftung auf das gesetzliche Maß beschränken (erster Text) und gleichzeitig vollkommen ausschließen. - Das vollständige Ausschließen der Haftung ist bei Freeware vielleicht noch möglich; spätestens wenns ums Verkaufen geht, kannst dus nur noch so machen, wie im ersten Text. Um ein gewisses Maß an Haftung (eben solche für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) kommst du nicht drum herum. - Lizenztexte, die nicht vor dem Kauf einsehbar sind und akzeptiert wurden, sind unwirksam. ==> ![]() - ... Das ist zumindest meine Interpretation der Lage. Definitives kann dir nur ein Anwalt erklären. So Jurakram ist blöderweise... nicht ganz einfach... mfg CHristian |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Zum einen besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, d. h. Du kannst in deinen Vertrag hineinschreiben was Du willst, solange die Gegenseite das akzeptiert.
Du solltest aber auf jeden Fall einen RA konsultieren was passiert, wenn Deine Software z.B. ein Editor, auf einem Steuerungsrechner installiert wird, und sie nicht nur eine Datei Deines Kunden zersägt, sondern z.B. ein ganzes Kraftwerk stillegt. Das könnte ganz üble Folgen haben. Gruß K-H |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Ohne Gewähr:
Zitat:
Zudem könnte es u.U. noch einen Unterschied machen, ob nun der Käufer Verbraucher oder ebenfalls Unternehmer ist (um reine Privatgeschäfte gehts hier ja nicht). Und es wird nochmal komplizierter, wenn die Software Teil eines Produkts (im Groben eine bewegliche Sache) ist. Dann greift das Produkthaftungsgesetz, das den Haftungsausschluss generell verbietet. Wie gesagt: Die Sache ist kompliziert. Ziemlich kompliziert. Und das ist auch eigentlich das, was ich damit sagen will: Die Aussage "ohne einen RA kriegst du das vermutlich nicht rechtssicher hin" ist nicht nur eine Floskel. Es ist leider, leider eine Tatsache. Zitat:
Du überlegst dir, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, Schadensersatz leisten zu müssen. Und du überlegst dir wie schlimm das wäre (viel das kosten könnte). Dann fragst du dich, wie du dem Risiko begegnen kannst. Du kannst jetzt folgendes tun: - auf eine Haftungsbeschränkung verzichten - den ersten Text mit der Haftungsbeschränkung übernehmen (sofern du die Rechte daran hast; du schreibst ja selbst irgendwas von Copyright blablubb) und darauf hoffen, dass der für deinen Fall passt - zu einem Anwalt gehen und dir was ausarbeiten lassen Letzteres ist am rechtssichersten, kostet aber Geld und auch ein RA wird dich höchstwahrscheinlich nicht vollständig von der Haftung lossprechen können. Abwägen musst du jetzt... mfg Christian |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Dein Programm sollte im Vertrag als SOFTWAREPROPUKT, Du als LIZENZGEBER und der Kunde als LIZENZNEHMER bezeichnet werden.
Der Vertrag sollte ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE heißen. Darin klärst du den Nutzungsumfang, die SOFTWARE-BEZOGENEN KOMPONENTEN (Hilfe, Dongle usw.), die Urheberrechte, die Gewährleistung und die Haftung. Dann formulierst Du Sätze vor (in etwa so) und gehst damit zum Patentanwalt. Dieser Endbenutzerlizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder juristische Person, nachfolgend mit "Lizenznehmer" bezeichnet) und [Dein Name] (nachfolgend mit "Lizenzgeber" bezeichnet) für das oben aufgeführte Softwareprodukt. Dieses enthält die dazugehörige Dokumentation im elektronischen Format sowie einen oder mehrere Dongle. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren. Das Softwareprodukt ist sowohl urheberrechtlich als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft. Das Softwareprodukt wurde vom Lizenzgeber mit größter Sorgfalt erarbeitet und unter Einschaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen geprüft. Der Lizenzgeber schließt jedoch ausdrücklich eine Gewährleistung für das Softwareprodukt aus. Das Softwareprodukt wird dem Lizenznehmer "so wie es ist" zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Das gesamte Risiko, das aus der Leistung des Softwareproduktes entsteht, verbleibt beim Lizenznehmer. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, daß das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderer von ihm ausgewählter Software bzw. Hardware zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, daß er weder irgendeine Haftung noch irgendeine juristische Verantwortung für Kosten und Folgekosten übernimmt, die sich aus dem Verwenden des Softwareproduktes (oder der Unmöglichkeit, das Softwareprodukt zu verwenden) ergeben. In jedem Fall bleibt die gesamte Haftung des Lizenzgebers beschränkt auf den Betrag, den der Lizenznehmer für das Softwareprodukt bezahlt hat. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die aufgrund von Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsverletzungen entstehen. |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt.
Für jedweden direkten oder indirekten Schaden - insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware, Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit der Software, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet für die Folgen der Benutzung dieser Software. |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Sobald Geld im Spiel ist, haftest Du immer! Ein Haftungsausschluß wird vor Gericht sogar negativ gegen Dich gewertet, weil Du Deinen Kunden falsche Tatsachen vorspiegelst. Wenn kein Geld im Spiel ist (Schenkung) haftest Du bei groben Mängeln. Was in Deinen Lizenzen steht interessiert niemanden in Deutschland, weil immer das BGB und ähnl. Gesetze gelten, die nicht durch ein lizenz.txt verändert werden können.
Alles was vorher gesagt wurde ist überwiegend falsch und gefährlich (für Dich). |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Zitat:
Grundsätzlich sollte man solche dinge aber nicht ohne kompetenten Rechtsbeistand erstellen, da hier ggf. Mitbewerber schon wegen unlauterem Wettbewerb gegen einen vorgehen können, was ein Unternehmen zu Beginn empfindlich schädigen kann. Das Geld für einen Rechtsanwalt ist da gut angelegt (auch wenn es zu beginn weh tut...) |
AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
Danke, Insider.
Bau einfach keinen Mist und verletze deine Sorgfaltspflicht nicht, fertig. Kenne deine Software, sag, wo sie funktioniert und wo vielleicht nicht. Wenn Du dir bei der Funktion deiner SW nicht sicher bist, dann lass sie im Schrank (die Funktion, oder die ganze SW). Lass Dir Testläufe schriftlich bestätigen. Sonderanpassungen sind eh ein anderes Ding, obwohl da im Prinzip das gleiche gilt: Sei bei der Umsetzung kein Vollpfosten. Um es ganz kurz zu fassen: Schreib saubere und gut getestete und dokumentierte Programme. Jeder Richter weiß heutzutage, das es keine fehlerfreien Programme gibt, und das ein Kunde, der der SW blind vertraut auch einen an der Waffel haben muss. Insofern sind Schäden eben nicht immer zu vermeiden. Grobe Fahrlässigkeit kann dir übrigens immer angelastet werden, egal was im Vertrag steht. Dein Kunde kann dir immer mit Schadensersatzforderungen kommen, egal was er unterschrieben hat. Und die Wahrscheinlichkeit, das 0.0% davon dir angelastet wird, ist gering (außer, es ist komplett an den Haaren herbeigezogen). Es werden dir also in jedem Fall Kosten entstehen (Anwalt, Gericht, Gutachter). Zu guter Letzt ein blöder Spruch: Ein guter Vertrag ist der, den man sofort nach Unterschrift vergisst, weil alles über gute Zusammenarbeit geregelt wird. Ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Kunden wird dir in 99.9% aller Fälle eine Klage ersparen, selbst wenn irgendwo Bockmist gebaut wurde. Zitat:
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