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MySQL: Lizenz bei Webseiten
Hi,
mal wieder MySQL und Lizenz ;) Aber diesmal mit etwas anderem Schwerpunkt. Sorry, falls die Frage doof ist, aber gefunden habe ich dazu direkt nix. Ich frage mich gerade, wie es sich bei der Nutzung von MySQL für kommerzielle Webseiten verhält. Damit meine ich im Prinzip 2 Sachen: a) Ich nutze eine Webseite, die auf eine MySQL-DB zugreift, um damit Geld zu verdienen (sagen wir mal ein selbst geschriebener Webshop). Das Ganze ist dabei (1) auf einem normalen Webhosting-Paket installiert oder (2) auf meinem eigenen (V)Server. b) Ich programmiere ein Projekt, das eine MySQL-DB zur Datenspeicherung nutzt. Das Ganze übergebe ich dann dem Kunden, damit der es (1) auf seinem normalen Webspace nutzt oder (2) auf seinem eigenen (V)Server nutzt. Alle Sachen sind natürlich closed-Source und wie gesagt, mit Gewinnerzielungsabsicht ;) Hat irgendwer (der Programmierer oder der Kunde) in irgendeinem der 4 Fälle ein Problem? Oder hat derjenige, der den VServer betreibt (Fälle 2+4) irgendwie ein Problem? LG, Frederic |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Da gibt es keine Probleme.
Der Unterschied auf den du hinaus willst ist der zwischen der "normalen" GPL und der Affero GPL (AGPL). MySQL steht unter ersteren, weswegen du höchstens den Source zu MySQL mitliefern oder eine Bezugsquelle (bspw. apt-get source ...) angeben mußt. |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Hi,
danke für deine Antwort. Worin genau besteht dann die Problematik, wenn man MySQL normal in seinem Delphi-Programm nutzt? Dabei gibt es doch massive Lizenz"probleme", wenn ich nicht ganz falsch bin und da ist es ja dann nicht damit getan, einen Link o.ä. anzugeben? LG, Frederic |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Da müßte man jetzt zwei Fälle unterscheiden:
Der Unterschied läßt sich vermutlich am besten mit dem Nutzungsgrad veranschaulichen. Im einen Fall verbreitest du eben MySQL (als Bibliotheken und Binaries) und im anderen verbreitest du nur das Ergebnis von abfragen. Dem "Nutzer" deiner "Appliance" mußt du natürlich dennoch den Zugang zum Code von MySQL bieten, wenn du dein Gesamtsystem (bspw. vorinstalliertes Linux etc mit MySQL ...) so anbieten willst. Wenn du nur die Ausgabe deiner DB-Abfragen und deiner eigenen Webanwendung verkaufst, haste damit keinerlei Problem. Und das unabhängig davon ob dem Benutzer der Webseite bewußt ist, daß untendrunter MySQL als DBMS läuft. Wie gesagt, bei Affero GPL wäre dies schon ausreichend ... ist hier aber nach Faktenlage nicht der Fall. Nachtrag: laß mich noch ein Beispiel anfügen. Du kannst bspw. in deiner Firma Code unter GPL nehmen und den abändern und dann nutzen ohne die geänderten Quellen offenzulegen. Sobald du nun aber beginnst die Binaries zu dem Code zu veröffentlichen greift die Klausel nach der dem Empfänger der Binaries Zugriff auf die Quellen gewährt werden muß. Dieser Empfänger kann dann seinerseits den Code und eigene Kompilate unter GPL legal weiterverbreiten. |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Hi,
sorry, aber trotz der ausführlichen Erklärung komme ich noch nicht ganz mit... Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann kann ich also beliebige Webprojekte schreiben und auch für beliebiges Geld verkaufen (also die PHP-Skripte einem Kunden geben). Der schmeißt die dann auf seinen Webspace, VServer whatsoever. Dann nutzt er das alles und niemand muss irgendwas an MySQL-Lizenzen bezahlen. Ebenso kann ich mir selbst was stricken und damit beliebig Geld verdienen, ohne was an Lizenzkosten bezahlen zu müssen. Stimmt das soweit? Wenn ja, dann verstehe ich nur eines nicht: Warum klappt das nicht mit z.B. Delphi-Anwendungen. Soweit ich das aus den anderen Threads ja mitbekommen habe, muss man ja erhebliche Kosten bezahlen, wenn man nicht OpenSource programmiert. Oder ist hier der magische Unterschied, dass ich dem Auftraggeber im PHP-Fall ja den Quellcode übergebe? Also heißt OpenSource hier nicht unbedingt public für jedermann? Du merkst, ich bin verwirrt ;) Liebe Grüße, Frederic |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
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AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Hi,
ich spreche nicht über eine konkrete Version, sondern es geht mir um Aussagen, wie sie z.B. hier gequoted wurden: ![]() Zitat:
Quelltext veröffentlichen (sei es PHP, Delphi, ...) oder Geld bezahlen. Daher kam bei mir jetzt die Frage auf, wann muss ich denn nun zahlen und wann nicht. LG, Frederic |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Zitat:
Ich meine wenn die von MySQL/Oracle das fordern während die Software unter GPL steht, verletzt dies die GPL. Was sie da fordern wäre eben nur unter AGPL denkbar ... (und bei DBMS wäre ich mir da so ohne Anwalt nichtmal sicher ob es anwendbar ist). Entweder GPL (und niemand hindert dich die in den Linux-Distros enthaltene Community Edition zu benutzen) oder eben nicht. Ansonsten nimm MariaDB: ![]() Ist seit der Übernahme von Sun durch Oracle ohnehin noch sympathischer geworden. |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Hi,
also ist der Unterschied, dass PHP schon von Haus aus was mitbringt, um zu MySQL zu verbinden und Delphi z.B. das nicht tut? Wie ist das mit MariaDB? Die müsste aber auch auf dem Server installiert werden, was ja dann bei normalem shared Webhosting nicht funktoniert, oder? Oder war das jetzt für Delphi-Programme gedacht? LG, Frederic |
AW: MySQL: Lizenz bei Webseiten
Zitat:
Wenn die Skripte auch betroffen wären, wo würde dann überhaupt die Grenze gezogen? Muß mich übrigens korrigieren: PHP steht unter einer non-copyleft-Lizenz. MySQL hat nämlich die "linking exception". Zitat:
Aber reden wir nicht am Thema vorbei. Ich kann noch immer nicht nachvollziehen wie jemand auf die Idee kommt, es würden diese Kosten fällig? Auch das Lesen des verlinkten Themas hat da mehr Fragen aufgeworfen als sie zu beantworten. Und ![]() Der Autor dort schreibt über eingebettete Verwendung von MySQL. In dem Falle wäre natürlich die GPL Maß aller Dinge, weil man ja mit den MySQL-Quellen linkt. Dort ist auch ein Zitat von der Lizenz-FAQ von MySQL zu finden: "However, GPL users must abide by the rules of the GPL, which stipulate that if a MySQL-based application is redistributed, the complete source code for this application must also be open and available for redistribution." MySQL-based application ist in dem Fall sehr eng zu sehen, nämlich beim Wiederveröffentlichen von MySQL und beim Linken/Einbetten. Es geht also um Verwendung des Codes, nicht um Verwendung des Dienstes den der (MySQL-)Server anbietet. Wäre ja noch schöner wenn meine Verbindung zu einem (im Falle von Shared Hosting meist entfernten) MySQL-Server meine Anwendung unter GPL zwingen würde. Wie ist das dann überhaupt bei GreenSQL und anderen Proxies? ... bin ich dann an deren Lizenzbedingungen gebunden oder an die des Servers dessen Verbindung gefiltert/durchgereicht wird? :zwinker: Ich schreib mir hier den Daumen fusselig und du sagst immer, es sei wieder nicht verständlich :mrgreen: |
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