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Einschränkung von Software
Ich möchte eine zunächst freie Software zum download anbieten (Berechnung von Maschinenelementen) welche allerdings nur nach einer online Datumsüberprüfung läuft.
Ist dieses Vorgehen z.B. bei einer verkauften Jahreslizenz zulässig/legal? Gruß Oliver |
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Warum nicht?
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Ich persönlich kenne auch keinerlei Regeln oder Einschränken. Der Kunde ist hier viel mehr das Problem, da man darauf achten muss, dass er so ein System auf die Dauer akzeptiert und annimmt.
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Hallo Oliver,
Zitat:
in Bezug auf Online-Überprüfungen haben einfallen lassen, ist dein Vorhaben ja noch recht harmlos... Zitat:
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Was wird passieren, wenn dein Server nicht geht?
Die Internetleitung des Kunden ausgefallen ist? Geht dann dein Programm nicht? Wird der Kunde dadurch Arbeitsausfälle erleiden? |
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Zitat:
um vor Schadensersatz halbwegs sicher zu sein, müsste sich smow vom Kunden unterschreiben lassen, dass der einverstanden ist und für alle Schäden durch die Online-Aktivierung selbst aufkommt. Das unterschreibt selbstverständlich NIEMAND. Also muss smow selbst das Risiko dafür tragen, womit die Frage eigentlich erledigt wäre. Ist er trotzdem irre genug, seine Idee zu realisieren, ist seine geschäftliche Existenz halt zeitlich begrenzt. Dass es bei Spielen sowas gibt, ist ja schlimm genug, ich würde so etwas nie akzeptieren, aber da ist es immerhin so, dass man durch Nicht-Spielen-Können keinen ersetzbaren Schaden erleidet. Höchstens bei Einlieferung in eine Suchtklinik wegen der Entzugserscheinungen. Gruss Reinhard |
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Zitat:
Nach 2 Titeln und jede Menge Ärger. Letzter Absatz: ![]() |
Dieses Thema wurde am "25. Apr 2011, 21:05 Uhr" von "fkerber" aus dem Forum "Neuen Beitrag zur Code-Library hinzufügen" in das Forum "Klatsch und Tratsch" verschoben.
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Du solltest dann in jedem Fall einen Zeitpuffer gewährleisten, in dem die Software trotz fehlgeschlagener Prüfung funktioniert. Der Zeitrahmen muss so gewählt sein, dass evtl. Verbindungsprobleme dann behoben werden können.
Desweiteren solltest Du alternative Prüfungsroutinen anbieten, wie bspw. per Telefon oder SMS. Ansonsten stimme ich den Aussagen von Reinhard voll und ganz zu. Externe Abhängigkeiten sollte man vermeiden. Edit: ich sehe gerade, dass dieser Beitrag schon etwas älter war. Er erschien allerdings auf der Portalseite mit Datum von gestern; wahrscheinlich wegen des Verschiebens. Sollte dem so sein, dürfte das nicht korrekt sein, oder? |
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Zitat:
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