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US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow
Ersteinmal hoffe ich, dass dies die richtige Sparte ist in welcher ich poste.
Ansonsten hätte meines Ermessense nach nur die "Klatsch und Tratsch" Ecke gepasst, welche jedoch in der Beschreibung stehen hat dass in diese Sektion nur "nicht Software-Themen" besprochen werden. -- Zur Fragen an sich, ich bin dabei Coverflow ( ![]() Im Internet habe ich gesehen, dass Apple darauf Patente in der USA angemeldet hat. Google konnte mir unter der Suchanfragen "US Patente in Deutschland verletzbar ?" o.Ä. keine guten Suchergebnisse liefern. Die Frage welche ich mir stelle ist, wäre es "illegal" ein solches Coverflowsystem in die eigene Software zu integrieren (Da Patentrechtsverletzung ?) ? Die Lizenz unter welchem der Sourcecode veröffentlich wurde steht unter der GPL 3.0 License, sprich von dem Standpunkt aus erlaubt es mir zumindest diese Lizenz. Danke im voraus für das Durchkämpfen durch meinen Text :stupid: |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Also da in Deutschland keine(tm) Softwarepatente existieren, ist es AFAIK hier erst einmal kein Problem.
Probleme bekommst du, wenn du ein solches Programm dann z.B. in den USA vertreibst. Denn dort greift das Patent. Aber IANAL, genauer kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen. |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Also ich hatte in meiner Musiksoftware eine Art "Coverflow" (ich hab's damals einfach Albumansicht genannt) bereits ein Jahr vor Apple. Gab auch schon viele andere Softwarelösungen die eine ähnliche Ansicht haben/hatten. Auch für Web-Seiten gab es diese Art als Fotoansicht schon lange vorher.
Ich kann mir daher gar nicht vorstellen, dass Apple diese Art von Ansicht patentieren hat lassen können? Immerhin gab es das schon lange vorher. Obwohl... Recht haben und Recht bekommen sind leider auch unterschiedliche Dinge... |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Zitat:
Die Einzige Frage welche zur GPL nun noch aufkam ist, ob der gesamte Quellcode welcher aus der Modifizierung erfolgt unter die GPL gestellt werden muss (Und somit offengelegt werden muss) ? In Deutsch: Ich möchte eine Coverflowapplication (Steht unter GPL3) in ein Firmenprogramm integrieren. Muss ich somit nur den modifizierten Quellcode für Coverflow freigeben oder die gesamte Applikation worin das GPL Produkt mit eingebunden ist (Und auch selbst lauffähig wäre) ? Das wäre natürlich ein Sicherheitsaspekt, welcher mir die Integration nicht ermöglichen würde. (Sofern gesamte Quellcode freigegeben werden müsste.) Nach 30 Minuten googlen und lesen der Lizenzbedingungen ging nur hervor, dass die Modifizierungen ebenfalls unter die GNU fallen müssten. Darin steht jedoch nicht in welchem Umfang. (Gesamte Applikation oder nur den modifizierten Sourcecode des GPL lizensierten Produkts) |
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Wenn GPL dann ja wenn LGPL könnte es unter Umständen nicht nötig sein
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Zitat:
Zitat:
Edit: Ich hab ![]() |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Zitat:
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden. Wenn es eine DLL ist, nur bei der LGPL. Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL. Zitat:
Aber bei Firmensoftware spielen da ja noch ganz andere Sachen eine Rolle. ;-) |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Zitat:
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Ich fasse es nochmal geordnet zusammen und editiere nach Beendigung der Diskussion den ersten Post mit dem Ergebnis.
Ordentliche Darstellung der Fakten & Ziele: Ziel: GPL Programm zu integrieren, ohne den gesamten Quellcode offen zu legen. Vorliegendes GPL Programm: Auch selbst lauffähig, wurde modifiziert und stark gekürzt. Firmenprogramm: GPL Programm macht ca. 10 % (Wenn überhaupt) des Quellcodes aus und dient nur der grafischen Darstellung von Projekten, welche durch die Ansicht gestartet werden. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Derzeitige Auswertung der Situation: Um die Zielvorgabe zu erreichen ist nicht möglich die GPL Software direkt zu integrieren. Möglichkeiten: 1.) "Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL" Wobei sich mir nun die Frage gestellt hat ob die MPL auch die Offenlegung des gesamten Codes verlangt. Zitat:
2.) Zitat:
Ein Interface mit include Befehlen die unter der LGPL stehen und nicht abgeleitet aus dem GPL Werk (In diesem Beispiel Coverflow) sein dürfen. Ich versteh den Inhalt nicht ganz.... bei einzelnen Funktionen könnte ich mir das zusammenreimen, aber bei dem Beispiel der Coverflow-Applikation liegt das "Interface" quasi schon vor und dieses wird in mein Firmenprogramm (Quasi das Interface ?) eingebunden und genau DAS möchte ich nicht offenlegen. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Résumé/Bester Lösungsvorschlag: Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?). Ich muss somit den Quellcode nicht veröffentlichen. |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Zitat:
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