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Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Hallo zusammen!
Ich erinnerte mich gerade an eine Stunde während meiner Ausbildung zum FIAE, in der uns gesagt wurde, dass unser späterer Arbeitgeber "Verwertungsrechte"(an den genauen Begriff kann ich mich nicht erinnern) an den Projekten hat, die wir in der Freizeit stricken. Damit soll der Gesetzgeber möglichen Interessenkonflikten vorbeugen wollen. Stimmt das so überhaupt? Und wenn ja, wie steht es, wenn mein Arbeitgeber gar nichts mit IT zu tun hat, sondern beispielsweise im Gastronomiebereich oder im Bau angesiedelt ist. Dann ist vom gesunden Menschenverstand her doch eigentlich jeder Interessenkonflikt von vornherein ausgeschlossen, oder nicht? Beste Grüße, David |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Versuchen wir es mal zunächst mit einem rein theoretischen Gedankenansatz:
EinInteressenkonflikt kommt ja nur dann zustande, wenn die Software öffentlich präsentiert wird (z.B. Vorstellung in einem Forum etc.) Variante A: Du bist Programmierer in einem Unternehmen und benutzt die dort erworbenen Kenntnisse/erstellten Bibliotheken um in deiner Freizeit eine Software zu entwickeln. Ein Interessenkonflikt ist durchaus vorhanden. Variante B: Du bist Kassierer in einer Tankstelle und erstellst in deiner Freizeit eine Software für die Wiedergabe von Musik. Hier ist kein Interessenkonflikt zu erwarten. Variante C: Du bist Kassierer in einer Tankstelle und erstellst in deiner Freizeit eine Software für ein Tankstellen-Kassensystem. Hier könnte es durchaus auch zu einem Interessenkonflikt kommen. Wie das jetzt rechtlich genau geregelt ist, kann ich da nicht sagen. Ich (Freelancer) habe gerade einen ähnlich gelagerten Fall, dass ich speziell für einen Kunden eine Software entwickelt habe, die als Schnittstelle an der WaWi hängt. Dabei hat der Kunde die gesamten Entwicklungskosten bezahlt. (btw. es gibt keine entsprechende vertragliche Regelung hinsichtlich der Entwicklung von Software) Nun ist ein anderer Anwender mit der gleichen WaWi an mich herangetreten um auch die Schnittstelle zu nutzen. Für mich war es nur recht und billig, meinen Kunden (der die Entwicklung ja komplett bezahlt hat) darüber zu informieren und auch seine Zustimmung einzuholen. In meinem Fall hat der Kunde auf eine Beteiligung verzichtet - was ich als sehr großzügig ansehe. Ich würde für so etwas kein Gesetz benötigen, da ich immer weiß, vom wem ich was bekommen habe und daher auch weiß, wen ich wie partizipieren lassen muss. |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Hallo,
Zitat:
Problematisch wird es eher, wenn Du eine Software in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber in deiner Freizeit machst, hier kann nur ein Gericht entscheiden, wie viel du von deinem Arbeitgeber geklaut hast... Allerdings könnte es problematisch werden wenn Du das wirklich kommerziell betreibst, das könnte per Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten sein! zudem ist es deine Pflicht deine Arbeitskraft zu erhalten und alles dafür notwendige zu tun. Wenn du also im Büro schon 10h vor der Kiste hockst, dann abends/Nachts und am WE privat auch noch, könnte deine Arbeitskraft spürbar nachlassen, was dir auch wieder zum Problem werden kann.... Grüße |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Zitat:
Oder entwickelst du zu Haus mit Firmenlizenzen? Soweit ich weiß, hat normalerweise alles in der Freizeit nichts mit der Firma zu tun. (ich erinnere mich aber, dass der Vertrag es einschränken kann, also lesen) Aber auch wenn es erlaubt ist, würde ich es 'offiziell' nicht drauf ankommen lassen gegen die Meinung des Unternehmens zu handeln. |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Zitat:
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Zitat:
Einfach gesagt, wenn du etwas von deinem Arbeitgeber nutzt (Werkzeug/Material inkl. Wissen) und damit aßerhalb der Arbeitszeit was machst, womit dein Arbeitgeber sein Geld verdiehnt und diesem damit den Markt streitig machst, dann bestünde ein Interessenkonflikt. Wenn du also für eine Softwareschmiede arbeitest und privat das Know-how der Firma nutzt, um ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, dann wäre das nicht erlaubt. (diess könnte sogar über die Arbeitszeit hinaus gehn, also selbst nach einer Kündigung usw.) Wenn du aber dafür Wissen nutzt, welches man auch überall hätte bekommen können, dann kommt's wohl auf den Richter an. :stupid: Und wenn du was Anderes, Branchenfremdes scheibst und somit nicht in Konkurrenz der Firma trittst, dann könnte es erlaubt sein. (jenachdem wie es der Arbeitgeber sieht ... hier am Einfachsten mal nett fragen) kein Anspruch auf Richtigkeit ... ist nur so wie ich's denke verstanden zu haben |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Wenn ich das gerade hier so lese kommt mir folgende Frage auf.
Wie schaut die ganze Situation den umgekehrt aus? Ich programmiere etwas Privat und setze es dann in der Firma ein. Sämtliche Änderungen sowie Fehler beseitigungen werden in reiner privater Arbeit vorgenommen? In meinem Fall habe ich vor ein paar Jahren ein kleines Client-Server Protokoll geschrieben. Welches ich als Chat/Kommunikation zwischen Programme einsetzen wollte. Damals rein privat. In der Firma habe ich zu der zeit angefangen kleine Programme zu schreiben die zusammen mit der WaWi dort arbeiten. Mittlerweile ist daras ein kleine eigenständige WaWi geworden. Dort laufen auch merere Services, Tasks und ein Server. Angefangen hatte es auch das alles zur Kommunikation in den SQL übertragen wurde und dann durch pollen der Datenbank die anderen Teile unterrichtet wurden. Irgendwann erschien das alles nicht mehr genug, performan usw. Kam dann auf die Idee mein Kommunikationsprotokoll zu implementieren. Wie sieht denn hier die Rechtliche Lage aus im Bezug darauf das ich es natürlich weiter privat verwende und auch in andere Programme einbaue die eventuell nicht nur privat bleiben. Was wäre wenn ich in der Firma kündige/gefeuert werde? Habe ich da weiter anrecht darauf das es mein Eigentum ist, wie würde das Lizenzrechtlich der Firma gegenüber aussehen. Vorallem da ich das alles gerade überarbeite von TermChar zu Binary mit verschlüsselung. Ich hoffe das ich diese Frage hier ohne Probleme stellen kann, da sie für mich doch zu diesem Thema gehört. Gruß Cyber |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Zwar ohne Gewähr, aber durch dein Verhalten, d.h. kein Einspruch und daher Duldung, hast du erlaubt, dass deine Firma den Code verwenden kann. Wenn du gehst, wärst du zwar der Uhrheber, aber kannst du beweisen, dass du es wirklich bist, der den Code in deiner Freizeit geschrieben hast? Sonst könnte ja auch ein gefeuerter und verärgerter Arbeiter dies für jeden Code behaupten. Beweisen ist natürlich schwer, jedoch sind z.B. Veröffentlichungen ein gutes Indiz dafür. Zumindest hättest du das private Projekt mit deinem Chef besprechen müssen und Modalitäten aushandeln, daher sehe ich für dich einen schweren Stand.
Letztendlich sollte man sich, in solch einer Lage, immer an einen Anwalt wenden und nach meiner Meinung, Freitzeitcode nie in der Firma einsetzen oder Code in der Freizeit schreiben, der verwandt mit dem eigenen Firmenprojekt ist. Am besten ist es natürlich sich vorher mal mit dem Chef zu besprechen und ggfs. das Schriftlich zu machen. Es ist halt immer so eine Sache mit dem Beweisen. Das ist schwer! Aber das ist meine Ansicht dazu und ersetzt auf keinen Fall den Gang zum Anwalt. |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Die rechtliche Lage ist eigentlich ganz einfach. Laut Gesetzt bleibt Dein schöpferisches Werk Dein Eigentum . Wenn Du jetzt z. B. ein Programm verkaufst, verkaufst Du ja nicht die Rechte sondern nur die Benutzung des Programms. Wenn Du jetzt als Programmierer angestellt bist, dann wird das im Arbeitsvertrag geregelt ( so wie bei uns ). Ist dies Regelung nicht Gesetzeskonform oder wurde überhaupt keine getroffen, so hat der Arbeitgeber Pech gehabt. In unseren Arbeitsverträgen ist es so, dass alles was wir während der Arbeitszeit entwickeln nicht privat verwenden dürfen. Das hat aber nicht nichts mit der Idee zu tun. Die bleibt Deine. Aber sobald Du auch nur eine Zeile Codes auf der Arbeit gemacht hast, darfst Du die nicht benutzen.
Heike |
AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?
Hi,
Zitat:
Grüße |
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