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greenmile 19. Aug 2010 13:43

FFmpeg Lizenz?
 
Hallo,

ich möchte in mein kommerzielles Produkt FFMpeg mittels einer DLL statisch einbinden (App => Converter.DLL => FFmpeg). FFmpeg ist ja im großen und ganzen unter LGPL veröffentlicht. Was muss ich nun hier rechtlich beachten? Sourcecode von FFmpeg mitgeben? Oder reicht ein Hinweis im "About" Dialog? Oder womöglich gar nichts, also einfach munter drauflos, solange ich FFmpeg nicht direkt mit reinkompiliere (was ja nicht geht, da Delphi <> C)?

Gruß,
Paul

Klaus01 19. Aug 2010 13:56

AW: FFmpeg Lizenz?
 
Hallo,

laut dem Wiki Eintrag zu LGPL kannst Du dein Programm weiter kommerziel verteiben
wenn Du die dll nicht in die Exe einpackst (z.B. als Resource).

Grüße
Klaus

Quelle: Wiki LPGPK

Zitat:

Veränderte Versionen müssen dabei ebenfalls unter der LGPL (oder wahlweise der GPL) lizenziert werden. Grundsätzlich darf eine unter LGPL lizenzierte Software nur zusammen mit ihrem Quelltext vertrieben werden.

Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, welche die LGPL-lizenzierte Software nur extern benutzen, zum Beispiel als Programmbibliothek, ihre eigene Lizenz behalten. Damit eignet sich die LGPL besonders als Lizenz für Bibliotheken, deren Benutzung man auch Programmierern proprietärer Programme erlauben will. Soll die unter der LGPL lizenzierte Software dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen.

greenmile 19. Aug 2010 13:58

AW: FFmpeg Lizenz?
 
Ok, aber muss ich den Source von FFmpeg mitkopieren? Oder die Lizenz? Oder muss ich es im Copyright erwähnen?

Klaus01 19. Aug 2010 14:25

AW: FFmpeg Lizenz?
 
Wenn ich das richtig deute.
Quelltext und Lizenz.
.. und die DLL dynamisch Linken.

Grüße
Klaus

Quelle: LGPLv3 deutsch

Zitat:

4. Kombinierte Werke

Sie dürfen ein betroffenes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die insgesamt die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Zurückbilden (“reverse engineering”), um derartige Modifikationen von Fehlern zu bereinigen, nicht wirksam einschränken, wenn Sie außerdem alle folgenden Handlungen ausführen:

a) Versehen Sie jedes Exemplar des kombinierten Werks mit einem prominenten Hinweis, daß die Bibliothek darin verwendet wird und daß die Bibliothek und ihre Benutzung durch diese Lizenz abgedeckt werden.

b) Legen Sie dem kombinierten Werk ein Exemplar der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.

c) Für ein kombiniertes Werk, das bei Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, fügen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek diesen Hinweisen hinzu sowie einen Verweis, der den Anwender zu den Exemplaren der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments führt.

d) Führen Sie eine der folgenden Handlungen aus:

0. Übertragen Sie den korrespondierenden Minimalquelltext gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespondierenden Anwendungs-Code in einer Form und gemäß Bedingungen, die den Anwender erlauben, die Anwendung mit einer modifizierten Version der gelinkten Version neu zu kombinieren oder zu linken, um ein modifiziertes korrespondierendes Werk zu erzeugen, auf eine Weise, wie sie in §6 der GNU GPL spezifiziert ist, um korrespondierenden Quelltext zu übertragen.

1. Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus, um mit der Bibliothek zu linken. Ein geeigneter Mechanismus ist ein Mechanismus, der (a) zur Laufzeit ein Exemplar der Bibliothek verwendet, das sich bereits auf dem Computer des Anwenders befindet, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der gelinkten Version schnittstellenkompatibel ist, korrekt arbeiten wird.

e) Stellen Sie Installationsinformationen zur Verfügung – allerdings nur dann, wenn Sie dazu ansonsten gemäß §6 der GNU GPL verpflichtet wären, und nur in dem Maße, in dem derartige Informationen benötigt werden, um eine modifizierte Version des kombinierten Werks installieren und ausführen zu können, die durch erneutes Kombinieren oder Linken der Anwendung mit einer modifizierten Version der gelinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie Option 4d0 verwenden, müssen die Installationsinformationen dem korrespondierenden Minimalquelltext und Anwendungs-Code beiliegen. Wenn Sie Option 4d1 verwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in einer Form zur Verfügung stellen, die in §6 der GNU GPL für das Übertragen des korrespondierenden Quelltextes spezifiziert wurde.)

greenmile 19. Aug 2010 15:27

AW: FFmpeg Lizenz?
 
Ok, also muss ich den Sourcecode und eine Textdatei mit der LGPL Lizenz mitkopieren?
Alles klar, vielen Dank für die Info!

igel457 19. Aug 2010 15:49

AW: FFmpeg Lizenz?
 
Schau mal hier:

http://www.ffmpeg.org/legal.html

In der "License Compatibility Checklist" sollte alles wichtige stehen.


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