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Informationsausgabe - strassenverkehrsamt - juni 2010
INFORMATIONSAUSGABE - STRASSENVERKEHRSAMT - JUNI 2010
In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues System eingeführt um die schlechten Fahrer zu identifizieren. Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen -unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen- Fahnen ausgehändigt. Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren. Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen. Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen. Mit freundlichem Gruß |
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:lol:
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Uiuiui, dann sind so ziemlich viele die ich kenne schon mal in so eine Verkehrskontrolle geraten. Zum Glück haben die mich noch nicht erwischt :mrgreen:
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der ist gut!:thumb:
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Wow, und in wie vielen Foren, der Text gestern und heute reingestellt wurde?
![]() Aber gut ist er, unbestritten. |
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Leute mit Außenspiegelfahnen haben die Prüfung übrigens mit Auszeichnung bestanden. :mrgreen:
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Und wie stehts mit denen, die die Fähnchen an der Motorhaube vorne habe? :grubel: Habe aus der Regelung nicht entnehmen können, wie es um diese bestellt ist ;)
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Die geschickte Loesung durch fehlen eines Farbdruckers gefaellt mir ^^
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Gut, dass ich noch keine Flaggen gekauft habe. *g*
Nur ob es sinnvoll ist, hier das Logo der Deutschen Ministerien einzufügen, wage ich zu bezweifeln. Nicht, dass es so rüber kommt, als würde man denen das unterstellen und somit gegen geltendes Recht verstoßen. |
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