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Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirche
Hallo ihr lieben,
eines vorab: Ich möchte nicht darüber diskutieren wie sich einzelne Pfarrer, Priester, oder wie auch immer die Amtsbezeichnung ist, verhalten haben!! Auch möchte ich keine Grundsatzdiskussion über eine Kirche führen! Meine Frage ist diese: Nach meinem Verständniss von ![]() Nun ist dies ja offentsichtlich in den Reihen der Kirche geschehen. Gibt es Regelungen die "Geistliche" (im weitesten Sinne des Wortes) von der Anzeigepflich entbinden? |
Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Ich bin zwar kein Jurist, aber:
§285 (Strafvereitelung) impliziert keine Anzeigepflicht. Vielmehr verbietet er, dass du Beweise o.ä. vernichtest um deinen Freund vor einer Strafe zu bewahren. Eine Anzeigepflicht ist nur durch ![]() |
Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Ich meine aufgeschnappt zu haben, dass es sogar ein gesondertes Kirchenrecht gibt, dass es diesen Institutionen erlaubt in einem gewissen Rahmen autark bei Straftaten in den eigenen Reihen zu agieren. Finde ich eigentlich unendlich empörend in einem (angeblich) sekulären Staat :?. Wo und wie da nun die Grenzen genau verlaufen ist mit nicht bekannt, aber ich fände schon allein eine bloße Erwägung solcher Regelungen verurteilenswürdig.
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Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Nun ja, es steht im Gesetz:
§139, Abs. 2 StGB (2) Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist. Und die Katholiken haben da nochmal ihre kanonischen Gesetze: Zitat:
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Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Zitat:
Kannst Du das irgendwie belegen? Was die Ausgangsfrage angeht, solange ein deutscher Staatsanwalt nichts von einer (potentiellen)Straftat weiß, solange tut sich da auch nichts. Noch ist es ja nicht so, daß der Staatsanwalt hier hinter jedem herschnüffelt. Und auch wenn man wenig Sympatien für Kirchen empfindet, so ist die Kriminalitätsrate dort nicht höher als in der Restbevölkerung. Also von daher eigentlich kein Grund von Staats wegen ein Auge auf sie zu haben. Für mich ist das ein Problem der Moral. Da gibt jemand vor der Moral verpflichtet zu sein, erfährt von einer unmoralischen Handlung, die gleichzeitig eine Straftat sein könnte, und hat nichts anderes zu tun, als "Du bist aber bös" zu sagen., und intern eine Strafversetzung durchzuführen. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen. Zitat:
Gruß K-H |
Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Was einem katholischen Priester gebeichtet wird unterliegt dem Beichtgeheimnis. Beichte ich einen Mord, darf der Priester nicht mit dem Wissen zur Polizei gehen. Aber das ist auch die einzige Ausnahme. Wenn er zum Beispiel sieht wie ein anderer Priester eine Straftat begeht, dann hat er die gleiche Pflicht dies zur Anzeige zu bringen, wie jeder andere Bürger auch.
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Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Zitat:
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Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Zitat:
![]() Zitat:
Nur gewisse Berufsgruppen müssen Anzeige erstatten, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Also wenn z.B. ein Polizist eine Leiche findet, muss er Anzeige erstatten. Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt. Ein normaler Bürger ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. (Moralisch evtl. schon, aber das ist eine andere Frage) |
Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Ich dachte soeine "Plicht", bzw ein Gesetzt, welches sowas vorschreibt, gibt es nicht.
Und so wie sich das ließt, gibt es diese Pflicht direkt nicht, aber man macht sich strafbar, wenn man es nicht macht und kann bei Nichtanzeige bestraft werden. Wikipedia: Anzeigepflicht Anzeigepflicht bezeichnet aber auch eine Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die die Pflicht zur Anzeige von bestimmten Verbrechen beinhaltet. Nach § 138 StGB kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat. Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden. |
Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch
Zitat:
Zitat:
Das mit dem Beichtgeheimniss ist bekannt. Aber wenn ein Opfer dies seinem Bichof oder so sagt und dieser jetzt keine Anzeige erstattet macht er sich in meinen Augen strafbar. |
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