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Privatperson und kostenpflichtige Software
Hallo,
Ganz kurz und schmerzlos: Darf ich einfach als Privatperson kostenpflichtige, eigenprogrammierte Software veröffentlichen? |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Ja.
Und solange du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest brauchst du gar nix weiter machen. Frag aber deinen personlichen Finanzbeamten wie die Freigrenzen in deinem Bundesland sind. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Grundsätzlich ist es egal, ob Privat oder nicht.
Es kommt darauf an, welche (Delphi)-Lizenz du besitzt und ob du damit dann was verkaufen darfst. z.B. mit den SSL-Versionen (Schüler-Studenten-Lehrer) darfst du nichtmal Freeware vertreiben. [edit] Legal veröffentlichen darf er es ja (wenn die Lizenz stimmt), aber ob er z.B. Einkommenssteuer oder dergleichen bezahlen muß oder ob er womöglich noch einen Gewerbeschein benötigt, daß ist ja eine andere Frage. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Wieso nicht? Wenn es die Lizenz der IDE bzw. des Compilers zulässt, passt das.
Ggf. musst du jedoch ein Gewerbe (für Kleinunternehmen) anmelden. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen. Meine Freundin gibt Partys, liegt damit weit unter der Jahresgrenze von ~7000€ und musste trotzdem ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, die man niemals wieder wiederholt, kann man auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten.
Außerdem bist du noch minderjährig, es liegt also eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Daher bedarf es bei dem selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes der Zustimmung des gesetzlichen Vormunds und des Familiengerichts (vgl. §112, Abs.1 BGB) Find ich schön, dass alle hier sagen: "Mach mal." Quellen: EStG: §§ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Schlussfolgerung: Entweder wartest du bis zum 18. Geburtstag und meldest dann ein Kleingewerbe an, oder du gehst den Weg laut BGB. Ob du beim Finanzamt eine Freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst, würde ich mangels abgeschlossener Ausbildung einfach mal in Frage stellen. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Nur weil er privat keine Rechnung erstellen dürfte, darf er nichts verkaufen?
Klar kann er was verkaufen, nur eben ohne Rechnung (mit ausgewiesener MWSt). |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
//Edit: Mir gehts nicht darum, ob er nun Rechnungen ausstellen darf oder nicht. Der Knackpunkt ist, dass es sich um keine einmalige Angelegenheit handelt, sondern um eine gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit, und dafür muss er ein Kleingewerbe anmelden. Ob er nachher Steuern abführen muss, das steht auf einem anderen Blatt. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Himi hat das erst in seinem Edit erwähnt, den hab ich nicht mehr gelesen. Das güldet nicht. :mrgreen:
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