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Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Hallo,
Ich (Hobbyprogrammierer=Privatperson) bin gerade dabei ein Freeware-Programm (Installer) zu schreiben. Ich habe nicht vor es mit einem Lizenzvertrag auszuliefern. Jetzt die Frage: Wenn mein Programm auf irgendeine Art (z.B. Bug oder falsche Benutzung) Schäden anrichtet (Daten löscht, Hardware oder OS beschädigt etc.), kann mich dann der Benutzer (derjenige der mit meinem Installer ein Setup erzeugen will) irgendwie zur Haftung ziehen? Was ist mit den, der das Setup dann ausführt? |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
ja das wuerde mich auch interessieren.
richard |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Vielleicht hilft das:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Wenn du in einem kurzen Haftungsausschluss schreibst, das du jegliche Haftung für durch dein Programm entstandene Schäden ausschließt, so sollte das keine Grundlage haben. Wer es dann benutzt, tut es dann ja eindeutig "auf eigene Gefahr" und übernimmt jegliche Haftung für sein Handeln. So wäre meine Einschätzung. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Der Beitrag ist noch keine 2 Minuten alt und auch noch nicht von der Startseite verschwunden. Wieso schreibst du es interessiert dich auch? Wenn es jemand weiß, dann wird er antworten und du kannst es einfach auch lesen. Wenns jetz K&T wäre, OK, aber das hier find ich Postergaunerei. Ich sag das jetz einfach mal, weil mir das schon n paar mal aufgefallen ist. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Hallo Michael,
da deine Software ja (unweigerlich) auf einen globalen Markt trifft, würde ich da gar kein Risiko eingehen und auf jeden Fall ein paar Sätze als Lizenzvertrag beifügen. Das habe ich bisher auch bei Freeware immer gesehen. Lade dir doch ein deutsches und ein englisches Programm herunter (oder schau in den bereits installierten nach) und kopier die die wichtigsten Sätze heraus. Letztendlich habe ich zwar mal davon gehört, dass in Deutschland immer davon ausgegangen wird, dass eine Software (potentielle) Gefahren in sich bergen kann und dass der Programmierer deshalb nicht zur Verwantwortung gezogen werden kann -- man kann eben als Mensch nicht alle Unwägbarkeiten vorraussehen, gerade wenn es sich um Software handelt. Man ist aber natürlich dran, wenn man grob fahrlässig handelt (was dann im Einzelfall wohl auch wieder vor Gericht zu definieren ist). Und bevor dir Jemand ans Bein pinkeln will, sicher Dich zumindest mit einem Lizenzvertrag ab. Gruß Pfoto |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Letztendlich musst du ja nur einen Satz unter deinen Namen schreiben à là "Ich übernehme keinerlei Haftung für jegliche Schäden an Hardware oder Software." |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Und wenn ich in einem Lizenzvertrag jedliche Haftung ausschließe bin ich absolut sicher?
was ist ein arglistiges verschweigen von Mängeln? Heisst das wenn ich ein OS schreibe und beim ersten Booten von der CD gleich sämmtliche Partitionen lösch und eine eigene erstelle, ohne darauf hinzuweisen? noch ein Beispiel: Ich schreibe eine Backup-Software, die die Daten auf 3 verschiedenen Servern im Internet abspeichert. Die Backupsoftware ist durch einen Lizenzvertrag gesichert. Microsoft wird auf mein Programm aufmerksam und sichert damit alle Windows-Programmierumgebungen/Quelltexte ab. Mein Programm kann allerdings keine Verbindung zum Internet herstellen und zeigt keine Fehlermeldung. Microsoft glaubt seine Daten also gesichert. Einen Tag später wird das Microsoft-Center durch einen Kometeneinschlag vernichtet. (ich weiss, irreal ;)). Jetzt sind alle Daten verloren. Kann mich Microsoft verklagen? |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Anscheinedn hat niemnad die verlinkte Seite gelesen:
Zitat:
Dies ist keine Rechtsberatung! |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Die Seite entkräftet ihre Aussage aber gleich wieder :gruebel:
Dass die DP keine Rechtsberatung ist, weiss ich auch schon ;) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Einen Geschädigten, der finanziell gut dasteht und dem von seinem Anwalt Hoffnungen gemacht wurden, wirst du natürlich viel schneller am Hals haben als Lieschen Müller, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat... (sprich, die weder Geld zum Klagen hat, noch Erkennen kann, dass womöglich deine Software am Supergau schuld war)
Wer genug Geld zum Klagen hat, hat halt nichts zu verlieren... Zitat:
Also nimmt am Besten solche Lizenztexte, wie es die großen Firmen tun, die werden sich nämlich schon gut von ihren Anwälten haben beraten lassen. Gruß Pfoto |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
danke erstmal. was ist mit meinem Backup-Beispiel?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
mal angenommen ich schreibe ein tool das mit dem Bios rumhantiert....jemand benutzt das Tool und sein bios wird irreparabel zerschossen --> board im arsch.
gehen wir davon aus ich habe dieses Tool veröffentlicht als ZIP archieve und habe folgendes als TXT mit reingepackt : Zitat:
Kann mir die geschädigte Person, dessen Board ja eindeutig durch mein Tool zerstört wurde dann gerichtlich was anhaben ? eigentlich nicht denn ich habe ja jegliche Haftung ausgeschlossen oder ? |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
wenn die geschädigte Person anstatt ein neues Bord für 100€ zu kaufen dich mit tausenden von Anwälten vor Gericht verklagt, dann schon.
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
@Assun: Englisch sparchige Lizenztexte haben in Deutschland, glaube ich, keine Gültigkeit, da man nicht davon ausgehen kann, dass derjenige auch englisch spricht und ihn verstehen kann.
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Stimmt: wenn mein Bord hinüber ist, kann ich den Händler verklagen, weil ich die Komponenten falsch gesteckt habe, weil ich die Englische Manual nicht lesen konnte. Aber wenn wirklich alle englischsprachigen Lizenzen in Deutschland ungültig sind, darf ich deshalb doch noch lange nicht Software raubkopieren, deren Lizenzvertrag auf englisch ist? :gruebel:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
@rasterman
junge ge erstma chillen, meine postanzahl ist mir sowas von egal. ich wollte lediglich mitteilen das mich das thema auch interessiert und zu einer diskusion anregen. Gruß Richard |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Ich frage mich zwar wie man mit
Zitat:
Und jetzt bitte zurück zum Thema. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Man ist nicht geschützt durch einen englischen Lizenzhinweis? Wenn ich den in Kisuaheli abfasse, okay, da kann ichs noch nachvollziehen. Aber Englisch?
Und daraus ergibt sich IMHO doch gleich ein neues Problem: Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht? |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Zitat:
Wurde das Tool sachgerecht angewandt? Musste man mit der Zerstörung bei unsachgerechter Anwandung rechnen? Ist für die Zerstörung ein Fehler in der Programmierung verantwortlich? Hätte das Vorhandensein des Fehlers dem Autor auffallen müssen? Zitat:
Oder mal ganz drastisch ausgedrückt, könnte ich Deine Aussage so auslegen: Weil ich die englischsprachige Lizenz einer kommerziellen Software nicht verstehe, darf ich diese cracken! |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
___ Egal in welcher Sprache eine Lizenz abgefasst ist, ihre Rechtskraft wird nicht durch das Unvermögen des Anwenders, diese Sprache zu verstehen, ausser Kraft gesetzt! |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Daniel (Anmerkung: Ich verstehe kein russisch, deswegen hab ich dies als Beispiel genannt. Ich habe nichts gegen russische Programme.) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Ich jedenfalls würde, sofern ich in etwa weiß wozu das Programm gut ist & was es taugt, dass Programm herunterladen, und die (mir unverständlichen) russischen Lizenzbedingungen ignorieren. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
Daniel |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Also ich würde mal sagen, dass man die Haftung für alle Schäden ausschließen kann, die das Programm verursacht, die zufällig entstanden und nicht fahrlässig sind. Du darfst also weder wissentlich Fehler einbauen (z.B. einen Virus :wink:) noch etwas wie 'format C:', das dann durch irgendeinen kleinen 'if' Fehler irgendwelchen Schaden anrichten kann ins Programm schreiben.
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Virus ist klar, aber was ist mit Software, deren zweck es ist, mit solch haarigen Sachen wie z.B. format zu hantieren? Wie sieht das da dann mit Haftungsausschluss aus?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Wenn du den User darauf hinweist, dass das Programm sowas tun soll, dann musst du nicht haften.
wenn du jetzt aber einen festplatten-schredder hast, der dich zuerst zweimal frägt: WIRKLICH? dann darf der User sich nicht beschweren wenn was kaputt ist... Im Falle eines Programmierfehlers, aufgrund dessen die WIRKLICH?-Abfrage ausfällt, kommt es eben darauf an ob der Fehler beabsichtigt war. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Hallo, ich spiele nun seit einiger zeit mit dem Gedanke, meine Programme als Freeware zum Download anzubieten, nur bin ich mir nicht schlüssig, ob eine Lizenz benötigt wird, und ob sie so (siehe unten) verständlich und RICHTIG verstanden werden kann (und natürliich rechtwirksamkeit hat).
Code:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise
ENDBENUTZERVERTRAG Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an dritte akzeptiert der Benutzer dise Lizenzwereinbarung 1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ Der Autor diese Programmes, welches Freeware ist, sichert ihnen eine zeitlich uneingeschränkte kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind: -Die Software wird für nichtkomerzielle Zwecke genutzt -Bei einsatz in Schulen/öffentlichen Einrichtungen ist der Autor unter den angegebenen Kontaktdaten zu Fragen Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, so könne sie das Programm dreißig(30) Tage unverbindlich Testen (Einsatz für Komerzielle Zwecke mit Autor abklären). Im rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizentnehmer" keinen Anspruch auf techniche Unterstützung. 2.WEITERGABE Sie sind berechtigt, diese Software in unveränderten Zustand an dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme ist, dass sie keinem komerziellen Programm beigelegt werden darf. Die Weitergabe über Heft-CD's von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert). 3.EINSCHRÄNKUNGEN Ihnen ist nicht Gestattet, diese Software rückzuentwickeln, dekompillieren oder ähnliche Sachen, die Quellcode sichtbar und/oder das Programm verändern zu verwenden. 4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen. Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedekt werden. 5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS DER AUTOR DEISES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EIGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN ALLER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN. SOLLTEN DRE HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT GELTEN (ANDERE LÄNDER), SO SIND EVENTUELLE SCHADENSERSTAZANSPRÜCHE AUF DIE EVTL. ENTRICHTETE LIZENZGEBÜR BESCHRÄNKT Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname. Alle Rechte vorbehalten. Vorname Nachname eMail: [email]mail@zum.auto[/email]r www: [url]http://url.zum.autor/[/url] |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Auch wenn das jetzt pingelig erscheint, aber als erstes solltest Du mal die Rechtschreibfehler korrigieren. So ein Text ist immer auch ein Aushängeschild, und auch wenn Sachen wie der Deppenapostroph inzwischen Mode geworden sind, muss man sich ja nicht schon direkt mit der Lizenz als Depp outen, oder? :mrgreen:
Ansonsten sind einige Formulierungen hakelig, umständlich und teilweise auch missverständlich. Z.B. "Bei Einsatz in Schulen ist der Autor zu fragen." Das ist Kaugummi :) Besser sowas wie "Für den Einsatz in Schulen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen." (Habs jetzt etwas verkürzt wiedergegeben, aber der Sinn wird denke ich mal klar...) "Stattgeben" steht hier übrigens mit Dativ, und was Heft-CDs o.ä. angeht, würde ich noch die Bitte um Zusendung eines Beleg-Exemplars mit aufnehmen. Ist immer nett zu sehen, wie die eigene Software in der Presse so ankommt - ohne sich die Hefte alle selber kaufen zu müssen :) Aufpassen solltest Du beim häufigen Pronomina-Einsatz, sowas ist Gift in einem Lizenztext, da es die Formulierungen teilweise missverständlich macht. Es ist kein Verbrechen, stets "die Software" statt "sie" zu schreiben. Übers Knie gebrochene Zwangsverdeutschungen wie "rückentwickeln", was auch noch unfreiwillig komisch ist, solltest Du streichen. In Maßen sind technische Fachbegriffe durchaus als feststehende Begriffe zu begreifen und zu verwenden (hier also reverse-engineering). Nochmal, es geht mir nicht um Korinthenkackerei, aber solche Texte sollten so fehlerfrei wie möglich sein. Über die rechtliche Wirksamkeit kann man dennoch immer geteilter Meinung sein. Hierzulande setzen Richter schon voraus, dass man in der Lage ist, sich richtig rum aufs Klo zu setzen, in Amiland z.B. gibts hingegen wieder ganz andere Ansichten. Deswegen gibts da dann Warnhinweise wie "Mikrowelle nicht zum Trocknen von Tieren oder Kleinkindern verwenden" oder "heisser Kaffee kann Verbrühungen verursachen" (vgl. Rechtstreit McDonalds gegen Frau die sich am heissen Kaffee verbrennt). Hundertprozentige Sicherheit für alle Fälle wirst Du nie erreichen können, notfalls musst Du das Programm halt einfach für Dich behalten, wenn Du solche Bedenken hast. Im Allgemeinen sollten Hinweise dass der Betrieb auf eigene Gefahr geschieht, aber durchaus hinreichend sein. Edit: Sorry fürs Ausgraben dieser Threadleiche. Hatte den über die Suche gefunden und das letzte Postdatum falsch gelesen :( |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Ich hoffe, dass das weitere Hervorholen dieses Threads meinerseits kein Problem darstellt, denn ich habe eine ergänzende Frage.
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Hier mal eine überarbeitete Version, wie ich sie gerne in meinem Programm einsetzen wollte:
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
"Heft-CD's" < Deppenapostroph (Ich würde vllt. von "als Heftbeilage" o.ä. sprechen).
Bei "rückzuentwickeln" würde ich wie schon OldGrumpy den englischen Original-Begriff verwenden (Reverse-Engineering). Sonst finde ichs gut. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Ok habs angepasst, besten Dank. :-)
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Sooo, wie war doch gleich das Thema?
Ach ja Haftung... Wenn Du etwas 'nach bestem Wissen und Gewissen' bastelst und es anderen Leuten zur freien Verfügung stellst, bist Du auf der sicheren Seite. Eigentlich ist es ganz einfach. Die Gerichte haben schon einigermaßen verstanden, das Software ab einem gewissen Komplexitätsgrad per se nicht fehlerfrei ist. Die juristischen Feinheiten, ob Freeware nun ein Produkt ist, oder nicht, sind zwar im Detail sicherlich wichtig, aber nicht, wenn man eine grundsätzliche Betrachtung in Angriff nimmt. Hier ein Vergleich: Ich koche eine Riesenschüssel Nudeln mit Tomatensosse (Nach bestem Wissen und Gewissen) und stelle Sie auf den Marktplatz und schreibe "Bedient Euch". 1. Jemand frisst zu viel-> Magenverstimmung -> selber Schuld. 2. Jemand frisst, ist leider allergisch auf das Erdnussöl, kriegt Pickel -> selber Schuld. 3. Ich schreibe eine Inhaltsangabe ("Enthält kein Erdnussöl") und Punkt 2 tritt ein -> Arglistige Täuschung 4. Ich schütte einfach 10Gramm Capsaicin (Chilliextrakt :twisted: ) rein und die Leute röcheln -> Arglistige Täuschung (aber lustig :mrgreen:) etc. Im deutschen Recht gelten i.A. die Maximen: "Nach Bestem Wissen und Gewissen" , "Auf Treu und Glauben" sowie das Prinzip der Vermeidung einer "arglistigen Täuschung". Du kannst Lizenzbestimmungen schreiben, wie Du willst. Das schützt Dich nicht vor dem Verstoß gegen diese Maximen. Andererseits kannst Du auf sämtliche Bestimmungen verzichten. Solange du ordendlich programmiert hast und keine delikaten Operationen ("ShellExec ('Format C:')") verwendest, musst Du dir keine Sorgen machen. Und wenn Du einen HD-Optimierer schreibst und bei jeder Operation einen Warnhinweis anzeigst(natürlich mit der Möglichkeit des Abbruchs), kannst Du in zivilisierten Ländern (also NICHT in den USA :-D ) nicht belangt werden, denn Du handelst ja "nach bestem Wissen und Gewissen" und überträgst die Verantwortung an den Anwender. Ob Du Ärger bekommen kannst, hängt also ganz davon ab, WAS du verschenkst und eben WIE Du programmierst. [meine Meinung] Dessenungeachtet frage ich mich, wozu ich eine Lizenz für etwas Geschenktes benötige. Dann müsste ja jeder arme Schlucker, dem ich einen Euro schenke, erstmal einer Lizenzbestimmung zustimmen... So ein Blödsinn. Wenn Du mir etwas schenkst, kann ich damit machen, was ich will. Punkt. Aus. Feierabend. Entweder so, oder behalte es. Ich will doch bei Etwas, was mir geschenkt wird, nicht ständig nachdenken müssen, ob ich das jetzt darf, oder nicht. Aber das ist, wie gesagt nur ... [/meine Meinung] Ach und noch etwas zu der Lizenzvereinbarung, die hier diskutiert wird: Wozu die GROSSBUCHSTABEN? Damit wird eine Klausel auch nicht "rechtswirksamer", sieht nur ... unprofessionell ... aus. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
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