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AGBs für ein geschriebenes Programm
Hallo,
kann mir jemand sagen, welche AGBs unbedingt in ein von mir geschriebenes und später irgendwann vertriebenes Programm hinein sollten. Z.B.: :warn: - Was ist bei einem Datenverlust (aufgrund eines Programmfehlers)? Wenn dadurch dem User ein finanzieller Verlust entsteht (weil z.B. die Kundenstammdaten weg sind) --> Wer muss dafür aufkommen. Kann ich mich davon mittels AGBs distanzieren? - Es ist z.B. eine Datenbankanwendung: Ein fremder "knackt" das Datenbankkennwort und verkauft die Daten an dritte --> Wer ist Schuld? Der User, weil er keine anständige Firewall hat, oder ich weil ich mir über die Sicherheit mehr Gedanken hätte machen müssen? - Nach der Installation meines Programms läuft ein anderes Programm nicht mehr, weil z.B. ODBC-Treiber - oder auch andere Treiber "durcheinander gebracht" wurden (nur ein Beispiel!) --> wer haftet für den Ausfall? - Worst Case: Mein Programm löscht die Festplatte des Users (ja, kommt zu 99,999999% nicht vor) - muss ich für den entstandenen Schaden haften??? Ich habe keine Ahnung, auf was ich da achten muss. Kann mir da jemand einen (oder mehrere) Tip(s) geben? :| Wie ist das z.B. mit Access von Microsoft --> Ich habe mir das AGB-Zeugs von Microsoft noch nie wirklich durchgelesen (höchstens überflogen... :pale: ) --> Was ist, wenn eine Firma aufgrund eines Fehlers in Access Verlust macht???? Gruß Poolspieler |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Zitat:
Also da denke ich, dürftest du keine Schwierigkeiten bekommen... |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Wenn Du Software verkaufst, dann musst Du für die ordnungsgemäße Funktion der Software gerade stehen.
Sollte der Kundenstamm der in Deiner Software gespeichert ist (oder in der DB, aber durch Deine Software verwaltet, wie auch immer) flöten gehen, und das auf einen Programmfehler zurückzuführen sein, dann ist das Deine Schuld und Du musst dafür aufkommen, ausser Du verpflichtest Deine Kunden dazu, z.B. regelmässig (will heissen: mindestens täglich) Backups der Daten zu machen (am besten schriftlich als Bestandteil des Kaufvertrags bzw. der Lizenzbedingungen). Macht er es nicht, ist es seine Schuld. Macht er es, sind die Daten nicht flöten, und Du abgesichert. Wenn Du in Deinem Programm nachweislich keine Routine implementiert hast, die die Platte löschen könnte, bist Du an der Stelle zumindest fein raus. ;-) Was das Kennwort angeht: Solange Du es nicht im Klartext speicherst oder überträgst, und Du den Kunden (am besten auch wieder Schriftlich) darauf hingewiesen hast das er ein sicheres Passwort wählen soll, dann kann Dir das keiner anlasten. Wenn er '12345' als Kennwort nimmt ist er selber schuld. Mit AGB hat das im übrigen recht wenig zu tun: Das sind wie es heisst allgemeine Bedingungen, die jeden Vertrag betreffen der mit Dir geschlossen wird (wie z.B. Gerichtsstand). Das hat nichts mit den von Dir genannten Punkten zu einer bestimmten Software zu tun. |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Hallo,
wenn das mit AGBs nichts zu tun hat, wo kann/soll/muss/darf ich mich dann von einer gewissen Haftung distanzieren. Wenn ich an Windooofs denke, dann kommt doch irgendwann so ein tolles viel zu kleines Textfenster mit eine großen Scrollbalken. Dort stehen dann jede Menge Bedingungen, die sich wahrscheinlich noch nie jemand wirklich durchgelesen hat --> das sind doch die AGBs (oder heißt das nur anders?) Ich habe z.B. mal eine Software gekauft, die die Onlinegebühren mitzählt. Dort stehen z.B. folgende Vereinbarungen (AGB, oder auch nicht): Zitat:
Was sollte auf jeden Fall mir rein - bzw. wenn ihr ein Programm verkauft, was macht ihr dann in dieser Richtung? Zitat:
Gruß und schon mal danke für eure Antworten Poolspieler |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Das sind Lizensbestimmungen und keine AGB's
folgendes solltest du sinngemäß eventuell in die Lizensbestimmungen mit einarbeiten:
Code:
GARANTIE
IN GAR KEINEM FALL IST DER AUTOR VERANTWORTLICH FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN. DIREKT ODER INDIREKT, VERLUST VON GESCHÄFTSVORHABEN UND DEN DADURCH VERURSACHTEN VERLUST ODER EINER ANDEREN BESCHÄDIGUNG. SELBST DANN NICHT, WENN DER AUTOR ZUVOR IN KENNTNIS GESETZT WURDE, VON MÖGLICHEN ENTSTEHENDEN SCHÄDEN. DER BENUTZER IST VERPFLICHTET TÄGLICHE SICHERUNGEN SEINER DATEN ZU MACHEN, SO DASS BEI VERLUST DIESER, DIE DATEN WIEDER HERGESTELLT WERDEN KÖNNEN. DER BENUTZER TRÄGT SÄMTLICHE RISIKEN. |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
So,
habe ich das jetzt richtig verstanden: AGB: Das sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Firma bzw. das Gewerbe, das ich angemeldet haben werde, bevor ich meine Software verkaufe. Dort stehen dann Dinge wie Zahlungsbedingungen und ähnliches. Lizenzvereinbarung: Da kommen die Distanzierungen für genau DIESES EINE Programm hinein wie Du es z.B. gerade beschrieben hast? Ich habe vor, u.U. ein Gewerbe anzumelden - Vielleicht sogar so eine Ich-AG --> habe mich aber noch nicht informiert, was da genau für mich in Frage kommt. Weiß jemand, wo man sich da informieren kann - vielleicht ein Link, oder so? Ich habe schon mit mehreren Selbständigen gesprochen, doch keiner konnte mir genau sagen, was für Kosten in Form von Versicherungen, etc. auf mich zukommen würden. (Denn wenn man sich mittels Lizenzvereinbarung NICHT von der Haftung distanzieren kann, dann bräuchte ich eine seeehr gute Haftpflichtversicherung - oder wie auch immer diese Versicherung heißt...) Gruß Poolspieler |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Zitat:
Ne EULA scheidet da schon von vornherein aus, da man es dem Kunde nur schwer erklären können wird, das er ein paar Tausend Euro für ne individuelle Software zahlt und dann bei der Installation ne EULA zu sehen bekommt. :wink: MfG Heiko |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Zitat:
MfG Heiko |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Hallo Heiko,
da Du ja selbst eine ICH-AG aufbaust, hast Du Dich doch bestimmt schon mit den rechtlichen Fragen zur Haftung vertraut gemacht. Kannst Du mir sagen, WO ich Informationen dazu bekomme? Muss ich dafür einen Rechtsverdreher aufsuchen - oder wer ist für so etwas zuständig? Wie machst Du das, wenn Du für jemanden Software (auch Individualsoftware!) schreibst. Ich glaube, es kann KEIN Programmierer einen Programmierfehler ausschliesen --> so eine Datenbank ist auch schnell mal "geschossen". Die Frage bleibt dann auf jeden Fall, WER HAFTET? Wenn man gerade anfängt und müßte tatsächlich für einen Ausfall einer Firma von ein paar Tagen wegen eines Programmierfehlers aufkommen, dann ist man gleich wieder pleite - oder gar komplett ruiniert (da möchte ich vorbeugen...) Dass so ein "kleiner Fehler" keine Werbung ist, weiss ich auch - ich bin halt nur daran interessiert, was im WORST CASE ist... oder bin ich da übervorsichtig? :| Gruß Poolspieler P.s.: Wie kommst Du an die Aufträge --> Mundpropaganda, Werbung, oder hattest Du Deinen "Kundenstamm" schon vorher? |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Zitat:
Zitat:
Zitat:
MfG Heiko |
Re: AGBs für ein geschriebenes Programm
Ich mache gerade den Sprung zum Freiberuflichen IT-Berater und Entwickler.
Meinen ersten Auftrag für Individualsoftware habe ich über nen Bekannten bekommen (eigentlich ein riesen-Zufall, aber sowas soll's geben). Gerade bei Individualsoftware ist die Absicherung einfach: So ein Projekt läuft normalerweise so ab: Erst wird das Pflichtenheft erstellt (das ist vor allem für Dich wichtig, da dann hinterher der Kunde nicht sagen kann, dies oder jenes hätte noch gemacht werden müssen). Dann wird die Software erstellt und letzten Endes übergeben. Das Pflichtenheft und die Programmierung werden beides durch ein Angebot Deinerseits und einen Auftrag des Kunden schriftlich fixiert, der Umfang der Programmierung wird durch das Pflichtenheft festgelegt. Es sollte direkt beim Auftrag zur Programmierung in dem Vetrag drin stehen, das der Entwickler für etwaige Schäden die unbeabsichtigt (bei Vorsatz bist Du eh dran, aber darum dreht es sich hier ja auch nicht) nicht haftet, und das sich der Kunde verpflichtet, z.B. von den Daten regelmässige Sicherungen machen wird. In den Fällen von grober Fahrlässigkeit müsste Dir diese nachgewiesen werden. Das ist aber immer so eine Sache.. Je nachdem wie 'mutig' Du bist, kannst Du dem Kunden dann auch noch anbieten, die Datensicherungen regelmässig selber zu machen. Da kannst Du nochmal mit Geld verdienen - hängst aber dann auch drin, wenn sich so eine Sicherung mal nicht zurückspielen lässt. |
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