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Verwendung von fremden GPL2/3 CLI-Programmen in Shareware erlaubt?
Hallo und schönes Wochenende!
Ich habe jetzt verschiedene Artikel über die Auslegung der GPL 2 und 3 gelesen, habe aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen. Ich möchte nicht den Source-Code, sondern compilierte binäre CLI-Programme, die unter der GPL 2 bzw. GPL 3 stehen in meinen Shareware-Programmen verwenden, z.B 7z zum Entpacken, VLC zum Abspielen von Mediendateien, pdftotext (aus dem XPdf-Paket), ebook-convert aus dem Calibre-Paket zum Konvertieren von ebook-Dateien. Das heißt, ich rufe diese CLI-Programme von meinem Programm aus auf und werte die Ergebnisse in meinem Programm aus. Ist das erlaubt? (Natürlich weise ich in entsprechenden Begleittexten der jeweiligen Programme auf die GPL-Lizenz hin). |
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Zitat:
Im Zweifel müßtest Du den jeweiligen Rechte-Inhaber kontaktieren und Dir die Zustimmung zu der gewünschten Verwendung besorgen bzw. einen entsprechenden Vertrag abschließen. "zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Anwalt" Gruß K-H |
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Zitat:
Da für beide Programme von den Herstellern Foren bereitgestellt werden würde ich die Frage dort einfach nochmal stellen. cu Ha-Jö * By contrast, pipes, sockets and command-line arguments are communication mechanisms normally used between two separate programs. So when they are used for communication, the modules normally are separate programs. But if the semantics of the communication are intimate enough, exchanging complex internal data structures, that too could be a basis to consider the two parts as combined into a larger program. |
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Verteilst du diese GPL-Programme mit deinem Programm oder muss sich dieser der Kunde gesondert installieren?
Funktioniert dein Programm (mit Einschränkungen) auch ohne diese GPL-Programme oder sind diese zwingend notwendig? Sollte du die Programme mitverteilen und zwingend nötig sein so musst du (bei machen Apps) diese Lizensieren oder Zahlen. Bei 7z ist das glaube ich nicht der Fall wenn ich diesen Satz richtig interpretiere: Zitat:
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Bei
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Weiters ist diese Passage nicht ganz eindeutig: Zitat:
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Zitat:
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Hmm..
Zitat:
Da scheint definitiv die Regel zu sein, das wenn du die Libs mit Wrapper einsetzt, dann verwendest Du Teile (eben diese Libs) als Bestandteil deines Programmes und schon muss deine Software auch Open Source sein. Nur wenn da Datenbak-Komponenten benutzt werden, welche NICHT auf die Libs zugreifen, sondern nativ, also direkt mit der DB arbeiten, diese von der GPL losgelöst sind. Somit musst Du, solltest Du DLLs/Libs von calibre benutzen, seine Software zu Open Source machen. Das hat damit zu tun, daß Du per wrapper ja bereits die Calls der Functionen der Libs verwendest und somit deren Definition, welche wiederum teil des Source-Codes sind... Oder so ähnlich.. ;) Wenn die von Dir benötigten Tools keine DualLizenz haben, also GPL und Commerziel, oder LGPL, dann hat Du schlechte Karten... (Nur meine Meinung.. ;) ) |
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[QUOTE=mjustin;1335755]
Zitat:
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Der Sinn der GPL läuft ja darauf hinaus, ClosedSource-Ableitungen von OpenSource-Code zu verhindern. GPL schließt aber ausdrücklich die kommerzielle Nutzung von OpenSource ein, wenn der QuellCode nicht verändert wurde. |
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Zitat:
Das was die normale GPL-Logik ist und was Oracle in die GPL hineindefiniert sind zwei paar Schuhe. Und lieber ein paar € an DevArt und Co. ausgeben als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. |
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Wenn Oracle mich verklagen würde, so hätte das einen unschätzbaren Werbewert. Stell dir vor, CNN, Bloomberg und zerohedge berichten über mein Shareware-Programm! Ich müsste wahrscheinlich ein paar Leute einstellen, um die Flut von Aufträgen zu bearbeiten! :wink:
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Eine Anmerkung
GPL bezieht sich NICHT nur auf den QuellCode. Libs, wie z.B. ' libmySQL.dll' welche über einen Wrapper (oft eine Nachbildung von mysql.c) eingebunden werden fallen durch das Linken ebenfalls unter GPL (lt. Oracle). Bevor diese GPL-Diskussion nun ausartet, hier mal ein paar Diskussionen im hiesigen Forum: ![]() ![]() Oder ![]() ![]() Wenn man weiter googelt, dann wird in allen Beiträgen darauf verwiesen, das nur mit der kommerziellen Lizenz von Oracle deine Software auch ohne GPL und somit OpenSource zu werden vertrieben werden darf. Und eine Hinweis: Shareware ist kommerziell. Du Beabsichtigst hiermit ja Geld zu machen. Ob Oracle deine Software als mögliches Ziel für eine Klage erachten würde, ist jetzt vielleicht unwahrscheinlich, aber was ist, wenn deine Software so gut wird, dass Du damit richtig Schotter machst und bekannt wirst? Ups.. Da sieht es vielleicht schon anders aus... ;) |
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Zitat:
Solltest du in USA tätig sein wird sich Oracle ein passendes Gericht aussuchen und in ein paar Wochen müsstest du die Insolvenz einleiten da es in USA ein ensprechende Urteil gibt. Wir haben bei einer Diskussion ob wir MySQL nicht Embedded einsetzen wollen (Ablösung andere Desktop-DB) die Preise erfahren was uns das kosten würde. Und nachdem unsere Interesse danach gegen 0 ging, wollte der (damals noch MySQL-) Mitarbeiter noch schnell die "Sie setzen doch die libmysql.dll Trumpfkarte ziehen" um doch noch ein paar Tausend € Lizenzkosten gelten machen zu können. |
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Die entscheidenden Hinweise stehen wohl hier
Zitat:
Das ein Wrapper nicht statisch gelinkt werden sollte ist mir schon klar, aber die Fragen wären noch: - was wird als eigentlich dynamisches Linken akzeptiert ? 1. Ich denke es sollte in jedem Fall ist OK einen eigenen OpenSource-Wrapper als externen Prozess zu starten und über StandardPipes des OS zu kommunizieren. Oder über Messaging Schnittstellen via OS. 2. Aber das ist mit einer Library wie libVLC schwierig, weil hier nicht nur ein paar Bytes verschoben werden, sondern ganze Videobilder gestreamt werden müssen. Es könnte ja sein das ein Windows-Handle von libVLC bedient wird auch als externes Linken akzeptiert wird, weil es quasi über die eigene Anwendung gelegt wird. 3. Das Einbinden via LoadDll ist wohl schon statisches Linken im Sinne der GPL. oder etwa nicht ? Was ich mich an den oberen Beispielen nur generell Frage: - Wie kann ich einen externen Wrapper von einer GPL Library auf LGPL oder MPL umstellen ? Ich denke das verbietet die GPL, weil der Wrapper davon abgeleitet wird. Aber es wird ja immer viel von der "Kompatibilität" dr Lizenzen geredet, ist das vielleicht damit gemeint, und das "Umlizensieren" auch OK ? Rollo |
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Zitat:
Gruß K-H |
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