![]() |
"Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Hallo DPler, :hi:
seit Mitte letzten Schuljahres ist bei uns in der Schule die Idee aufgekommen, man könnte alle "bildfähigen Geräte" (darunter Handys, Tablets, Laptops und alles was dem ähnelt) in der Schule für jeden, jederzeit und an jedem Ort verbieten. Leider hat die Schule dazu tatsächlich ihr Recht. Begründet wird das Vorgehen durch Gewaltvideos, die in der Schule gedreht werden und anschließend im Internet veröffentlich werden. Außerden ist es bereits vorgefallen, dass Schüler sich Zugang zum Dach der Schule verschafft haben, um dort posierend Fotos von sich zu machen um sie mit Namen und Gesicht auf Facebook zu veröffentlichen. (Idioten...) Außerdem ist die rede von pornografischen und rechtsextremen Material, welches vorallem bei den jüngeren Schülern umzugehen scheint. Dennoch haben wir in unserer Schülervertretung (SV) einen Ausschuss gebildet, um uns gegen die Masnahmen zu wehren. Hintergrund ist die Tatsache, dass ein allgemeines Verbot unserer Meinung nach... 1) ... besonders für ältere Schüler sinnfrei ist. 2) ... hinderlich für Arbeit in den (sowieso häufigen) Freistunden ist. 3) ... einen technischen Rückschritt unserer Schule bedeutet. 4) ... ein selektives Verbot den Forderungen der Schulleitung auch nachkommen kann. 5) ... und die neue Regel deshalb vorallem im Oberstufenraum (für 11.-13. Klasse) sowieso nicht durchsetzbar ist. Es steht außer Diskussion, dass Handys und dergleich währendes des Unterrichts und vor allem während Kurs- und Klassenarbeiten ausgeschaltet zu sein haben. Um unseren Standpunkt vor der nächsten Gesamtkonferenz / dem Schulleiter nachvollziehbar und überzeugend vorbringen zu können, sind wir auf der Suche nach weiteren Argumenten und Meinungen zum Thema. Außerdem würden wir uns freuen, wenn wir eine Statistik erstellen könnten, in der Regelungen zum Thema in möglichst vielen Schulen deutschlandweit festgehalten werden. Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mir sagen könnt, in welcher Schule ihr seid oder wart (oder wenigstens wo ungefähr) und wie es dort gehandhabt wird. (Eine Bitte noch: in diesem Thread geht es nicht darum, den Unsinn unserer Gegenbewegung, moderner Medien in Schulen oder von Tablets zu diskutieren. Danke.) :thumb: Ich freue mich auf eure Antworten und Danke für eure Hilfe! :-) Liebe Grüße, Valentin |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Ob die Schule das Recht dazu hat, bezweifele ich, weil das Recht auf Mobiltelephon nur insoweit eingeschränkt werden kann und darf, wie es in ihrem institutionalem Interesse liegt, d.h. z.B., Störungen des Unterrichtes können (und müssen wegen der Pflicht zum Bildungsauftrag!) untersagt werden. Ansonsten wiegt das individuelle Grundrecht auf Informationsfreiheit schwer und höher. Photoapparate oder Videokameras kann man auch nicht verbieten, sie dürfen natürlich nur im gesetzlich zulässigen Umfang genutzt werden. Es ist absurd, alles mögliche verbieten zu wollen, nur, weil man es auch mißbrauchen kann. So müßte man sogar Steine und Knüppel verbieten, denn damit wurden die ersten Straftaten der Menschheitsgeschichte gegen Leib und Leben begangen, zu einer Zeit, als es noch nichts gab, was "Recht" und "Gesetz" im heutigen Sinne ähnelt.
Und "bildfähige Geräte" gibt es natürlicht nicht, weil "Bild" keine Fähigkeit ist. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
![]() Die Kultusministerkonferenz, und damit eigentlich die den Schulen übergeordnete Politikebene, hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim jeweiligen Kultusminister gegen den Rektor der so ein Verbot ausspricht hat damit eine sehr hohe Chance auf Erfolg. Das allein sollte fast schon reichen. Auch die Frage, warum sich die Schule mit so einem Verbot vor ihrer eigentliche Erziehungs- und Gewaltvorbeugungsaufgabe drücken will sollte genau so und offen gestellt werden. Ansonsten wäre hier auch auf den Bildungsauftrag hinzuweisen. Den Schülern sollte Medien- und Sozialkompetenz vermittelt werden. Der gesellschaftliche Standard ist nunmal der Fall: Nahezu jeder hat inzwischen immer und überall mobile Kommunikationsgeräte dabei. Den Schülern muss vermittelt werden, wie damit umzugehen ist - eben z.B. im Unterricht ausschalten, und solche Unsinnssachen wie auf dem Dach posen eben zu unterlassen. Wenn das Kollegium der Lehrer nicht dazu in der Lage ist, das auf Pädagogischem Wege zu unterbinden, dann sind sie für Ihre Aufgabe aus Sicht der Eltern schlichtweg nicht kompetent genug / nicht für ihren Job geeignet. Ein Verbot kommt ganz klar einem Eingeständnis des eigenen Versagens gleich. So etwas ähnliches hatten Sie an der Schule meines Stiefsohnes auch probiert (hier ging es ausschliesslich um Handys, und nicht um alles mit Kamera) - und mit genau der Argumentation habe ich den Rektor konfrontiert. Nachdem er nicht einlenkte habe ich in seinem Sekretariat eine Dienstaufssichtsbeschwerde, mündlich zur Niederschrift abgegeben. Ich war noch nichtmal zuhause, da hatte ich schon einen Anruf auf dem AB indem der Rektor erklärte, das Thema sei vom Tisch... |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Also ich bin in der nähe von Frankfurt auf einem Gymnasium :) Also bei uns ist soetwas überhaupt nicht verboten. Gerade für Oberstufenschüler wäre es Scheiße, die wollen vllt. auch mal in der Schule mit dem Laptop arbeiten. Auf's Dach kommt man sowieso nicht (Türe :D). Aber ich denke Handys generell zu verbieten wäre Schwachsinn... Ich schau mal was ich noch zusammenkratzen kann, ein Kumpel hatte das mal an seiner Schule vor 2 Jahren, die haben es auch nicht durchgesetzt. Ich melde mich nochmal :)
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Ein solches "Verbot" kann m.E. entspannter angegangen werden als z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn es ist m.E. null und nichtig. Man kann mithin es getrost ignorieren, weil es eben nur Schall und Rauch ist. Die Schule hat kein Recht, in Grundrechte einzugreifen.
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Hallo!
Erstmal vielen Dank für eure Meinungen, ich fand sie sehr interessant und werde einiges davon im nächsten Treffen ansprechen! :thumb: @Delphi-Laie: Auch wenn ich deine Meinung, sofern die zugrundeliegende Tatsache der überwiegenden Informationsfreiheit denn tatsächlich zutrifft, selbstverständlich am besten finde, so brauche ich dafür seriöse Quellen und Belege, mit denen wir arbeiten können. Eine kurze Beratung seitens eines fachkundigen Lehrers an unserer Schule sagt nämlich genau das Gegenteil. Was das Dach-Thema betrifft: Ich hätte es eventuell nicht erwähnen sollen. Gesagt sei nur, dass der Kreis der Schuldigen wesentlich schwerer festzulegen ist, als es nur auf den Hausmeister zu schieben. Es gibt viel zu viel Arbeit für viel zu wenig Leute. Und Vertrauen in Schüler zu legen birgt oft ein Risiko für alle Seiten. Liebe Grüße, Valentin |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Ergänzung: Das Recht, jederzeit empfangbar zu sein, kann schnell zum Fluch werden, wenn es zur Pflicht wird. Ich weiß nicht, ob ein sog. Arbeitgeber es verlangen darf. Freizeit (Feierabend und erst recht Urlaub im ursprünlichen Sinne mit Erholungswert) ist damit jedenfalls passé. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Situation an meiner Schule (Gymnasium in NRW, Rheine):
"Der verantwortungsbewusste Umgang mit "Neuen Medien" stellt ein neues Bildungs- und Erziehungsziel dar, über welches alle Gremien der Schule im Schuljahr 2011/12 intensiv beraten haben. Dabei ist es das Ziel, dass die Schüler lernen, mit diesen Neuen Medien verantwortungsvoll umzugehen und sowohl die neuen Chancen der Kommunikation und der Informationsbeschaffung und -verarbeitung zielgerecht und ädaquat anzuwenden als auch die Risiken zu erkennen und zu vermeiden helfen." Im Unterricht: - Nutzung privater Aufnahme- und Abspielgeräte sowie netzwerkfähiger (sic) Geräte ohne ausdrückliche Genehmigung der Lehrkraft untersagt - Mitführen im ausgeschalteten Zustand gestattet Mittagspause: - Musikhören über Kopfhörer allen Schülern erlaubt Freistunden und Selbstlernzeiten (Oberstufe): - Weitergehende, (sinnvolle!) Nutzung eigener elektronischer Geräte gestattet. Die Regelung ist zunächst nur vorläufig und wird Ende des Halbjahres noch einmal evaluiert und evtl. verändert. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
[OT]
Zitat:
[/OT] MfG Dalai |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Abgesehen davon, dass die meisten Mobiltelefone aus nahezu 100 % Kunststoff bestehen, müssten auch Schlüssel und Münzen auf dem Tankstellengelände verboten sein. Mir ist jedenfalls wahrscheinlich bedeutend öfter der Autoschlüssel (am Schlüsselbund mit Haustür- und Wohnungsschlüssel) beim Tanken runtergefallen, als mein Handy...und ich habs überlebt! :wink: :-D |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Es geht gibt die Theorie, dass ein Funke entstehen kann, wenn der Akku aus dem Handy fällt, wenn letzteres auf den Boden aufkommt. Dies ist allerdings soweit ich das ermittelt habe bis jetzt noch nie konkret eingetreten.
Gruß, Sven |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
An meiner (ehemaligen) Schule besteht ein generelles Verbot sämtlicher elektronoschen Geräte für Schüler.
Vom Rektor (Bei dem ich oft zu "Besuch" war), habe ich erfahren, dass in einer Schule Video (oder Foto) Aufnahmen von Lehrkräften gemacht wurden und anschließend veröffentlicht wurden. Die Aufnahmen verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Lehrers. Oder die Aufnahmen waren dem Lehrer unangenehm... Daraufhin wurden in ganz Deutschland viele Schulen unruhig und verboten Handys, Kameras u.Ä auf dem Schulgelände. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Eine Freundin von mir ist Lehrerin an einem Gymnasium hier im Ort. Dort sind auch so ziemlich alle Dinge laut Hausordnung verboten: Handy, Kameras aber auch ich sach mal altmodisch "Gameboys" usw., IPods und auch MP3-Player.
Das Interessante dabei, dass das Thema zwar von der Schulleitung aufgebracht wurde, aber die SV das soweit forciert hat. Der Schulleitung ging es um die bereits genannten Themen: Lehrer und Mitschüler wurden gefilmt, Nacktfotos und Pornos kursieren, usw. Der SV ging es aber wohl auch darum, das gerade kleinen Schülern diese Teile massiv abgezockt wurden, und generell ein besseres Miteinander/Klima an der Schule zu schaffen. Quasi so eine (freiwillige) Selbstverpflichtung untereinander Face2Face statt Face2Book zu reden und mal ein paar Stunden am Tag in der realen Welt abzuhängen. Letzteren Punkt kann ich echt verstehen. Bin auch ehrenamtl. Gruppenleiter in einer Jugendgruppe und mir geht das auch massiv auf den S...., wenn man in der Gruppe irgendwas macht, und dabei mind. 5 von 10 Leuten einen Stöpsel des MP3-Players im Ohr haben. Da Frag ich mich immer was das soll. Muss man mit seinem privaten Soundtrack durchs leben gehen? Ich mein, man kann ja auch als Gruppe Musik hören und dabei gleich mal lernen, wie man sich auf etwas einigen kann. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
99 von 100 Leuten sind ganz normal, dürften ruhig ihr Schweitzer-Messer in der Tasch haben, wie McGyver. Aber da man dem einen übrigen mit so einem Ding nicht trauen kann, darf halt keiner mehr. So is dat halt. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Dann warte mal, bis der erste einen Mitschüler totbeisst und dann Zähne in der Schule verboten werden :stupid:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Wie krank ist den dieses Verbot? Anders kann ich es echt nicht formulieren... Ist echt interessant, auf was für Ideen manche Schulen etc. kommen :mrgreen:
Sehe es aber auch so, dass dieses Grundrecht nicht untergraben werden kann, da die Probleme, die umgangen werden sollen, das kaum aufwiegen. Diese Gedankengänge sind aber echt cool... Ohne Handy würden Schüler nicht aufs Dach? Oder keine Nacktbilder machen? Oder niemals jemanden filmen? Interessante Tatsachen :stupid: Ziemlich lachhafte Argumentation. Und wenn jemand Rektor ist, dann muss man doch echt an seiner Kompetenz und Intelligenz zweifeln, wenn so etwas eingeführt wird. Ich sehe mal vollkommen von elektronsichen Geräten im Unterricht ab -- da gehören die definitiv ausgeschalten! Ich weiß, ziemlich viel persönliche Meinung, aber wenn man bei sowas nicht an den normalen Menschenverstand appellieren kann, dann läuft doch was schief? [add] @mkinzler: ... oder mit Stift einen Mitschüler sticht. Dann werden alle Stifte verboten und iPads eingeführt. Schlimmer Teufelskreis :mrgreen: |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
OT:
Zitat:
Zitat:
Zum Thema: Wieso werden solche Sachen wie Schüler auf dem Dach nicht einfach per Hausordnung verfolgt? Insbesondere die Idioten, die selbst Beweise schaffen, indem sie sich ablichten. Bei uns war so etwas nie ein Problem, angeblich gab es ab und an Probleme mit Rauschgift, die konnten anscheinend aber immer geklärt werden, ohne die Freiheit aller Schüler einzuschränken. Wie wäre es denn mit (zeitlich begrenzten) Verboten von "bildfähige Geräten" bei den Problemfällen? |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Zitat:
Zum Thema: Wenn in der Hausordnung steht keine Handys oder was auch immer benutzen während der Schulzeit, so ist das aber mMn keine Einschränkung irgendwelcher Grundrechte. Informationsrecht? Für welche lebenswichtigen Informationen braucht ein Schüler am Vormittag ein Handy? |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Zitat:
![]() Klar, ich verstehe, warum Kinder das Handy daheim lassen sollten, aber solange der Unterricht nicht gestört wird und nichts illegales damit betrieben ist, ist es immer im legalen Rahmen. Und dagegeben pauschal ein Verbot auszusprechen widerspricht einfach meiner(!) rechtlichen Auffassung. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Bzgl. des "Verbots". Ich hatte das immer verstanden im Sinne von nicht benutzen, sprich ausmachen und in der Tasche lassen. Nach der Schule dann halt wieder anmachen. Also eine Erweiterung von "Nicht während des Unterrichts" auf "nicht während der Schule". Ich meinte jetzt nicht "nicht mitnehmen". |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten ! Das Verbot bezieht sich auf die Verwendung desjHandys in frei stunden und pausen. Ein Verbot der Mitnahme ist rechtlich nicht durchzusetzen. Eine Verwendung des Handys im Unterricht ist selbstverständlich verboten und steht außer Diskussion. Liebe Grüße, Valentin |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Ich weiss ja auch nicht, aber das Problem lässt sich doch mit Logik und gesundem Menschenverstand regeln.
1.) auf dem Schulgelände ist Fotografieren sowie Aufzeichnen von Video und/oder Audio verboten, es sei denn es wird von einem Lehrer genehmigt 2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, verbreitet, herunterlädt oder Anleitung zum Herunterladen gibt wird entsprechende Konsequenzen zu spüren bekommen. 3.) während des Unterrichts müssen Handys aus bleiben. Der Lehrer kann Ausnahmen zulassen 4.) das Mitbringen von "bildfähigen Geräten" und Handys ist erlaubt. Es kann aber bei Verstoss gegen Regel 1 bis 3 verboten werden |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Aber grundsätzlich Besitz zu verbieten halte ich für viel zu weitgehend. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Wer will denn den Besitz überprüfen? Sollte allerdings zufällig einer Lehrkraft so etwas auffallen, halte ich Konsequenzen durchaus für angebracht, im Falle der "legalen" Pornografie allerdings nur bei minderjährigen Schülern, bei rechtswidrigen Inhalten darf das Alter dann wieder keine Rolle spielen.
|
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Schüler A geht zum Lehrer und sagt "Schüler B hat gerade auf dem Pausenhof ein Gewaltvideo gezeigt". Lehrer geht zu Schüler B und verlangt Aufklärung. Schüler B leugnet das Video gezeigt zu haben. Lehrer verlangt die Herausgabe des Handy und entdeckt dann das Video (Variante B: Schüler verweigert Herausgabe des Handy. Lehrer informiert Eltern und Papa findet das Video). Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Denn:
In einem solch streitbaren Bereich sollte die Schule dann längst nichts mehr zu sagen haben, sondern nur noch der Gesetzgeber. Daten, die gesetzlich verboten sind (imho schon viel zu viele), sind an der Schule sowieso automatisch mit strafbar. Und weiter sollte sie auf keinen Fall gehen beim Besitzverbot. [add] Dazu kommt noch, dass man Daten imho nicht besitzen kann, genauso wenig wie man ihr "Eigentümer" sein kann. Was z.B. wenn das beanstandete Video auf der SD-Karte eines Freundes liegt? Wer ist dann der Besitzer? Und was, wenn A ein Video auf B's SD-Karte legt, die bei C in D's Handy gefunden wird, das Video aber von E produziert wurde, von F vermarktet, von G beschafft (die Lizenz aber H hat) und I darauf zu sehen ist? Wer ist jetzt Besitzer? Daten sind doch viel eher mit Ideen vergleichbar als mit Gegenständen. A hat eine Idee, wie man einen Traktor bauen kann und erzählt B, C und D davon, sodass sie alle nun wissen, wie man einen Traktor baut. Dieser Bauplan ähnelt sehr dem patentierten Bauplan des Traktorbauunternehmens X, und ist in dem Sinne rechtswidrig. Nun bekommt ein Lehrer mit, dass über Traktoren gesprochen wird, und weiß zufällig, dass dieser Bauplan rechtswidrig "ist" (bzw. wäre, wenn er ausgeführt würde), und will A, B, C und D jetzt sanktionieren. Probleme: - Jeder kann sein Wissen leugnen. - Niemand weiß, wie viele das Wissen inzwischen auch noch kennen (vllt. hat A ja vorher noch mit E und F, und B hat mit G und H gesprochen) - E, F, G und H können es immer noch weiterverbreiten. - Der Plan lässt sich jederzeit in Gedanken so abwandeln, dass er das Patent nicht verletzt. - Wer "besitzt" die Idee jetzt? Der, der sie sich ausgedacht hat, oder alle, die davon wissen? - Wenn alle Eingeweweihten Besitzer sind, sollen auch alle vier sanktioniert werden? B, C und D können doch gar nichts dafür, dass A ihnen davon erzählt hat. Und A kann nichts dafür, eine Idee zu haben. Welcher Punkt davon trifft nicht auf Daten zu? Und vor allem: Ist der Lehrer überhaupt befugt, darüber zu entscheiden, ob die Patentverletzung überhaupt vorliegt, oder ist das nicht doch nur ein Richter? |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Die meisten, die gegen ein Gewaltvideo- und Pornoverbot in der Schule verstoßen würden, halte ich für nicht nicht so clever, das die das hinkriegen würden. Ein Besitzverbot finde ich aber auch kritisch, insbesondere bei Computern. Und wenn ich ein unerwünschtes Video in meiner Dropbox habe, ist das dann auf dem Handy oder nicht? Und was ist mit Youtube? Die Grenze ist schwer zu definieren. Wie soll das Geräteverbot in den Freistunden überhaupt kontrolliert werden? Wäre dann vielleicht ganz profitabel, gegenüber der Schule ein Internet-Cafe aufzumachen :mrgreen: |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Wenn ich der Ansicht bin, das mein Kind ein Mobiltelefon benötigt, dann bekommt er eins.
Nimmt ein Lehrer meinem Sohn das Teil ab, um es z.B. am Ende des Schultages, der Woche oder nur uns (Eltern) wieder auszuhändigen, handelt es sich dabei um eine verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB, welches Besitzschutzansprüche des §861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers auslöst. Außerdem existiert der Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß §985 BGB. Bom. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Welcher Jugendliche meint eigentlich, dass ausgerechnet die Schule ein geeigneter Ort wäre, sich Pornos anzuschauen? So welche gab es bei uns zwar auch ab und zu, aber die haben das nur gemacht um sich zu produzieren und zu zeigen, wie „cool“ sie sind. Naja, wer’s brauch...
Finde es etwas übertrieben von der Schule. Wenn dann sollte sie sich lieber mal fragen, wo die Schüler das Zeug her haben. Die Antwort lautet im Zweifelsfalle vom heimischen Internetanschluss. Ich denke aber, die haben einfach Angst, dass irgendwelche überempfindlichen Eltern sich beschweren à la „Schüler in Ihrer Schule haben unser wohlbehütetes, keusches Kind mit pornographischen Inhalten belästigt“, oder vielleicht ist das auch schon passiert. Ich finde es aber in Ordnung, wenn Schulen sagen, dass sie keine Handys im Unterricht wollen. Es wird ja auch nicht toleriert, dass Schüler im Unterricht rauchen o.ä.. Ich denke, die Schule hat dazu durchaus das Recht. Zu meiner kürzlich beendeten Schulzeit: Bei uns waren Handys offiziell mal verboten, wurden aber vor allem in der Oberstufe geduldet. Manche Lehrer haben sie sogar gerne mal in den Unterricht eingebunden und Schüler gebeten, mal eben schnell was bei Wikipedia nachzuschlagen. Fand ich eigentlich okay (auch wenn jetzt natürlich gleich wieder einer ankommt mit „Armutszeugnis für den Lehrer“ usw., aber ein Lehrer kann auch nicht alles wissen. Eigentlich waren diejenigen, die das Internet verwendet haben, eher die kompetenteren Lehrer, die das eben nutzten, um Zusatzinformationen zu liefern, die über den normalen Stoff hinausgingen.) Was mich allerdings wirklich gestört hat, war, dass viele meiner Mitschüler ihre Smartphones missbraucht haben, um in Arbeiten schamlos zu betrügen. Teilweise haben die Lehrer das auch mitbekommen, aber meistens nur ermahnt. Ich hätte da gleich die Arbeit weggenommen und 0 Punkte drauf gegeben. Ich fand es einfach extrem unfair gegenüber uns ehrlichen Schülern. Das ging zum Teil so weit, dass Leute bei einer Klausur „krankgefeiert“ haben, um sich dann beim Nachschreiben per Smartphone von anderen Leuten helfen zu lassen. Da hätte ich kotzen können. Ich hab auch nie verstanden, wieso manche aus meinen Leistungskursen sich auch noch dafür hergegeben haben, faulen Grundkurslern ihre Arbeiten zu schreiben. War ja nicht mal so, dass sie dafür Geld gekriegt hätten, nicht dass das irgendwas gerechtfertigt hätte. Mitschülern helfen ist ja schön und gut, aber faulen Eiern ihre Arbeiten schreiben, sodass sie nicht sitzen bleiben, wie sie es eigentlich verdient hätten, ist überhaupt nicht in Ordnung. Da hätte ich mir ausnahmsweise mal gewünscht, dass die Schule härter durchgegriffen hätte. @implementation: Du musst aber schon zugeben, dass deine Einwände eher theoretischer Natur sind, und in der Praxis nicht wirklich relevant sind ;) |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Zitat:
Zitat:
Ich habe öfters ein Notebook zur Schule dabei. Bis auf das Bootsystem ist alles verschlüsselt (und passend verteilt). Die Namen der verschlüsselten Container lassen sich auf jede erdenkliche Weise interpretieren (immer nur ein einzelner Buchstabe), und ich könnte den gesamten Container jederzeit unbrauchbar machen, indem ich den LUKS-Kopf überschreibe damit der Key futsch ist (hey, ich habe sogar einen schnellen Mechanismus dafür in mein System eingebaut). Ich erzähle meinem Banknachbarn, dass ich auf Volume '/dev/pwnyville/d' den (imho ungerechtfertigt) illegalen DeCSS-Algorithmus* liegen hätte. Nun will ein Lehrer/eine Erziehungsperson/die Polizei das nachschauen. Falls sie überhaupt soweit kommen, dass sie das Volume finden, müssen sie 1.) noch wissen, dass es ein verschlüsseltes ext4-System ist, 2.) den Schlüssel, wozu sie den Dateikopf brauchen, 3.) die Passphrase/Passfile um den Schlüssel zu entschlüsseln. Und wenn sie dann erstmal so weit sind (praktisch unmöglich), dann liegt da nur eine Primzahl rum. Die ganze Arbeit umsonst, wenn sie nicht wissen, wie die Primzahl zu interpretieren ist. Das jetzt nur mal so als Beispiel, warum diese angenommene Überprüfbarkeit völlig absurd ist. Dass ich paranoid bin und kaum ein anderer Mensch auf der Welt das so austüftelt, ist schon klar :lol: *) den man üblicherweise häufig als Primzahl aufbewahrt, die man gunzippen kann. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
Also ich möchte mich jetzt nicht den rechtlichen Diskussionen über den Besitz von Ideen etc. anschließen, da ich davon einfach überhaupt keine Ahnung hab. :D
Kurz und knackig: Ich war an einer Schule in Niedersachsen in Winsen(Luhe) und bei uns war das folgendermaßen geregelt. Handys, MP3-Player, Laptops,... alles erlaubt. Solange es in Freistunden und Pausen zu legalen Zwecken genutzt wurden (Mobbing, Pornographie etc. gehört natürlich nicht dazu). Im Unterricht waren ALLE diese Medien verboten! Unter verboten war zu verstehen, dass sie ausgeschaltet (bzw. auf stumm geschaltet ;) ) in der Tasche aufzubewahren waren und nicht benutzt wurden. Vor einiger Zeit ist auch ein "Verbot für bildfähige Geräte" in unser Schulbücherei eingeführt worden, weil ein Schüler ein Foto einer der Bibliothekarinnen veröffentlich hat, auf dem zu sehen ist, wie sie auf FB surft (was nach der Büchereiordnung verboten ist). Der Sinn dieses Verbots ist mir nie so ganz in den Kopf gegangen und ich halte es auch jetzt noch für nicht wirklich legal. LG; hans ditter |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
@implementation:
Komm mal wieder runter, du bist nicht Staatsfeind Nr 1. und wirst von den Geheimdiensten verfolgt :roll:. Es spricht natürlich nichts dagegen, sein System zu verschlüsseln, ich finde das sogar gut, aber man kann sich damit auch wichtig machen... Und es ist doch ganz einfach: Wenn man dir nicht nachweisen kann, dass du was illegales auf deiner Festplatte hast, weil die verschlüsselt ist, bist du im Zweifelsfall unschuldig. Dafür gibt es Gesetze. In Deutschland hat man zum Glück auch bei Passwörtern das Recht zu schweigen. Außerdem darf die Schule eh nicht einfach in deinen Daten schnüffeln, und deswegen hast du natürlich recht, dass es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist. Nur deine Begründung fand ich etwas abenteuerlich. Deine Argumentation war einerseits, dass zufällig die verschlüsselten Daten mit einem anderen Algorithmus entschlüsselt irgendwas verbotenes ergeben könnte, aber das ist völlig theoretisch. Ich glaube nicht, dass das überhaupt schon mal irgendwann vorgekommen ist. Und andererseits meintest du, dass der Begriff „Besitz“ bei Daten nicht geklärt werden könne, merkst aber nicht, dass das hier völlig irrelevant ist, weil es lediglich darum geht, festzustellen, ob sich Daten auf deinem Rechner befinden. Abgesehen davon kannst du in der physischen Welt genau so hinterfragen, was eigentlich „Besitz“ sein soll, das führt aber zu nichts. Das meine ich mit „in der Praxis nicht relevant“. |
AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
@implementation:
Es soll tatsächlich immer noch Polizisten geben die auf der Tastatur die Any Key Taste suchen. Aber glaub mir, die haben inzwischen auch paar schlaue Köpfe. Nur mal als Info. Deine Maßnahmen klingen beinahe so wie das was ich mal gelesen habe: da meinte einer im Internet, dass er an strategischen Orten in einem Rechner Viren platziert hat und wenn die Polizei sein Rechner beschlagnahmt und einer der Dateien ausführt, dann wird zuerst sein Rechner platt gemacht und, wenn es im Netzwerk angeschlossen war, sich auf alle Rechner der Polizei ausbreiten und auch die platt machen. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:50 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz