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Datenbank: MySQL • Version: 5.xxx • Zugriff über: UniDAC
MySQL, GPL, UniDAC - Ist das alles rechtens so?
Mahlzeit!
Auch wenn es dazu ja schon einige Threads gibt, muss ich das Thema nochmals aufgreifen (nicht zuletzt, da zwischenzeitlich ja Oracle ins Spiel kam, und viele Infos möglicherweise veraltet sind). Dass MySQL Lizenzmäßig nicht mit Transparenz glänzt ist wohl klar, mir geht es auch eher darum meinen konkreten Fall zu betrachten, als denn die Lizenz mit all ihren Details und Auswirkungen zu verstehen. Mein Fall schaut so aus: - Applikation aus unserem Hause - Zugriff via UniDAC - Verkauft wird unser Programm, Kunde bekommt gesagt "installier dir nen MySQL Community Server, Binaries findest du unter <insert URL here>, und wir konfigurieren dir den dann" So weit ich das jetzt durchblicken konnte, sind die 2 wesentlichen Knackpunkte bei MySQL: 1) die libmysql.dll steht unter GPL, und linkende Programme müssen diese erben 2) sobald ich den Server mit ausliefere, bin ich mindestens dazu verpflichtet die Quellen unseres Programmes auf Anfrage offenzulegen (egal ob die libmysql.dll verwendet wird oder nicht?), ggf. auch, sie sofort beizulegen Meine Fragen: - Ist Punkt 1 durch die Verwendung von UniDAC (welches imho die libmysql.dll oder Abkömmlinge davon nicht benötigt) umgangen? - Ist durch den Verweis auf die URL zum Download, die Installation durch den Kunden, trotz Einstellungsarbeiten von uns das "Mitauslieferproblem" gelöst? Oder summa summarum: Ist die Verwendung des freien Servers auf diese Weise rechtlich i.O., so dass weder wir noch der Kunde irgendwann mal Pipi am Bein befürchten müssen? Die Ausführungen der GPL selbst sind da irgendwie zu allgemein um diese Konstellation abschließend zu klären, und auf der MySQL Seite findet sich (verständlicherweise) nicht so arg viel zu konkreten "Kniffen" wie die Verwendung von UniDAC. Kann man da irgendwie eine Aussage treffen, bzw. hat jemand mit o.g. "Strategie" schon mal Stress bekommen? Danke euch schon mal! |
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zu 2.) Wird ja von vielen Programmen so gemacht. Der Server ist so ja nicht Teil deines Programmes und der Kunde ist für die Beschaffung/Lizenzierung usw. zuständig. Knackpunkt könnte hierbei die Konfiguration sein. Diese könnte man aber als Leistung von der Lieferung des Programmes trennen. |
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Also wir haben das Problem mit MariaDB umgangen da die Diese Falle nicht haben.
MariaDB ist ein MySQL Fork und Komplett unter GPL |
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Wenn ich den Threadersteller richtig verstehe, ist das "Problem" aber doch gerade eben die GPL, und nicht nur konkret MySQL?
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Normalweise bindest du ja bei Verwendung einer DLL keine GPL-Teile in dein Programm sondern verwendest die nur. Nach MySQL/Sun/Oracle (Anwalts-)Interpretation ist diese "GPL-Einbindung" auch dann gegeben wenn dein Programm ohne MySQL nicht lauffähigt wäre, als nur MySQL als DBMS unterstützt. Dem gehst du aus dem Weg wenn du mindestens eine alternative DB wie MS SQL-Server oder ähnliches unterstützt. Ob nun diese MySQL/Sun/Oracle-Interpretation vor einem Gericht bestehen würde, ist fraglich. Aber MySQL/Sun/Oracle hat mit sicherheit mehr Geld um gute Anwälte zu bezahlen ... |
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Da MariaDB ein Fork ist, gilt die selbe Beschränkung auch für dafür und Oracle könnte es genauso durchsetzen, als wenn du die Originalversion verwendest. |
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Und das mit GPL und DLL. Wie sollte man dann Closed-Source auf Linux verkaufen können? Linux läuft doch unter der GPL. |
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Man könnte diese Konstellation also als "Graugrün-Zone" ansehen, die nicht ausreichend bzw. spezifisch genug in den angegebenen Lizenztexten definiert ist, und im Falle des Falles durch ein Gericht im Einzelfall entschieden werden müsste, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, als recht gering einzustufen wäre? Ist ja nicht so wahnsinnig befriedigend :?
Mich macht etwas stutzig, dass Oracle da nicht längst um Klarheit bemüht ist, da das Problem augenscheinlich nicht allzu selten im Netz auftaucht. Genial fand ich auch so manche Berichte von ähnlichen Anfragen beim Oracle Support, bei denen wohl gerne zu einer Kauflizenz geraten worden sein soll, aber auch von dort keine definitive Aussage kam. Da bleibt einem ja kaum eine andere Wahl, als erstmal frei zu interpretieren. Nicht grad die Idee hinter Lizenzen :stupid: |
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Wenn du ca. 30k€/Jahr (Stand vor ca. 3 Jahren) übrig hast kannst du dir eine Firmenlizenz geben lassen um MySQL mit deinem Produkt zu verteilen (jedenfalls mit transaktionsfreier Engine). |
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Und dann greift im Endeffekt wieder das was Bernhard gesagt hat, da du keine Codebestandteile integrierst sondern ein fertiges Kompilat verwendest, solltest du (vor allem mit UniDAC) auf der sicheren Seite sein. |
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So sehe ich das auch. |
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In diesem Fall meint aber Herr Stallman etwas anderes
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Halt, Moment! Die DLL spielt ja überhaupt nicht mit in meinem Fall! Das ist ja grad der Knackpunkt, um den es mir überwiegend geht: Ich Linke nirgends GPL lizensierten Code, auch nicht als Binary, sondern mittels der von DevArt entwickelten, von uns erworbenen Komponenten, die imho eben genau diese DLL nicht verwenden.
Alles was nachher bleibt ist, dass wir via non-GPL Programm auf eine vom Kunden, beim Kunden installierte MySQL DB zugreifen (die er jedoch von uns "wärmstens empfohlen" bekommt). Die Konfiguration der DB zur Verwendung mit unserem Programm ist eine separate Dienstleistung, oder Kulanz. Edit: Und warum sollte Oracle da um Klarheit bemüht sein? Vor allem um seriös zu wirken. Ich kann doch kaum daran interessiert sein, willige Kunden ins offene Messer laufen zu lassen, in dem ich duch unklare Aussagen nicht definiere, dass das Messer tatsächlich da ist. Wenn ich nicht zahlen muss, tu ich (bzw. unsere Kunden) das nicht. Wenn keine andere Interpretation als "du müsse kaufe" möglich wäre, würde es zwar was Kosten, aber dann weiss ich, dass sich der (nicht geringe) Aufwand eines Umstieges (was viel Legacy-Code Anpassungen beinhaltet) kein Minusgeschäft wär, bzw. dass ggf. eine entsprechende Lizenz dennoch lohnenswert wäre, und der Kunde fragt nicht komisch, warum er auf einmal für seine DB löhnen muss obwohl MySQL doch frei ist. |
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Oder besser gleich ein DBMS einsetzen, welches kein Damoklesschwert frei Haus mitliefret.
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Ich sage nur guckt mal hier wenn das nicht eindeutig ist dann weis ich auch nicht mehr
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Allerdings könnte man nun dank der MariaDB argumentieren, dass diese, weil weitgehend identisch, auch unterstützt wird, womit man aus dem Schneider wäre ;) Edit: Oracle hat verständlicherweise ein Problem mit der Klarheit, denn wenn sie den Leuten genau erklären, wann die Kommerzlizenz greift, beinhaltet das im Umkehrschluss auch die genaue Anleitung diese zu umgehen, womit Großteile des Profits wegbrechen dürften. |
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Der Link von meinem Vorpost kommt hierher
![]() ist wohl schlecht verlinkt. |
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Und es ist ja nicht nur die DB an sich: Die ganzen Workbench-Projekte zum Design müssten ebenfalls abgebildet werden, und was ich an (freien) Tools für FB so gefunden habe, war wenig überzeugend. Kostenpflichtige mit vergleichbarem Umfang schlagen zudem recht üppig in die Kaffeekasse, so dass man für das Geld schon fast besser MySQL lizensieren könnte :) |
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Ich finde den
![]() (und der ist btw. in Delphi geschrieben :-D) |
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Um etwas aus dem von Dir erwähnten Wikipedia-Artikel zu zitieren, der diese meine obige These stützt: Zitat:
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In meinen Augen bezieht sich die GPL Linking Exception daher auf einen härteren Verbund, als das Einbinden von DLLs wäre. Womit auch dieser Zusatz nicht wirklich klar wäre, schade! |
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Ich kenne natürlich UniDAC nicht, bindet das evtl. object files von MySQL ein, um auf die DLL verzichten zu können? Dann würde ich Deinen Einwand auch verstehen :) Sicherlich ist der kurze Begriff Library dann auch irreführend, denn scheinbar hast Du ja keine D.L. Library sondern eine Object Library gemeint. |
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Erstmal Danke für die Tool-Tips (:))! Irgendwie müssen meine Google-Skills nachlassen. Man wird ja auch nich jünger, hust!
Ansonsten bin ich jedoch weiterhin gleichbleibend verwirrt bezüglich der GPL Geschichte. Gehört die Linking-Exception eigentlich nun fest zur GPL, oder ist das ein optionaler Zusatz, der explizit angegeben sein muss um wirksam zu sein? Was UniDAC angeht: Wenn mich nicht alles täuscht, ist da alles eine Eigenentwicklung. Sonst müsste die Komponente ja auch unter GPL stehen. Leider scheint die Seite von DevArt grad down zu sein, da stand irgendwo auch, dass man damit insbesondere die DLL umgeht. Was mich wieder zur Linking-Exception bringt - warum wäre das erwähnenswert, wenn die LE für MySQL gilt? Edit: Ah, der Google Link war nur veraltet. ![]() |
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Für MyDAC/UniDAC dürfte die Beschränkung nicht gelten, da man ja die Dll nicht verwendet. Als Anbieter eines kleinen Programmes sollte es Oracle auch nicht stören, aber grundsätzlich bedeutet dass nicht, dass Oracle nicht versuchen könnte ihr ( aus meiner Sicht nicht existente Recht) durchzusetzen. |
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Dann verstehe ich ihn trotzdem nicht, weil Du damit gar nicht auf meine Argumente eingegangen wärest, sondern sie mit Deinem Kommentar einfach ignoriert hättest? Oder was sollte der genau aussagen? Wenn die GPL Linking Exception den Begriff "linking" schon mit einem Zusatz definiert, halte ich es - no offense meant - für vermessen von Dir, diesen Begriff mit Deiner nicht gleichlautenden, sondern sich entscheidend unterscheidenden, Definition von "linking" gleichzusetzen. Denn der von Dir zitierte Wikipedia-Artikel spricht keinesfalls vom "Kontext der Hauptdatei", sondern konkret von einem "single executable file". DLL-Dateien sind per Definition ebenfalls getrennte Executable Files, siehe ihr Format, PE = Portable Executable. "Kontext" dagegen ist ein schwammiger, in der von Dir zuerst erwähnten Versien gar nicht verwendeter Begriff. Insofern sehe ich die Einschränkung eben bei gelinktem object code, nicht bei gelinkten DLLs, und der Zusatz "da man ja die Dll nicht verwendet" ist auch nicht korrekt, um da sicher zu sein, müsste man eben wissen, ob es weder die DLL noch zur compile time statisch gelinkten Code verwendet. |
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Ich denke, wie schon erwähnt, dass du mit der von dir beschriebenen Konstellation save sein solltest.
Der Kunde holt sich MySQL selbst, du linkst nicht gegen MySQL Libs (welcher Art auch immer) und MySQL könntest du theoretisch sofort durch MariaDB ersetzen. Meiner Auffassung nach sollte da durch Oracle kein Hebel ansetzbar sein. |
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Wobei die Linux-Leute selten dämlich wären, würden sie diese GPL-Auslegung für Linux durchsetzen. Denn dann würde keiner mehr Closed-Source-Programme für Linux schreiben, was wohl quasi einem Selbstmord oder zumindestens Selbstverstümmelung gleich kommt. :stupid: Im Falle von MySQL/Oracle wollen die damit einfach nur die anderen Versionen verkaufen und auf keinen Verzichten, welcher das sonst gratis verwenden würde. (die hoffen wohl, daß es also welche kaufen, anstatt sich was Anderes zu suchen) |
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Gruß, Sven |
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