Delphi-PRAXiS

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-   -   US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow (https://www.delphipraxis.net/156719-us-patenterechtsverletzung-deutscher-software-moeglich-am-beispiel-coverflow.html)

LimeBulls 12. Dez 2010 15:18

US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow
 
Ersteinmal hoffe ich, dass dies die richtige Sparte ist in welcher ich poste.

Ansonsten hätte meines Ermessense nach nur die "Klatsch und Tratsch" Ecke gepasst, welche jedoch in der Beschreibung stehen hat dass in diese Sektion nur "nicht Software-Themen" besprochen werden.

--

Zur Fragen an sich, ich bin dabei Coverflow (http://de.wikipedia.org/wiki/Cover_Flow) in ein aktuelles Projekt von mir zu integrieren für eine Firma.

Im Internet habe ich gesehen, dass Apple darauf Patente in der USA angemeldet hat.

Google konnte mir unter der Suchanfragen "US Patente in Deutschland verletzbar ?" o.Ä. keine guten Suchergebnisse liefern.

Die Frage welche ich mir stelle ist, wäre es "illegal" ein solches Coverflowsystem in die eigene Software zu integrieren (Da Patentrechtsverletzung ?) ?

Die Lizenz unter welchem der Sourcecode veröffentlich wurde steht unter der GPL 3.0 License, sprich von dem Standpunkt aus erlaubt es mir zumindest diese Lizenz.

Danke im voraus für das Durchkämpfen durch meinen Text :stupid:

jaenicke 12. Dez 2010 15:40

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Also da in Deutschland keine(tm) Softwarepatente existieren, ist es AFAIK hier erst einmal kein Problem.

Probleme bekommst du, wenn du ein solches Programm dann z.B. in den USA vertreibst. Denn dort greift das Patent.

Aber IANAL, genauer kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen.

Daniela.S 12. Dez 2010 15:56

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Also ich hatte in meiner Musiksoftware eine Art "Coverflow" (ich hab's damals einfach Albumansicht genannt) bereits ein Jahr vor Apple. Gab auch schon viele andere Softwarelösungen die eine ähnliche Ansicht haben/hatten. Auch für Web-Seiten gab es diese Art als Fotoansicht schon lange vorher.

Ich kann mir daher gar nicht vorstellen, dass Apple diese Art von Ansicht patentieren hat lassen können? Immerhin gab es das schon lange vorher.

Obwohl... Recht haben und Recht bekommen sind leider auch unterschiedliche Dinge...

LimeBulls 12. Dez 2010 16:02

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1068107)
Also da in Deutschland keine(tm) Softwarepatente existieren, ist es AFAIK hier erst einmal kein Problem.

Probleme bekommst du, wenn du ein solches Programm dann z.B. in den USA vertreibst. Denn dort greift das Patent.

Aber IANAL, genauer kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen.

Erstmal Danke für deine hilfreiche Antwort :thumb:

Die Einzige Frage welche zur GPL nun noch aufkam ist, ob der gesamte Quellcode welcher aus der Modifizierung erfolgt unter die GPL gestellt werden muss (Und somit offengelegt werden muss) ?

In Deutsch:
Ich möchte eine Coverflowapplication (Steht unter GPL3) in ein Firmenprogramm integrieren.

Muss ich somit nur den modifizierten Quellcode für Coverflow freigeben oder die gesamte Applikation worin das GPL Produkt mit eingebunden ist (Und auch selbst lauffähig wäre) ?

Das wäre natürlich ein Sicherheitsaspekt, welcher mir die Integration nicht ermöglichen würde.
(Sofern gesamte Quellcode freigegeben werden müsste.)

Nach 30 Minuten googlen und lesen der Lizenzbedingungen ging nur hervor, dass die Modifizierungen ebenfalls unter die GNU fallen müssten.
Darin steht jedoch nicht in welchem Umfang.
(Gesamte Applikation oder nur den modifizierten Sourcecode des GPL lizensierten Produkts)

mkinzler 12. Dez 2010 16:13

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Wenn GPL dann ja wenn LGPL könnte es unter Umständen nicht nötig sein

Mithrandir 12. Dez 2010 16:23

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068111)
Ich möchte eine Coverflowapplication (Steht unter GPL3) in ein Firmenprogramm integrieren.

Aus der Wikipedia:

Zitat:

Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 1 geschehen.[Anm.: Freiheit 1 = Software muss kostenlos oder gegen Aufwandsentschädigung mit Quellcode und Kopie der GPL verteilt werden.]
Gilt natürlich auch für unveränderte Versionen.

Edit: Ich hab hier ne nette "Anleitung" gefunden. ;)

jaenicke 12. Dez 2010 17:16

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068111)
Muss ich somit nur den modifizierten Quellcode für Coverflow freigeben oder die gesamte Applikation worin das GPL Produkt mit eingebunden ist (Und auch selbst lauffähig wäre) ?

Ganz kurz gesagt:
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden.
Wenn es eine DLL ist, nur bei der LGPL.
Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL.

Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068111)
Das wäre natürlich ein Sicherheitsaspekt, welcher mir die Integration nicht ermöglichen würde.

Security by obscurity ist keine echte Sicherheit. ;-)

Aber bei Firmensoftware spielen da ja noch ganz andere Sachen eine Rolle. ;-)

Mithrandir 12. Dez 2010 18:36

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1068119)
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden.

Irrglaube. Dies funktioniert nur, wenn das Programm auch ohne diese Exe funktioniert. Ansonsten hängt das Programm von der Coverflow-Anwendung ab und steht damit unter GPL. Siehe auch mein Link.

LimeBulls 12. Dez 2010 18:37

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Ich fasse es nochmal geordnet zusammen und editiere nach Beendigung der Diskussion den ersten Post mit dem Ergebnis.

Ordentliche Darstellung der Fakten & Ziele:


Ziel:
GPL Programm zu integrieren, ohne den gesamten Quellcode offen zu legen.

Vorliegendes GPL Programm:
Auch selbst lauffähig, wurde modifiziert und stark gekürzt.

Firmenprogramm:
GPL Programm macht ca. 10 % (Wenn überhaupt) des Quellcodes aus und dient nur der grafischen Darstellung von Projekten, welche durch die Ansicht gestartet werden.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Derzeitige Auswertung der Situation:


Um die Zielvorgabe zu erreichen ist nicht möglich die GPL Software direkt zu integrieren.

Möglichkeiten:

1.)
"Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL"
Wobei sich mir nun die Frage gestellt hat ob die MPL auch die Offenlegung des gesamten Codes verlangt.

Zitat:

I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke
Zu Deutsch: Nein sie verlangt nicht die Offenlegung.

2.)
Zitat:

Man schreibt ein Interface, das das GPL-Werk nutzt. Dieses Interface muss, da es ein abgeleitetes Werk ist, ebenfalls unter der GPL stehen.

Dieses Interface nutzt "auf der anderen Seite" Include-Files die unter der LGPL stehen. Diese Include-Files dürfen dabei kein abgeleitetes Werk aus dem originalen GPL-Werk darstellen, d. h. nicht auf der ersten Arbeit basieren sondern von dieser vollständig unabhängig sein. Nur triviale Dinge dürfen somit identisch sein.

Das kommerzielle (oder unter einer anderen Lizenz) stehende Werk nutzt dann nur und ausschließlich die unter der LGPL stehenden Includes und Aufrufe. Es darf somit entsprechend der Lizenzbestimmungen unter einer beliebigen Lizenz stehen.

Quelle:
http://hydra.geht.net/tino/howto/gpl/ | Danke an Mithrandir
Wobei sich mir nicht ganz erschließt wie dies in meinem Fall geschehen sollte.

Ein Interface mit include Befehlen die unter der LGPL stehen und nicht abgeleitet aus dem GPL Werk (In diesem Beispiel Coverflow) sein dürfen.

Ich versteh den Inhalt nicht ganz.... bei einzelnen Funktionen könnte ich mir das zusammenreimen, aber bei dem Beispiel der Coverflow-Applikation liegt das "Interface" quasi schon vor und dieses wird in mein Firmenprogramm (Quasi das Interface ?) eingebunden und genau DAS möchte ich nicht offenlegen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Résumé/Bester Lösungsvorschlag:

Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).

Ich muss somit den Quellcode nicht veröffentlichen.

Mithrandir 12. Dez 2010 18:41

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068127)
Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).

Nee. :mrgreen: Wenn ich n BMW in meine Garage stelle wird der ja auch nicht zum Porsche. ;) Du kannst nicht einfach die Lizenz ändern.

mkinzler 12. Dez 2010 18:41

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Nein, die GPL und die MPL sind zueinander nicht kompatibel.
Die GPL wirkt viral. Wenn du GPL-Code verwendest, steht deine Anwendung auch unter der GPL

LimeBulls 12. Dez 2010 19:12

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Daher auch das (?) am Ende, dann frage ich mich worauf sich folgendes bezogen hatte:

Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1068119)
Ganz kurz gesagt:
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden.
Wenn es eine DLL ist, nur bei der LGPL.
Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL.

-------------------------------------------------------------

Ganz knapp formuliert:
Was muss man machen um das GPL Produkt einzubinden OHNE den gesamten Sourcecode offen legen zu müssen ?

Antwort:
Es bleibt nur die Option mit dem Interface übrig.

Mir ist jedoch nicht genau klar was dort genau verlangt wird, soll ich eine Applikation schreiben welche das Coverflowprogramm einbindet und dieses neue Programm dann quasi unter die LGPL stellen.

Danach kann ich dann mein LGPL in mein Projekt einbinden ohne den Quellcode offen zu legen (Vom Firmenprogramm; der Teil vom GPL Programm kann ggf. gerne offen gelegt werden) ?

Was soll man sich da für ein aufgeblasenes Programm zusammenschustern ?

EDIT://[Programmcode entfernt]

mkinzler 12. Dez 2010 19:15

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Wird so nicht gehen. dazu müsste das Produkt unter der LGPL sthen und dir ein enstprechendes Interface bieten

r2c2 12. Dez 2010 20:25

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Mal gleich Disclaimer vorneweg: Ich höre gerade zwei Jura-Vorlesungen. Einmal "Patentrecht" und einmal "Geistiges Eigentum" (Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht). Ich bin aber kein Jurist und hab die Vorlesungen bisher eben nur halb gehört (das Semester is ja noch lange nicht zu Ende). Ich also wohl mit Fug und Recht behaupten, dass ich nur über Halbwissen verfüge. ;-) Seid also vorsichtig mit dem, was ich sage.

Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1068113)
Edit: Ich hab hier ne nette "Anleitung" gefunden. ;)

Zuerst hab ich das für sehr interessant gehalten. Dann hab ich gemerkt, dass ich den Ansatz nicht ganz verstehe (was wird nun von wem inkludiert und was genau steht unter LGPL?). Mittlerweile lautet mein Resümee: Seid SEHR vorsichtig damit. Um nicht zu sagen: Finger weg.

Nicht, weil ich ausschließen würde, dass das, was da beschrieben wird, ein bisschen Wahrheit in sich hat. Das was er über die GPL sagt, scheint zumindest ein bisschen mehr zu stimmen ein bisschen weniger falsch zu sein als das, was er als "falsch" zitiert.

Aber ich hab mal ein bisschen weiter gelesen. Auf der Seite wird u.a. seine selfmade-Lizenz "CCL" behandelt und beworben. Beim Lesen der Lizenz und der dazugehörigen FAQ stellen sich bei mir aber die urheberrechtlichen Zehnägel hoch. Wenn ich da alle Sätze streichen würde, denen ich das Prädikat "falsch" geben würde, bliebe kaum etwas übrig.

Wenn also schon ich, der ich kein Jurist bin, bei der Seite das kalte Grausen krieg, wie muss das erst jemand mit Ahnung sehen? Ich für meinen Teil halte von der juristischen Kompetenz des Autors vor allem eins: Abstand. Meilenweiten Abstand. So großen Abstand, dass ich vorsichtshalber von seiner postulierten "GPL-Lücke" gar nix wissen will.

===================================

Hier mal kurz meine Sicht der Rechtslage:
- GPL-Code kannst du nicht verwenden ohne deinen Code auch unter GPL zu stellen. Keine Chance. Das ist Sinn und Zweck der GPL.
- Einzige Ausnahme, bei der ich mir noch nichtmal sicher bin, inwieweit sie gilt: Wenn dein Programm so unabhängig von dem GPL-Zeug ist, dass es auch problemlos ohne es funktioniert. Es darf also jemand ein GPL-Plugin für eine nicht-GPL-Software schreiben. Denke ich. Sowas müsste man aber wohl im Einzelfall betrachten.
- Kurz wie das mit der Lizenzierung läuft: Jemand schreibt ein Programm und hat daran alle Rechte. Er darf alles bestimmen. u.a. auch wen er welche Rechte erteilt. Eine Lizenz (wie die GPL) ist ein Vertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem, der Rechte haben will. Eine Lizenz sagt "Du willst Nutzungsrechte? Ok, die kriegst du. Dann musst du aber folgendes tun... Wenn du das nicht tun willst, kriegst du auch keine Nutzungsrechte. Punkt."
- Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun.
- Willst du dein Prog nem Freund geben, musst du dem Freund auch Code und Lizenz geben. Auch damit ist der Code noch nicht öffentlich. Aber dein Freund hat nun auch das Recht Programm (mit Code und Lizenz) weiter zu geben und damit zu veröffentlichen. Du darfst ihn zwar bitten, das nicht zu tun, hast aber keine rechtliche Handhabe.
- Interessant ist jetzt noch in welchem rechtliche Zusammenhang die Software erstellt wird. Bist du angestellt, hast du zwar die Urheberpersönlichkeitsrechte, die Firma aber alle Nutzungsrechte. Damit stellt rechtlich gesehen die Firma die Software ggf. unter GPL. "intern" (siehe oben) heißt in dem Fall also firmenintern. In dem Fall muss keine einzige Lizenzierung stattfinden.
- Bist du nicht angestellt, liegen die Rechte vermutlich erstmal bei dir. [1] Du stellst die Software dann unter GPL und gibst sie (unter GPL) an die Firma weiter. In dem Fall gibt es zwei Personen mit Rechten an der Software: Die Firma und du und ihr beide habt alle Rechte, die die GPL vorgeben (und du hast noch zusätzlich die Urheberpersönlichkeitsrechte, was hier aber weniger interessant ist).

Das Problem ist jetzt noch folgendes: Gerade im Urheberrecht ist es schwer definitive Aussagen zu treffen. In Detailfragen können die Meinungen durchaus auseinander gehen und letztendlich gibt es auch den Fall, dass Richter über so etwas entscheiden müssen, von der Materie aber keine Ahnung haben. Die kennen vielleicht das Gesetz, aber nicht die Technik und wenden deshalb das Gesetz u.U. "merkwürdig" an. Hab grad letztens so ein merkwürdiges Gerichtsurteil gelesen. Also das gibt es durchaus. Trotz Sachverständigen. Das typische Problem "zwei Juristen, drei Meinungen" (und keine davon ist "richtig", ggf. ist aber eine davon "rechtskräftig").

[1] ggf. könnte sich auch etwas anderes aus dem Vertrag (explizit oder implizit) mit der Firma ergeben.

mfg

Christian

LimeBulls 12. Dez 2010 20:41

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von mkinzler (Beitrag 1068138)
Wird so nicht gehen. dazu müsste das Produkt unter der LGPL sthen und dir ein enstprechendes Interface bieten

Danke für die kurze prägnante Antwort.

Idee:

Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf.

Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde).

Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ?

Beispiel:
Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf

----
Edit:
@r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post :thumb:
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).

r2c2 12. Dez 2010 20:50

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
[QUOTE=LimeBulls;1068157]
Zitat:

Zitat von mkinzler (Beitrag 1068138)
Idee:

Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf.

Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde).

Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ?

Beispiel:
Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf

Ja das sollte so gehen, denke ich.

Zitat:

@r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post :thumb:
Danke. :)

Zitat:

Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian

LimeBulls 12. Dez 2010 21:37

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von r2c2 (Beitrag 1068161)
Zitat:

Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian

Zitat:

- Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun.
Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?

Ich habe hier (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html) keine Unterscheidung gefunden.

Bei der Mozilla Lizenz stand dieser Fall so drinnen, aber bei der GPL Lizenz finde ich aber keinen solchen Eintrag ?!

Wäre super wenn du diese Aussage belegen könntest (Vor allem aufgrund der widersprüchlichen Aussagen im Thread).

-----------------------------------


Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:

10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuführen, zu verändern und zu propagieren – in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Dadurch ist er automatisch Anwender [Und hat die Binary auf dem PC in der Firma].
Ist der Anwender der Software dann dazu rechtlich befähigt den Quellcode einzufordern oder nicht, da es eigentlich alles [PC, Software etc.] auf die "Firme" läuft ?

Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?

-------------------------------
Lese mir gerade die GPLv3 auf Deutsch durch, Indizieren die ich selbst dafür fand:
Zitat:

Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Quelle:
http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html

Sir Rufo 12. Dez 2010 23:11

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Dann muss der Mitarbeiter sich an die eigene Firma wenden, da diese ja die Software an den Angestellten weitergibt ;-)

LimeBulls 12. Dez 2010 23:55

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Ich fasse es jetzt zusammen und bitte um Bestätigung, sollte ich es richtig aufgefasst haben:

Testaufbau1:
Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.

- Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden

Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten oder sind diese durch die GPL Lizenz dazu auf Anfrage verpflichtet ?
Falls niemand verpflichtet ist/werden kann den Quellcode offen zu legen, obwohl die GPL Lizenz vorliegt, gibt es überhaupt Nachteile die Firmensoftware mit einer GPL Lizenz laufen zu lassen ?


Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.

- Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.


------------------------------------------------------------------

Nach dem Thread mache ich wohl ein Tutorial auf zum Thema Lizenzen [MPL, GLP] :lol:
Ist wohl der einzige richtige Thread im Internet der alles einigermaßen gut zusammenfasst :)

Sir Rufo 13. Dez 2010 00:42

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Ersetze das "erwerben" durch "unterwerfen" dann wird der kausale Zusammenhang deutlicher.

Zu deiner Frage im Fall 1:

Ich programmiere etwas. Niemand kann mich zwingen, irgendetwas weiterzugeben. Wenn ich aber etwas weitergebe und da ist was mit GPL dabei, zwingt mich die GPL auch den gesamten Sourcecode weiterzugeben. Somit liegt es immer in meinem Ermessen, ob ich etwas weitergebe.
Die GPL zwingt mich nicht zum Veröffentlichen/Weitergeben, sie bestimmt nur den Umfang, wenn ich es weitergebe.
Somit ergeben sich keine Nachteile bei der Verwendung innerhalb eines festen Kreises, der eh vom Sourcecode Kenntnis haben darf. Aber das wurde hier auch schon erläutert.

Zum Fall 2:

Habe ich eine Anwendung, die völlig ohne Sourcen mit GPL auskommt, dann unterliegt diese auch nicht der GPL. Schreibe ich jetzt für diese Anwendung ein Plugin, wo Sourcen mit GPL benutzt werden, dann gilt für das Plugin auch die GPL - die Anwendung selber bleibt unberührt davon.

Das ist auch logisch, weil man ja ansonsten jede Software, die Plugins unterstützt, der GPL unterwerfen könnte.

Somit würde es sich anbieten die GPL-Teile in Plugins auszulagern. Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.

Rechtsverbindlich bestätigen wird dir das hier wohl niemand - ich auch nicht.
Aber dazu hat man ja auch die Möglichkeit einen RA zu konsultieren oder sogar den Urheber der Sourcen zu kontaktieren.

cookie22 13. Dez 2010 01:18

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?

idefix2 13. Dez 2010 07:56

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Die Plugin Lösung erscheint mir wesentlich eleganter als zwei getrennte Programme zu verwenden, davon das GPL Programm als "Starter".

Da die eigentliche Aufgabenstellung nicht im Bereich der GPL-Software liegt, die ja nur die Projekauswahl macht, wäre es doch leicht, zusätzlich zum GPL-Auswahl-Plugin ein ganz simples Plugin zu schreiben, bei dem der Benutzer seine Auswahl manuell in ein EditFeld einträgt. Damit ist dann klar, dass der Rest des Programms unabhängig von dem GPL Plugin auch funktioniert.

Bummi 13. Dez 2010 08:03

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Die Idee des Coverflow ist bei uns IMHO nicht schützbar. Wenn das Teil auf OpenGL aufsetzt lässt es sich IMHO in 2-3 Tagen auch komplett selbst hochziehen, damit bestehen keine Lizenzabhängkeiten mehr.

Reinhard Kern 13. Dez 2010 15:49

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068127)
Zitat:

I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke

Hallo,

das ist doch schlicht eine falsche Auskunft, software freedom hat ja mit der speziellen Lizenz garnichts zu tun: "right to private modification and distribution" greift doch nicht (sofern das Recht überhaupt existiert), wenn es sich bei "MY ORGANIZATION" um General Motors oder IBM handelt, oder auch um eine deutsche Firma. Sonst dürfte ich ja Office in meiner eigenen Firma beliebig oft installieren.

Da hat jemand sein Wunschdenken veröffentlicht.

Gruss Reinhard

cookie22 13. Dez 2010 18:16

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
natürlich bezieht sich "software freedom" auf die jeweilige lizenz.

Zitat:

Sonst dürfte ich ja Office in meiner eigenen Firma beliebig oft installieren.
darfst du natürlich nicht, denn in der ms eula wirst du wohl kaum das wort "software freedom" finden.

das sind lizenzen, die millionenfach benutzt werden. mit wunschdenken hat das wenig zu tun.

Sir Rufo 13. Dez 2010 19:29

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Wenn ihr von MS-Office sprecht, dann frage ich mich gerade, was die MPL mit MS-Office zu schaffen hat?

und "software freedom" bezieht sich auf die MPL und nicht auf alle irgendwie gearteten Lizenz-Modelle

r2c2 14. Dez 2010 11:16

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Eigentlich wurde ja schon fast alles gesagt. Hier aber vielleicht noch ein paar Detailinfos:

Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068165)
Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?

So ziemlich. Es findet in dem Fall ja gar keine Lizenzierung statt. Alleiniger Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte ist die Firma. Diese gibt die Software ja nicht in dem Sinn an ihre Mitarbeiter weiter, sondern die Mitarbeiter handeln als Teil des Unternehmens. Anders sähe es aus, wenn die Firma einem MA erlauben würde, die Software auch zu Hause zu nutzen, o.ä.

Zitat:

Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:

10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen,

Das ist der Punkt. Das Übertragen findet nicht statt.

Zitat:

Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?
Die Lage ist noch restriktiver. Du bist angestellt, demnach hat die Firma die exklusiven Verwertungsrechte und du nicht. d.h. auch du kannst hier nichts einfordern außer, dass man dich als Urheber nennen muss. Insbesondere hast du nicht das Recht den Code oder Teile davon anderweitig zu verwenden.

Zitat:

Testaufbau1:
Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.

- Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden
Die Firma erwirbt keine Rechte. Die hat sie schon. Alle Verwertungsrechte an dem, was du geschrieben hast. Die GPL ist nun ein Vertrag zwischen deiner Firma und dem Entwickler der GPL-Software. Der Vertrag sagt "den GPL-Code darfst du liebe Firma verwenden. Wenn du aber dein Prog weiter gibst (und nur dann!) musst du den Code auch weiter geben und unter GPL stellen".

Insbesondere bedeutet das, dass die Firma hinterher problemlos den GPL-Code rauswerfen kann. Und dann ist sie auch nicht mehr an die GPL gebunden. Einmal unter GPL weiter gegebener Code kann aber nicht mehr zurück genommen werden.

Zitat:

Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten
Ja. Die einzige Lizenz, die hier etwas anderes vorschreibt (und mir bekannt ist) ist die AGPL.

Zitat:

Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.

- Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.
Wenn du Programme nur startest, ist das kein Problem. Die gestarteten Programme müssen selbstverständlich nicht unter die GPL. Ansonsten dürftest du ja kein GPL-Prog schreiben, das Word startet...

Zitat:

Zitat von cookie22
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?

Ich hab mich jetzt nicht durch den Lizenztext gequält, vermute aber, dass es so genau nicht drin steht. In so einem Fall muss man den Vertrag eben auslegen ==> Das ist Auslegungssache. Ich würde aber letzteres herauslesen.

mfg

Christian

p80286 14. Dez 2010 17:09

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zunächst einmal, zum Patentrecht immer einen (Patent-)Anwalt konsultieren.
Nur findet man hier relativ wenig Anwälte, die auch im US-Recht fit sind.
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068104)
Im Internet habe ich gesehen, dass Apple darauf Patente in der USA angemeldet hat.

Angemeldet wird viel, erteilt muß es sein. Und dann gibt es noch de Möglichkeit des Einspruchs und der Nichtigkeitsklage und ...


Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068104)
Google konnte mir unter der Suchanfragen "US Patente in Deutschland verletzbar ?" o.Ä. keine guten Suchergebnisse liefern.

Ein US-Patent kann nur in den USA verletzt werden! in Canada, Deutschland China ... hat das keine Auswirkungen.
(Sobald eine Kopie Deines Programms in USA auftaucht und das Patent erteilt ist)

Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068104)
Die Frage welche ich mir stelle ist, wäre es "illegal" ein solches Coverflowsystem in die eigene Software zu integrieren (Da Patentrechtsverletzung ?) ?

In jedem Patent gibt es die sog. Claims. Besorg sie Dir, sofern die Anmeldung veröffentlicht wurde, und dann weißt Du was an "coverflow" so schützenswert ist.

(nicht den Patentanwalt vergessen!)

Gruß
K-H

cookie22 14. Dez 2010 19:14

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zunächst einmal, zum Patentrecht immer einen (Patent-)Anwalt konsultieren.
um sich den teueren anwalt zu sparen fragt er ja hier. ;)

p80286 14. Dez 2010 19:40

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Mehr als allgemeine Hinweise, wird er aber nicht bekommen.
Da ist es im Patentrecht wie im Zivil- und Strafrecht, oft genug kommt es auf jede Formulierung an, und nicht auf das was man meint. Darum sollte bei solchen Fragen immer ein Fachanwalt befragt werden.
Z.B. ist es in Deutschland so, das das Patent einen gewerblichen Rechtsschutz bietet. Mit anderen Worten, wenn Du ein Programm erstellst, das patentierte Bestandteile hat, z.B. ein bestimmter Schnittstellenchip, dann bekommst Du Ärger wenn Du versuchst damit Geld zu verdienen.
Nutzt Du das Programm in deinem stillen Kämmerlein, kräht kein Hahn danach. Der wird erst wach, wenn Du es an Großmtter, Onkel, Neffe..... verteilst. Du verdienst zwar kein Geld damit, aber der Inhaber des Schutzrechtes hat ein paar Kunden weniger. Und hier geht dann kein Weg mehr an einem Anwalt vorbei.

Gruß
K-H

P.S. Wenn ich mich nicht irre haben es einige wenige "Softwarepatente" über das Eropäische Patent nach Deutschland geschafft.
Bin mir da allerdings nicht sicher.

PPS.
Nähere Informationen finden sich hier:http://www.patentlyapple.com/patentl...gic-mouse.html
Da ist es nicht ganz einfach, die Technologie,für die es einPatent gibt, und das Design (und das ist nach deutschem Recht eben kein Patent sondern ein Geschmacksmuster) auseinander zu halten. Leider hab ich keine Ahnung wie man nach den entsprechenden Geschmacksmustern suchen muß. Vielleicht hilft das hier weiter:http://dpma.de/docs/service/veroeffe...m_dt_druck.pdf


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