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Privatperson und kostenpflichtige Software
Hallo,
Ganz kurz und schmerzlos: Darf ich einfach als Privatperson kostenpflichtige, eigenprogrammierte Software veröffentlichen? |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Ja.
Und solange du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest brauchst du gar nix weiter machen. Frag aber deinen personlichen Finanzbeamten wie die Freigrenzen in deinem Bundesland sind. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Grundsätzlich ist es egal, ob Privat oder nicht.
Es kommt darauf an, welche (Delphi)-Lizenz du besitzt und ob du damit dann was verkaufen darfst. z.B. mit den SSL-Versionen (Schüler-Studenten-Lehrer) darfst du nichtmal Freeware vertreiben. [edit] Legal veröffentlichen darf er es ja (wenn die Lizenz stimmt), aber ob er z.B. Einkommenssteuer oder dergleichen bezahlen muß oder ob er womöglich noch einen Gewerbeschein benötigt, daß ist ja eine andere Frage. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Wieso nicht? Wenn es die Lizenz der IDE bzw. des Compilers zulässt, passt das.
Ggf. musst du jedoch ein Gewerbe (für Kleinunternehmen) anmelden. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen. Meine Freundin gibt Partys, liegt damit weit unter der Jahresgrenze von ~7000€ und musste trotzdem ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, die man niemals wieder wiederholt, kann man auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten.
Außerdem bist du noch minderjährig, es liegt also eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Daher bedarf es bei dem selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes der Zustimmung des gesetzlichen Vormunds und des Familiengerichts (vgl. §112, Abs.1 BGB) Find ich schön, dass alle hier sagen: "Mach mal." Quellen: EStG: §§ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Schlussfolgerung: Entweder wartest du bis zum 18. Geburtstag und meldest dann ein Kleingewerbe an, oder du gehst den Weg laut BGB. Ob du beim Finanzamt eine Freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst, würde ich mangels abgeschlossener Ausbildung einfach mal in Frage stellen. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Nur weil er privat keine Rechnung erstellen dürfte, darf er nichts verkaufen?
Klar kann er was verkaufen, nur eben ohne Rechnung (mit ausgewiesener MWSt). |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
//Edit: Mir gehts nicht darum, ob er nun Rechnungen ausstellen darf oder nicht. Der Knackpunkt ist, dass es sich um keine einmalige Angelegenheit handelt, sondern um eine gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit, und dafür muss er ein Kleingewerbe anmelden. Ob er nachher Steuern abführen muss, das steht auf einem anderen Blatt. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Himi hat das erst in seinem Edit erwähnt, den hab ich nicht mehr gelesen. Das güldet nicht. :mrgreen:
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
Sofern es allerdings Gewerblich wird (also 'auf Gewinn ausgerichtet' - und das ist der Verkauf von Software-Lizenzen auf jeden Fall) wird trotzdem eine Gewerbeanmeldung fällig. Software (oder etwas anderes) verkaufen geht nicht als Freiberufler. Da gehen nur Dienstleistungen (also z.B. Individualentwicklung, Beratung etc. Hierfür ist aber eine entsprechende Qualifikation, in aller Regel ein entsprechendes Studium Voraussetzung, um vor dem Finanzamt als Freiberufler durchzugehen). Die Genehmigung des Familiengerichtes ist nur dann vonnöten, wenn Du selber ein Gewerbe anmelden möchtest. Meldet Deine Mutter oder Vater dies an und erteilt Dir eine Vollmacht für die Firma zu handeln ist das auch okay. (Wobei ich damals mit 16 mit Vollmacht meiner Mutter auch schon ein Gewerbe auf mich angemeldet hatte. Von Genehmigung des Familiengerichts wollten die beim Amt da nix wissen und wir wussten davon auch nix). |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
Aber was hat da das "kostenpflichtig" zu suchen? Und könnte es sein, das Du statt "veröffentlichen" "verkaufen" meinst? Falls Es Dir um die Kohle und nicht ums Veröffentlichen geht, schau mal ins BGB was du da unter Gewährleistung findest. Gruß K-H |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Ja ich meine Software verkaufen.
Hättet ihr einen Tipp wo ich Delphi 2010 günstig erwerben könnte? |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Also vielen Dank für eure Antworten. Ich werde sowieso bald 18 und dann werde ich mir noch eine "richtige" Delphi Version zulegen, da ich bisher nur eine von meiner Schule besitze.
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Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
![]() Gruß, Sven |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
aber das heißt nicht, daß alle Programme automatisch kostenlos sind, nur weil sie OpenSource sind. :warn: Es gibt auch OpenSource-Programme, weche man irgendwie erstmal bezahlen muß oder es gibt kostenlose Progtamme, welche nicht OpenSource sind. |
Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
Zitat:
@Yakumo500: Denk dir das "damit" weg :mrgreen: Gruß, Sven |
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