Delphi-PRAXiS

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Yakumo500 6. Apr 2010 08:41


Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Hallo,
Ganz kurz und schmerzlos:
Darf ich einfach als Privatperson kostenpflichtige, eigenprogrammierte Software veröffentlichen?

Bernhard Geyer 6. Apr 2010 08:43

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Ja.

Und solange du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest brauchst du gar nix weiter machen. Frag aber deinen personlichen Finanzbeamten wie die Freigrenzen in deinem Bundesland sind.

himitsu 6. Apr 2010 08:44

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Grundsätzlich ist es egal, ob Privat oder nicht.

Es kommt darauf an, welche (Delphi)-Lizenz du besitzt und ob du damit dann was verkaufen darfst.

z.B. mit den SSL-Versionen (Schüler-Studenten-Lehrer) darfst du nichtmal Freeware vertreiben.


[edit]
Legal veröffentlichen darf er es ja (wenn die Lizenz stimmt), aber ob er z.B. Einkommenssteuer oder dergleichen bezahlen muß oder ob er womöglich noch einen Gewerbeschein benötigt, daß ist ja eine andere Frage.

Matze 6. Apr 2010 08:44

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Wieso nicht? Wenn es die Lizenz der IDE bzw. des Compilers zulässt, passt das.
Ggf. musst du jedoch ein Gewerbe (für Kleinunternehmen) anmelden.

Mithrandir 6. Apr 2010 09:06

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen. Meine Freundin gibt Partys, liegt damit weit unter der Jahresgrenze von ~7000€ und musste trotzdem ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, die man niemals wieder wiederholt, kann man auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten.

Außerdem bist du noch minderjährig, es liegt also eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Daher bedarf es bei dem selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes der Zustimmung des gesetzlichen Vormunds und des Familiengerichts (vgl. §112, Abs.1 BGB)

Find ich schön, dass alle hier sagen: "Mach mal."


Quellen: EStG: §§15, 23, 22, 70 und BGB §§ 107, 112.

Schlussfolgerung: Entweder wartest du bis zum 18. Geburtstag und meldest dann ein Kleingewerbe an, oder du gehst den Weg laut BGB. Ob du beim Finanzamt eine Freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst, würde ich mangels abgeschlossener Ausbildung einfach mal in Frage stellen.

himitsu 6. Apr 2010 09:08

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Nur weil er privat keine Rechnung erstellen dürfte, darf er nichts verkaufen?

Klar kann er was verkaufen, nur eben ohne Rechnung (mit ausgewiesener MWSt).

Bernhard Geyer 6. Apr 2010 09:09

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Daniel G
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen.

Darfst du (Wie hätte ich sonst meinen Artikel in "Der Entwickler" in Rechnung stellen können? Du darfst nur keine gesonderte Mehrwertsteuer ausweisen da du diese ja auch nicht abführst.

Mithrandir 6. Apr 2010 09:10

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von himitsu
Nur weil er privat keine Rechnung erstellen dürfte, dar er nichts verkaaufen?

Hab ich das irgendwo behauptet? :gruebel: Er sollte sich dessen nur bewusst sein, falls ein Betrieb mal an ihn herantritt und ihn nach einer Auftragsarbeit fragt, oder falls jemand bei ihm Software kauft und nach einer Rechnung mit ausgewiesener Mwst. fragt.

//Edit:
Mir gehts nicht darum, ob er nun Rechnungen ausstellen darf oder nicht. Der Knackpunkt ist, dass es sich um keine einmalige Angelegenheit handelt, sondern um eine gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit, und dafür muss er ein Kleingewerbe anmelden. Ob er nachher Steuern abführen muss, das steht auf einem anderen Blatt.

Matze 6. Apr 2010 09:15

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Daniel G
und dafür muss er ein Kleingewerbe anmelden. Ob er nachher Steuern abführen muss, das steht auf einem anderen Blatt.

Das haben wir ja auch geschrieben. Von wegen wir hätten das nicht erwähnt. :tongue:

Mithrandir 6. Apr 2010 09:16

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Himi hat das erst in seinem Edit erwähnt, den hab ich nicht mehr gelesen. Das güldet nicht. :mrgreen:

Phoenix 6. Apr 2010 09:21

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Daniel G
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen.

Woher nimmst Du denn diese 'Weisheit'? Natürlich darf man als Privatperson Rechnungen ausstellen. Man darf lediglich keine Umsatzsteuer darauf ausweisen. Das geht z.B. dann ziemlich gut, wenn man mal seinen Keller ausrümpelt und noch nen alten gefunden Fernseher oder Monitor verscherbeln will (Privatverkauf). Das ist auch bitte nicht zu verwechseln mit einer reinen Quittung.

Sofern es allerdings Gewerblich wird (also 'auf Gewinn ausgerichtet' - und das ist der Verkauf von Software-Lizenzen auf jeden Fall) wird trotzdem eine Gewerbeanmeldung fällig. Software (oder etwas anderes) verkaufen geht nicht als Freiberufler. Da gehen nur Dienstleistungen (also z.B. Individualentwicklung, Beratung etc. Hierfür ist aber eine entsprechende Qualifikation, in aller Regel ein entsprechendes Studium Voraussetzung, um vor dem Finanzamt als Freiberufler durchzugehen).

Die Genehmigung des Familiengerichtes ist nur dann vonnöten, wenn Du selber ein Gewerbe anmelden möchtest. Meldet Deine Mutter oder Vater dies an und erteilt Dir eine Vollmacht für die Firma zu handeln ist das auch okay. (Wobei ich damals mit 16 mit Vollmacht meiner Mutter auch schon ein Gewerbe auf mich angemeldet hatte. Von Genehmigung des Familiengerichts wollten die beim Amt da nix wissen und wir wussten davon auch nix).

Mithrandir 6. Apr 2010 09:59

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Phoenix
Von Genehmigung des Familiengerichts wollten die beim Amt da nix wissen und wir wussten davon auch nix).

Ich gebe nur wieder, was im Gesetz steht. Ob das in der Praxis anders gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. ;)
Zitat:

Zitat von Phoenix
Woher nimmst Du denn diese 'Weisheit'? Natürlich darf man als Privatperson Rechnungen ausstellen. Man darf lediglich keine Umsatzsteuer darauf ausweisen. Das geht z.B. dann ziemlich gut, wenn man mal seinen Keller ausrümpelt und noch nen alten gefunden Fernseher oder Monitor verscherbeln will (Privatverkauf). Das ist auch bitte nicht zu verwechseln mit einer reinen Quittung.

Ich denke, mittlerweile sollte klar sein, wie man obiger Post zu verstehen war. Das man darauf so ewig lange rumreiten kann... :wall:

p80286 6. Apr 2010 17:33

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Yakumo500
Darf ich einfach als Privatperson kostenpflichtige, eigenprogrammierte Software veröffentlichen?

Ja, darfst Du.

Aber was hat da das "kostenpflichtig" zu suchen?
Und könnte es sein, das Du statt "veröffentlichen" "verkaufen" meinst?

Falls Es Dir um die Kohle und nicht ums Veröffentlichen geht, schau mal ins BGB was du da unter Gewährleistung findest.

Gruß
K-H

Yakumo500 6. Apr 2010 18:54

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Ja ich meine Software verkaufen.
Hättet ihr einen Tipp wo ich Delphi 2010 günstig erwerben könnte?

SirThornberry 6. Apr 2010 19:07

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Yakumo500
Ja ich meine Software verkaufen.
Hättet ihr einen Tipp wo ich Delphi 2010 günstig erwerben könnte?

Erstelle bitte für die neue Frage ein neues Thema (entsprechend den Forenregeln) :)

himitsu 6. Apr 2010 19:21

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von SirThornberry
Erstelle bitte für die neue Frage ein neues Thema (entsprechend den Forenregeln) :)

Oder nutzte die Forensuche ... sowas wurde schon öfters mal besprochen.

Yakumo500 7. Apr 2010 09:04

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Also vielen Dank für eure Antworten. Ich werde sowieso bald 18 und dann werde ich mir noch eine "richtige" Delphi Version zulegen, da ich bisher nur eine von meiner Schule besitze.

JamesTKirk 7. Apr 2010 13:45

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von Yakumo500
Also vielen Dank für eure Antworten. Ich werde sowieso bald 18 und dann werde ich mir noch eine "richtige" Delphi Version zulegen, da ich bisher nur eine von meiner Schule besitze.

Je nachdem was du für Komponenten benötigst, kannst du es ja auch mal mit Lazarus probieren. Das ist Open Source und damit kostenlos und du darfst auch ohne Probleme propritäre Software (also ohne Veröffentlichung des Codes) schreiben.

Gruß,
Sven

himitsu 7. Apr 2010 13:51

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Das ist Open Source und damit kostenlos
Ja, Lazarus+FPC ist OpenSource und damit kostenlos,

aber das heißt nicht, daß alle Programme automatisch kostenlos sind, nur weil sie OpenSource sind. :warn:
Es gibt auch OpenSource-Programme, weche man irgendwie erstmal bezahlen muß
oder es gibt kostenlose Progtamme, welche nicht OpenSource sind.

JamesTKirk 8. Apr 2010 15:36

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software
 
Zitat:

Zitat von himitsu
Zitat:

Das ist Open Source und damit kostenlos
Ja, Lazarus+FPC ist OpenSource und damit kostenlos,

aber das heißt nicht, daß alle Programme automatisch kostenlos sind, nur weil sie OpenSource sind. :warn:
Es gibt auch OpenSource-Programme, weche man irgendwie erstmal bezahlen muß
oder es gibt kostenlose Progtamme, welche nicht OpenSource sind.

Hast ja recht...

@Yakumo500: Denk dir das "damit" weg :mrgreen:

Gruß,
Sven


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