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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Soweit ich weis gibt es einen Richterspruch darueber dass z. B. in Installationsprogrammen der "Weiter" Button gesperrt sein muss sodass der User z. B. durch anklicken einer CheckBox bestaetig die EULA/Lizenz gelesen hat. Also das reine durckklicken durch die Installation ist nicht legal demnach!
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Wie gesagt ich habs mal gehoert. Muetze1 hat das mal gesagt gehabt soweit ich mich noch dran erinnern kann!
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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wobei ich die lizenz an sich nicht besonders gelungen finde. ich werde das bei gelegenheit selber noch einmal überarbeiten. (für die salvatorische klausel wirst du ja wohl eine übersetzung finden irgendwo) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Besten Dank, Lukas. :-)
Was genau findest du nicht gelungen / würdest du ändern? Grüße, |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
sooo....
Zitat:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Ich hol das nochmal hoch.
Angenommen ich will meine Programm ins Internet stellen (als Freeware versteht sich). Um genau zusein geht es dabei ersteinmal um ein Programm was Handle ausliest (Und man auch viel ändern kann), ... , zusätzlich noch ein paar Systeminfos. Das ist ja erstmal ein "normales" Programm (also nichts mit format c: :) ) Angenommen der Anwender werkelt damit an den Fenstern rum, und Schließt alle Fenster. Zack Startbutton ist weg. Er weiß nicht wie er den Rechner runterfahren soll, nimmt die 5 Sekunden Methode und Hardware wird beschädigt. So trifft mich keine Schuld, oder? Oder ich lasse jeden beliebigen Ton über den Speaker am Motherboard ausgeben, und der Lautsprecher geht bei zu hoher Freuquenz oder bei 10 Stundendaueraktivität kaputt. Trifft mich dann Schuld? Schließlich ist es blöd das eventeuell ein Richter entscheiden muss ob das Fahrlässig war... Achja. Freeware darf man ab jedem Alter weitergeben, oder? (Ich bin 14...) Sorry, falls das indirekt schon gesagt worde, aber ich will nur sicher gehen... [edit] Ich hab das total blöd geschrieben (wieder mal :mrgreen: ) also, jetzt mal auf Deutsch Gibt es so etwas wie eine Richtlinie, wann es fahrlässig ist? Und wenn ich im Programm einen Bug hab, beispielsweise Registry und das macht was kaputt. Kann etwas fahrlässig sein, was ich eigentlich gar nicht beabsichigt habe (also Bug oder so halt)? [/edit] |
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