Delphi-PRAXiS
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CG2003 11. Nov 2005 11:16

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von dfried
Das kommt auf die Gesellschaftsform an, eine GBR bzw. Einzelpersonenfirma dar sich keinen "Phantasienamen" geben, da muss der eigentliche Name immer Bestandteil des Namens sein (und glaub auch vorne stehen).
Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) darf sich einen frei wählbaren Namen ausdenken.

Das würde also bedeuten, das der Beispiel-Name "Sebastian Mundt Software" nutzbar bzw. erlaubt wäre?
Wie sieht es mit Zusätzen aus, wie z.B. so hier:

"Sebastian Mundt Software - Web-Entwicklung, Anwendungs-Programmierung, Service"

Wäre sowas akzeptabel / erlaubt?

Darf man sich ein eigenes Logo entwerfen?

dfried 11. Nov 2005 11:25

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von CG2003
Wie sieht es mit Zusätzen aus, wie z.B. so hier:

"Sebastian Mundt Software - Web-Entwicklung, Anwendungs-Programmierung, Service"

Wäre sowas akzeptabel / erlaubt?

Darf man sich ein eigenes Logo entwerfen?

Wäre auch OK, Logo darf man sich natürlich eines machen, hat mit der Gewerbeanmeldung nix zu tun!

Hansa 11. Nov 2005 12:49

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von CG2003
Aber ich denke mal, wenn ich mir einfach nur einen Gewerbeschein hole, reicht es halt nicht.

Jetzt habt ihr ihn endlich so weit, was ? :twisted: Und es werden jetzt auch tatsächlich objektiv falsche :mrgreen: Aussagen gemacht. Wie ich vorher schon sagte : wer viel frägt kriegt viele Antworten. Je mehr Fragen umso mehr falsche Antworten sind dabei. Der Firmenname muß also komplett ausgeschrieben werden ?

Zitat:

Zitat von rwachtel
..bist Du als Einzelunternehmung verpflichtet, zumindest einen Vornamen und Deinen Nachnamen jeweils vollständig auszuschreiben. Dein Beispiel war also vollkommen korrekt.

Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ? Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben. Nun ja, diese Abkürzung taugt nicht so richtig, wer weiß was die dann denken ? :mrgreen: Ich war jedenfalls noch nie in einem "Hotel Wolfgang-Eberhard Schmitt" oder im "Restaurant Karl Heinz" :lol: Jetzt verwirrt den armen Kerl nicht noch mehr.

dfried 11. Nov 2005 12:57

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ? Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben.

Als GbR darf er das auf jeden Fall nicht! Das muss der voll ausgeschriebene Vor- und Nachname immer Bestandteil des Firmennamens sein (zumindest nach dem Gesetz).
Was man nachher auf der Rechnung tatsächlich schreibt ist ne andere Sache, rein rechtlich muesste das gleiche draufstehen. :)

Hansa 11. Nov 2005 13:07

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ? Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.

dfried 11. Nov 2005 13:09

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ? Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.

Dann schau bitte mal ins BGB!
Es gibt halt leider immer noch ein Unterschied zwischen Theorie und wirklichkeit!

EDIT:
Hab grad mal bischen gestöbert.

Einzelunternehmen
Firmennamen ist der Vor- und Zuname des Existenzgründers, eventuell mit Branchen- oder Tätigkeitsbeschreibung. Unternehmer, die sich ins Handelsregister eingetragen haben, können auch einen Fantasienamen wählen, allerdings kombiniert mit der Bezeichnung eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K. oder ekfm).

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Für den Firmennamen gilt: Er muss die Nachnamen aller Gesellschafter enthalten sowie mindestens einen Vornamen.

rwachtel 11. Nov 2005 13:31

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
[...]Und es werden jetzt auch tatsächlich objektiv falsche :mrgreen: Aussagen gemacht.[...]

Welche?

Zitat:

[...] Der Firmenname muß also komplett ausgeschrieben werden ? [...]
Der Name, unter dem er handelt, ja. Dies ist genau genommen kein Firmenname, sondern der Name des Unternehmens.

Zitat:

Mit Vor- und Nachname, oder wie ist das gemeint ?
Ja, natürlich. http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...el=2&count=3.2.

Zitat:

Statt "Sebastian Mundt Software" kann er selbstverständlich auch "SM Software" auf die Rechnungen schreiben.
Nein, darf er definitiv nicht. Der Rechnungsempfänger braucht solche Rechnungen übrigens auch nicht zu begleichen, denn er könnte sie unter Umständen nicht von der Steuer absetzen. Google Pflichtangaben auf Rechnungen

Zitat:

Ich war jedenfalls noch nie in einem "Hotel Wolfgang-Eberhard Schmitt" oder im "Restaurant Karl Heinz" :lol:
Du warst aber schon oft in einem "Hotel zum goldenen Hirsch Inhaber Wolfgang-Eberhard Schmitt".

rwachtel 11. Nov 2005 13:35

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von Hansa
Dann gebe mal in Google nur "GBR" ein. Wo ist z.B. bei der "Musik-Direkt GbR" Vor- und Nachname ?

Du glaubst also, dass im Internet alle nach Recht und Gesetz handeln? Nebenbei, das war ein schlechtes Beispiel. Schau bei denen mal ins Impressum.

Zitat:

Um solchen unnötigen Fragen aus dem Weg zu gehen braucht er sich ja nur den G-Schein zu holen.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun.

mschaefer 11. Nov 2005 14:14

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Moin, moin,

Als Einzelperson kann man einen Fantasiefirmennamen eintragen lassen. Das läuft dann unter "http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann]Eingetragener Kaufmann.
Der Eintrag findet sich im Handelsregister, damit die Verknüpfung zur Person besteht, da hat dfreid ja schon hingewiesen.

Man kann aber auch seinen Programmen einen Gemeinsamen Fantasienamen geben und
diesen Namen schützen. Das behält die Konstanz, wenn die Rechtsfrom der Firma sich ändert.
Ein Markenname wird dann beim deutschen Patent und Markenamt eingetragen.

Grüße // Martin

Daniel G 11. Nov 2005 14:25

Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
 
Zitat:

Zitat von mschaefer
Ein Markenname wird dann beim deutschen Patent und Markenamt eingetragen.

Wobei das allerdings auch eine Zeit dauert, da es eine Frist gibt, in der gegen diese Patentierung Einspruch erhoben werden kann...

Warum, zum Henker, macht man es uns eigentlich so schwer? Ich will doch nur ein einziges Programm verkaufen, CG2003 ein paar mehr...
Ich habe doch nicht vor, das auf ewig zu machen....


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