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AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
Also Tinte hätte für mich als Beamter des FA den Vorteil, das sie nicht innerhalb von wenigen Monaten ausbleicht und unleserlich wird.
Überhaupt gar keine Buchung einzutippen, den Teil hatten wir schon, da hilft nur ein Drehgitter wie im Schwimmbad, das an die Kassenlade gekoppelt ist. Und tja, also ich meine schon, ohne Papier! |
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Na ja. Du hängst die Bons ja nicht zum Bleichen in die Sonne. Und das hat ja bis jetzt mit den Bons ohne Probleme funktioniert.
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Zitat:
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Ne, im Ruhrgebiet scheint ja bekanntlich nicht mal die Sonne. Es geht aber auch ganz einfach ohne Sonne, wie jaenicke auch schreibt.
Also bleibt die Frage unbeantwortet, wozu überhaupt Papier und warum ausgerechnet Thermopapier, das nicht mal ansatzweise "dokumentenecht" ist. Ich behaupte mal, wer ne Papierrolle wechseln kann, schafft das auch mit einer Tintenpatrone. |
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Bitte zum Thema zurück.
Dass der Druck auf Thermopapier früher oder später nicht mehr lesbar ist, ist ein altbekanntes Thema und hat mit der Bonpflicht nichts zutun. |
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Naja so altbekannt offenbar nicht (siehe #45). Außerdem ist ja neben der dauerhaften Lesbarkeit die permanente Giftigkeit von Thermopapier ein Punkt, der gegen die Bonpflicht angeführt wird.
Aber gut, es interessiert mich nachwievor, warum eine Registrierkasse technisch nicht das tut / tun kann, wofür sie gebaut wurde und was sie behauptet zu tun. Scheinbar muss es ja ein Kinderspiel sein, wenn Bonpflicht in dieser Form eingeführt wird. |
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Zitat:
Hier kann man mit der technischen Sicherheitseinrichtung dafür sorgen, dass eingegebene Umsätze nicht mehr nachträglich vor dem täglichen Tagesabschluss gelöscht werden können. Dann bleibt aber immer noch der Fall, dass Umsätze gar nicht erst eingegeben werden. Und hier kann nur der Kunde sehen, dass etwas nicht stimmt, wenn nicht gerade der Umsatz eines Prüfers auf diese Weise nicht eingegeben wird. Deshalb hilft an der Stelle die Bonpflicht schon weiter, weil der Kunde den Bon direkt angeboten bekommen muss. Bekommt er ihn nicht angeboten und sieht auch nirgends einen Ausdruck, weiß er, dass mit dem Betreiber etwas nicht stimmt. Das heißt natürlich nicht, dass jeder, dem so etwas auffällt, das auch meldet. Aber zumindest kann der Betreiber nicht mehr still und heimlich betrügen ohne dass es jemand sieht. Und wenn ein Konkurrent den Verdacht auf unlauteren Wettbewerb auf dem Wege eines solchen Steuerbetrugs hat, kann er das nun auch verhältnismäßig einfach sehen und ggf. melden. Aber wie gesagt, sinnvoller wäre eine Lotterie gewesen, weil das gerade in Deutschland mit Geiz-ist-geil usw. sicher gut dazu geführt hätte, dass viele einen Bon verlangen... aber wenn man sich die Entstehung und den Inhalt des Gesetzes so ansieht, mit welchen Intelligenzbestien das ausgedacht wurde, dann wundert man sich ohnehin über gar nichts mehr... weltfremd ist da noch viel zu milde ausgedrückt. |
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Also nichts halbes und nichts ganzes.
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Auf dem Display wurde mit massenhaft Ökostrom bereits das Eingegebene und der Endbetrag angezeigt.
Abgesehn von manipulierter Software ist der Vorgang also bereits elektronisch erfasst, auch ohne einen Zettel. Zitat:
Hach, was waren das noch für Zeiten, damals mit dem Nadelrucker oder Typenrädern. Und man hört auch einen internen Druck, ohne die Kopie für den Kunden. |
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