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AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
Zwischenzeitlich darf man eine Storno-Rechnung aber wieder Gutschrift nennen, auch wenn es umsatzsteuerlich keine ist. ( Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist das Gegenstück zur Rechnung; aber vom Empfänger ausgestellt)
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Zitat:
![]() Aber ich bin da definitiv auch nicht sattelfest... |
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Schon im Oktober
BMF 25.10.13, IV D 2 – S 7280/12/10002 |
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AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
Hallo,
ich habe BWL und Informatik studiert. Meine Frage und zugleich Antwort lautet wie üblich zu solchen Threads: 42 mfg frank |
AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
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:wiejetzt: :coder2: :thumb: :cheers: :hi: :dancer2: |
AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
Grundsätzlich halte ich das erneute verwenden einer Rechnungsnummer, wenn die alte Rechnung als nicht bezahlt wird, für keine gute Lösung (ob nun Steuerrechtlich möglich oder nicht). Ich schreibe dafür generell eine Stornorechnung.
Der Grund hierfür liegt im Rechnungsdatum und in der Nachvollziehbarkeit. Ein Steuerprüfer wird schon hellhörig, wenn innerhalb der fortlaufenden Rechnungsnummern nicht auch das Rechnungsdatum chronologisch fortlaufend ist. Das deutet nämlich auf nachträgliche Veränderungen der Rechnungen hin, und das macht ihn erst mal neugierig. Im Gegenzug dazu sind Rechnungen, die nicht bezahlt werden, und mit Stornorechnung somit nachvollziehbar sind, für einen Prüfer kein Grund für eine Beanstandung. So halte ich es immer in Rücksprache mit meinem Steuerberater, und das ist bisher immer sehr gut gelaufen, und es gab nie Rückfragen oder Beschwerden vom Prüfer. Zwar will ein Prüfer, aus verständlichen Gründen, immer was finden, aber dazu hat er in den Ausgaben genug Möglichkeiten. Solange ich nicht wirklich zu unrecht mehr Zahlen muss, als ich Zahlen müsste, gehe ich mit dem FA immer den Weg des geringsten Widerstandes. Und desweitern kann ich durch ein Storno auch nach Jahren noch selber gut nachvollziehen, was damals gewesen ist. |
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Ich finde gerade diese Threads besonders hilfreich und lesenswert. Zeigen sie doch, daß unterschiedliche Auffasungen und Interpretation von Dingen vorhanden sind. |
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Oder wir schicken die Rechnung in Italien oder Griechenland an Fiskaldrucker bzw. Fiskalbox. Nur leider hat der Bediener diese ausgeschaltet, so dass die Rechnung offen bleiben muss, aber eine Rechnungsnummer hat. Theoretisch könnte man die Rechnung bei der Vergabe der Rechnungsnummer auch unveränderbar machen. Aber wenn diese dann nicht abgeschlossen werden kann, bliebe nur ein Rechnungsstorno. Dumm nur, wenn der Bediener z.B. das Recht nicht hat. Zumal ein Storno einer nicht abgerechneten Rechnung auch irgendwie komisch ist. Das sind nur Beispiele. Es gibt noch eine ganze Reihe von Fällen, in denen es eben einfach nicht anders möglich ist. Damit sich niemand über die Lücken wundert, braucht man aber in der Rechnungsübersicht nur einen Platzhalter zu hinterlegen, damit ersichtlich ist, dass die Rechnung z.B. wieder leer storniert und nie abgerechnet wurde. |
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