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AW: Fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern
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Ob das ein korrekter Storno ist, wage ich zu bezweifeln. |
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Auf jeden Fall ist das ganz dünnes Eis und ich würde das an Perlsaus Stelle ganz dringend überdenken wollen... |
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Bei Einnahmen-/Überschuß-Rechnung ist die Zahlung massgebend.
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Posting gelöscht wegen eben via anonymer Email erhaltener Drohung vermutlich von einem hiesigen User, mich bei meinem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
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Aber letztendlich kannst Du machen was Du für richtig hältst. Das muss sich nicht mit geltendem Recht decken. |
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Für die älteren unter uns is dat ne jutschrift Dass da jetzt Storno drüber steht und das Vorzeichnen andersrum ist... Ändert nix an der Vorgehensweise... |
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Siehe BMF Schreiben vom 25.10.2013 auf Seite 3, letzter Absatz: "Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) ist keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Wird in einem solchen Dokument der Begriff „Gutschrift“ verwendet, obwohl keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG vorliegt, ist dies weiterhin umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Die Bezeichnung als „Gutschrift“ führt allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG." |
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