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AW: Was haltet Ihr von der von Dr. Merkel verordneten Gehaltskürzungen ab 2015?
Zitat:
Ich habe einen Auszug aus dem Haushalt zitiert und bezweifelt, dass HARTZ IV (übrigens von der Schröder Regierung eingeführt) gesetzwidrig ist. Also was soll schon wieder der persönliche Angriff? |
AW: Was haltet Ihr von der von Dr. Merkel verordneten Gehaltskürzungen ab 2015?
Wenn du dich mal wieder angegriffen fühlst, tut mir das leid. Das war nicht meine Absicht. Aber schon auf Seite eins des Threads, habe ich gesagt, dass diese Threads immer aus dem Ruder laufen.
Zitat:
Schröder hat die Sozialdemokratie verkauft und ist schwärzer als Merkel, die ja mittlerweile rot schwarz gestreift ist. Zitat:
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AW: Was haltet Ihr von der von Dr. Merkel verordneten Gehaltskürzungen ab 2015?
Zitat:
Ein signifikanter Fall aus dem "Vereinsleben": Einem älteren, gesundheitlich stark eingeschränkten Arbeitslosen, der kurz vor der Rente steht, wurde ohne Rücksprache von seinem Sachbearbeiter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) vorgelegt, in der stand, daß diese EGV das Resultat der gemeinsam mit dem Hilfesuchenden erarbeiteten Strategie zur Eingliederung in Arbeit darstelle. Der Hilfesuchende wurde nicht darauf hingewiesen, daß die in der EGV festgelegte Maßnahme (Projekt 50plus) freiwillig sei, sondern im Gegenteil der Eindruck erweckt, eine Weigerung würde unweigerlich Sanktionen nach sich ziehen. Nachdem der ALG-II-Empfänger im Beisein eines Begleiters die Unterschrift unter die EGV mit Hinweis auf die darin aufgeführten unwahren Behauptungen verweigert hatte, drohte der Sachbearbeiter gesetzeswidrig mit Sanktionen, wenn der "Kunde" nicht auf der Stelle unterschreiben würde. Der Begleiter klärte den Sachbearbeiter darüber auf, daß eine derartige Sanktion gesetzeswidrig sei, denn erstens handelt es ich um einen Vertrag, der der Vertragsfreiheit unterliegt, und zweitens dürfe der "Kunde" die EGV auch mit nach Hause nehmen und sich erst in Ruhe durchlesen, bevor er sie unterschreibt. Danach erließ der Sachbearbeiter einen Verwaltungsakt, gegen den der "Kunde" Widerspruch eingelegte. Einer unterschriebenen EGV kann dagegen nicht widersprochen werden. Diesem Widerspruch wurde in letzter Instanz voll und ganz entsprochen. Sanktionen (Leistungsminderung) werden jedoch weiterhin angewandt, woraufhin der Gerichtsvollzieher diese Beträge erfolgreich beim hiesigen Jobcenter eintreiben konnte. Seitdem hat dieser ALG-II-Empfänger eine nette und freundliche junge Dame als Sachbearbeiterin und wird auch nicht mehr drangsaliert. Wie dieser und zahlreiche weitere Fälle, mit denen ich im Laufe der Jahre zu tun bekam, zeigen, geht es nicht um Vermittlung oder Hilfe, sondern einzig um das Herausdrängen aus dem Leistungsbezug. Auch die Sanktionspraxis verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern ebenso gegen den Grundsatz der deutschen Sozialgesetzgebung: Das SGB wurde geschaffen, um
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