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AW: Apple ärgert das Apfelkind
Ok, dass das deutsche Recht da so verkorkst ist, war mir nicht bewusst. Danke für die Klarstellung. :)
Ändert aber auch nichts daran, dass ich mir weiterhin keine Apple-Produkte kaufe. Das Bedienkonzept finde ich (zumindest bei iPhone & Co.) richtig prima, einige andere Dinge nicht (z.B. die Geschichte mit "einfach mal Daten rüberkopieren"). Und da andere die Bedienung mittlerweile auch sehr gut hinbekommen, bleibe ich bei der Konkurrenz. ;-) |
AW: Apple ärgert das Apfelkind
Zitat:
Ich mag Apple auch nicht und habe einen Mac auch nur zum Testen (und zum Herumärgern wie ich feststellen musste), aber dass Apple wie andere Firmen auch versucht die rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen (oder es in Fällen wie diesem sogar muss), ist dafür nicht der Grund. (Der Mac Pro liefert mir seit ich den bei mir stehen habe schon genug Gründe, aber das gehört nicht in diesen Thread. ;-)) |
AW: Apple ärgert das Apfelkind
Zitat:
Dann wäre Apple also ein Opfer des Gesetzgebers... Ich bin ja nicht grundsätzlich gegen Apple-Produkte, aber m.E. überschreitet die Firma (inzwischen) einige Grenzen. |
AW: Apple ärgert das Apfelkind
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Da gabs mal einen Importeur, der wollte sich den Erfolg von "Chiquita"-Bananen zunutze machen. Schlauerweise sollte dazu der Name "Banane", also nicht Kunstname wie "Chiquita" für die eigenen Bananen geschützt werden. Aus oben genannten Gründen ging das aber nicht. Selbst wenn man einen Kunstnamen verwendet, so lässt sich der nur unter bestimmten Bedingungen schützen. Deshalb nächster Fall, der Name "Eurocity". Das ist zwar ein Kunstname, aber er ist zusammengesetzt aus 2 Allerweltsnamen. Liess sich nicht schützen. Und das weiss ich nicht von irgendwem, sondern von einem bundesweit bekannten Patentanwalt. Der hat mir folgendes erklärt : Euro hat jeder in der Tasche und fährt vielleich in die City zum einkaufen. Toll, was ? :mrgreen: Jedenfalls hätte die Bahn versucht, den Namen "Eurocity" schützen zu lassen und wäre gescheitert. Er hat aber auch gesagt, selbst bei nicht geschützen Namen müsse man aufpassen. Wenn ein anderer Bahnbetreiber plötzlich auch Eurocitys fährt, dann bekäme er Ärger. Zurück zu Apple. Da der Name schlecht geschützt werden kann, haben sie ja das Apple-Logo und das ist eben geschützt. Ob das Apfelkind-Logo dem von Apple jetzt zu nahe kommt, das hängt vom Gericht ab. Zitat:
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AW: Apple ärgert das Apfelkind
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a) Wenn jemand anderes das Eintragen will kann ich das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich Anfechten mit der nachweisbaren Begründung "ich durfte vorher auch nicht" und b) ist meine Firma unter dem Namen ja dennoch im Handelsregister Eingetragen, und es darf keine zwei Firmen mit gleichem Namen im gleichen Geschäftsgebiet geben. Bei Restaurants oder Cafés ist das Geschäftsgebiet natürlich etwas lokaler als bei IT-Dienstleistern, das heisst eine zweite Firma 'smartDev' - ggf. auch in anderen Schreibweisen sind dennoch durch meinen Handelsregistereintrag schon im Nachsehen. |
AW: Apple ärgert das Apfelkind
Gabs da nicht auch eine Klausel, durch die ein (auch trivialer) Name durch reine Nutzung (über längeren Zeitraum, und von vielen Menschen (relativ zum Fachgebiet)) einen gewissen Schutz zugesprochen bekommt? Oder war das im Rahmen "Geschmackssmuster", nicht Marken? Ich weiss nur noch, dass ich während der IT-Recht Vorlesung damals nicht selten kopfschüttelnd da saß - insbesondere bei so manchem Beispiel.
Dennoch bleibe ich dabei: Man hat sich eine nette Kooperation madig gemacht. Okay, Verwässerung ist durchaus eine Sache, aber sowas ließe sich im Vorfeld "auf kurzem DIenstweg" verhandeln, und dann pro forma anmahnen, im gegenseitigen Wissen darum um dieser Klausel zu entsprechen. Dann hätte man davon vermutlich auch nie gehört. Die Publicity wäre zwar auch nicht da, dafür aber Werbung im kleinen Kreis - und Apple ist nun nicht auf "even bad publicity IS publicity" angewiesen, denke ich mal so mutig heraus hier. Man hätte es einfach netter und kooperativer angehen können, wenn unser Gesetzgeber einen schon zu Schlammschlachten zwingt :? |
AW: Apple ärgert das Apfelkind
Zitat:
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AW: Apple ärgert das Apfelkind
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Domaininhaber: Daimler AG Adresse: Mercedesstr. 137 PLZ: 70320 Ort: Stuttgart Land: DE Smart.com/.de wurde geschützt. Der jetzige Inhaber Daimler hat sich das eine 6-stellige Summe kosten lassen. Und als Beigabe noch einen Smart zusätzlich dazu. :mrgreen: Der hats eben richtig gemacht. :lol: |
AW: Apple ärgert das Apfelkind
Tja, auch andere klagen:
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AW: Apple ärgert das Apfelkind
Man sollte aber vorsichtig sein. Jemand hat hier geschrieben warum Apple geklagt hat, weil sie es mussten um nicht das Recht an der Marke zu verlieren in Zukünftigen Prozessen. Das hätte auch jede andere Firma so gemacht.
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