Delphi-PRAXiS
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Pfoto 17. Apr 2009 13:59

Re: Legalitätsfrage
 
Hallo,

in Deutschland gab es kürzlich erst ein Urteil, das *Spielideen*
nicht schützbar sind siehe: http://lrbw.juris.de.
Dabei geht es also um einzelne Mechanismen -- das Kopieren eines
kompletten Spiels (am Besten nocht mit Titel) ist natürlich untersagt.
Es kommen nämlich jährlich zahlreiche Spiele heraus, die einzelne
Ideen aus anderen Spiele aufgegriffen haben und selber wieder eine
neue Idee einbringen. So entwickelt sich dann alles langsam weiter.

Vor ein paar Jahren wurden Shareware-Autoren von Ravensburger
übrigens wegen der Kopie des MEMORY-Spiels bzw. des
Markennamens abgemahnt. (z.B. hier)

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Mattel versteht
da bestimmt gar keinen Spaß...

Gruß
Jürgen

Hybrid666 17. Apr 2009 14:14

Re: Legalitätsfrage
 
also das ist schon krass mit dem Memory Spiel! Hätte nicht gedacht das Firmen wegen solcher kleinigkeiten so einen aufriss machen!

Mithrandir 17. Apr 2009 14:51

Re: Legalitätsfrage
 
Zitat:

Zitat von Hybrid666
also das ist schon krass mit dem Memory Spiel! Hätte nicht gedacht das Firmen wegen solcher kleinigkeiten so einen aufriss machen!

Allerdings ist das auch heute nicht mehr so ohne weiteres möglich. Die Höhe der Abmahnungsentgelte wurde begrenzt, imho auf 100 € für kleinere Delikte. (Aktenzeichen ist mir grad entglitten...)

BAMatze 17. Apr 2009 16:06

Re: Legalitätsfrage
 
Hallo

Zum ersten könntest du dich beim Deutschen Patentamt mal schlau machen, in welcher Form dort Patente zu dem Spiel vorliegen. Das ist ohne weiteres möglich, da dieses eine offizielle Hompage hat, wo sich z.B. Ingenieure davon überzeugen können, wenn sie etwas erfunden haben oder denken dies getan zu haben, ob es dafür ein Patent schon gibt.
Zweitens ist es ebenfalls wichtig (solltest du auch auf der Seite finden), in welchem Raum dies geschützt ist. Z.B. Kann ein Patent eine Apperatur/ Spiel/ Idee/ ... rein für Deutschland schützen. Das bedeutet du könntest in Polen legal eine Kopie verkaufen und könntest nicht belangt werden (ist nur mal beispielhaft). Denke auch, dass Matel ein solches Spiel nicht weltweit geschützt hat.
Zum Dritten schützt ein solches Patent eine Idee auch nicht für immer, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum, ich glaube nach 5 Jahren läuft der erste Zeitraum aus, bin ich mir aber gerade nicht wirklich sicher. Viele verlängern dieses nicht, weil sich das nicht wirklich lohnt und gerade im Technischen Bereich haben Neuentwicklungen wesentliche Verbesserungen oder sind effizienter. Ab einen bestimmten Zeitpunkt lohnt sich ein Patent auch nicht mehr, da weniger damit verdient wird, als es kostet dies wieder schützen zu lassen.

Also alles in allem, wenn du dich nicht sorgfälltig schlau machst (im Einzelfall auch über einen Patentanwalt) ist es riskant, dass du einen Verstoß gegen ein Patent vornimmst. Hier gilt auch immer, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Für dich könnte, um deinen eigenen Arbeits- und Prüfungsaufwand möglichst gering zu halten, der Hinweis, dich direkt an Matel zu wenden sehr hilfreich sein. Wenn dort ja oder nein gesagt wird, ob du es kostenlos/ kostenpflichtig anbieten darfst, dann hast du zumindest eine Antwort, auf die du dich berufen kannst im Ernstfall.

MfG
BAMatze

Mithrandir 17. Apr 2009 16:09

Re: Legalitätsfrage
 
Zitat:

Zitat von BAMatze
Wenn dort ja oder nein gesagt wird, ob du es kostenlos/ kostenpflichtig anbieten darfst, dann hast du zumindest eine Antwort, auf die du dich berufen kannst im Ernstfall.

MfG
BAMatze

EMail ausdrucken nicht vergessen. ;)

guidok 17. Apr 2009 16:17

Re: Legalitätsfrage
 
Also die "Spielidee" von Skip-Bo kenne ich schon lange unter dem Namen Maumau. Falls jemand das tatsächlich nicht kennt, das spielt man mit ganz normalen "bayerischem" Blatt. Eigentlich hat also Mattel die Idee geklaut...

Pfoto 17. Apr 2009 16:17

Re: Legalitätsfrage
 
@BAMatze

Ein Spiel fällt - wie z.B. auch ein Buch oder eine Musikstück - unter das
Urherberrecht. Diese Dinge musst du nicht extra irgendwo anmelden, sondern
es zählt der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre *nach* Tod des Urhebers!
(diese Dinge gelten für Deutschland und evtl. Teile Europas)

Ein Patent ist mir bei Spielen ganz selten begegnet, z.B. bei aufwändigen
mechanischen oder elektronischen Konstruktionen (ich beschäftige mich
in meiner Freizeit auch mit Brettspielen).

Edit:
@guidok
Skip-Bo kenne ich nicht, aber wenn es wirklich nur ein verbreitetes Spiel
wie Mau-Mau kopiert kann er doch schlichtweg eine Mau-Mau-Umsetzung programmieren.
Dann wäre doch wirklich Null Risiko vorhanden (natürlich ohne Nennung
des Markennamens)

Gruß
Jürgen

BAMatze 17. Apr 2009 16:17

Re: Legalitätsfrage
 
Zitat:

Zitat von Daniel G
Zitat:

Zitat von BAMatze
Wenn dort ja oder nein gesagt wird, ob du es kostenlos/ kostenpflichtig anbieten darfst, dann hast du zumindest eine Antwort, auf die du dich berufen kannst im Ernstfall.

MfG
BAMatze

EMail ausdrucken nicht vergessen. ;)

Ich gehe mal davon aus, dass es ein NEIN sein wird als Antwort, ich denke jeder würde so antworten, wenn es um sein Produkt geht, egal ob es geschützt ist oder nicht. Also ist ausdrucken nicht nötig :lol:

Hybrid666 17. Apr 2009 18:07

Re: Legalitätsfrage
 
Zitat:

Zitat von guidok
Also die "Spielidee" von Skip-Bo kenne ich schon lange unter dem Namen Maumau. Falls jemand das tatsächlich nicht kennt, das spielt man mit ganz normalen "bayerischem" Blatt. Eigentlich hat also Mattel die Idee geklaut...

Skip-Bo ist definitiv kein MauMau ;) ich denke du verwechselst da was. Also die ham wirklich nix gemein. Schau mal auf wikipedia, da iss eine knappe zusammenfassung des Spielablaufs.

MfG

BAMatze 17. Apr 2009 22:11

Re: Legalitätsfrage
 
Also hab hier mal etwas genaueres gefunden zur Verwendung deiner gescannten Karten. In diesem Artikel von der Seite www.frag-einen-anwalt.de wird zwar nach einem "bayrischen" Kartenblatt gefragt, welches eingescannt wurde aber denke, dass kannst du 1 zu 1 für dich umsetzen.
Im 2. Artikel von der gleichen Seite wird sich zwar auf das Spieleprinzip Monopolie bezogen, aber der Anwalt zitiert dort Stellen aus dem Gesetz, welche für dich interessant sein sollten, wonach das Spiel oder die Regeln nicht urheberlich geschützt werden können, jedoch anscheinend das Kartendesign, Brettdesign, ...

Ich denke diese Aussagen von geschulten Sachkundigen sollte dir vieleicht einen besseren Eindruck geben, als einige (auch von mir bisher geposteten Beiträgen, wobei ich mich mehr auf mein Gebiet den technischen Patenten und den damit verbundenen Regeln bezogen hab) Beiträge die bisher teilweise gegensätzliche Meinungen vertreten haben.
Worauf aber in diesem Forum nochmals hingewiesen wird, ist dass diese Forenbeiträge keine rechtliche Beratung ersetzen können, sondern nur einen Einblick in die derzeitige Rechtslage geben.

Vieleicht solltest einfach mal dein Problem dort posten, wobei ich denke du wirst eine ähnliche Antwort bekommen, wie in dem 2. Artikel gegeben wurde.

MfG
BAMatze


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