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Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
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Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Naja also mir scheint, dass Du mit Deiner Antwort trivial die Aufgabe der Threadüberschrift verfehlt hast.
Es geht einfach nicht um Firmen- oder Existenzgründung oder Finazierung, noch Rechtsrahmen einer Unternehmung sondern lediglich um das Abklären in welchem Rahmen hier ein einzelnes Softwäreprogramm verkauft wird. Die Einteilung "viel objektiv falsch hier" und "fundiert dort" ist letzlich pauschal, insbesondere wenn man selbst wieder eine Newsgroup angibt. Dann erwarte ich von Dir einfach, dass Du das falsche benennst. Das ist zwar deutlich formuliert, aber nicht als Beleidigung gemeint. Finde es gut, wenn jemand seine Eigenentwicklung auch vermarktet und da ist es auch legitim daruf hinzuweisen, dass es für ein Einzelprodukt oder einen kleinen Handel auch in Deutschland nicht so kompliziert ist und von einigen wenigen Tücken hier im Thread ist der nicht verkehrt. Igotcha hat das zum Beispiel beschrieben wie der Ablauf ist. Auch das Abmelden ist übrigens kein Beinbruch, dass kostet halt wieder Gebühren. Grüße // Martin PS: ![]() |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
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Zum Thema : wenn er sich den Gewerbeschein holt, dann braucht er keine gewerblichen und fiskalischen Aspekte zu trennen. Denn den Fiskus braucht er nicht groß zu beauftragen, der kommt ganz von alleine. Er kriegt einen dicken Brief vom Finanzamt mit seinen Steuernummern und vielen deutschen Formularen. Aber erst, wenn er überhaupt mal angefangen hat ! Vor allem gilt aber auch : wer viele Fragen stellt, kriegt viele Antworten. Und ich finde es besser erst mal anzufangen und dann die eventuell entstehenden konkreten Fragen zu klären. Siehe unser "Künstler" Alzaimer. Hätte der groß gesagt "Ich muß manchmal einen Pack CDs verkaufen" dann hätten die gesagt, ein Künstler würde das ja wohl kaum machen. :mrgreen: Wie gesagt, bei Nebentätigkeit dürfte diese Frage wohl überhaupt nicht interessieren. Wenns nur an den 30 EUR für G-Schein hängt, dann würde ichs gleich bleiben lassen. 8) Was ist überhaupt von wem objektiv falsches gesagt worden ? :shock: |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
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![]() Mit Deiner Pauschalaussage kann man auch eine böse Überraschung erleben. Zitat:
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Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
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So, genug OT. |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin, moin,
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Und ist planmäßiger Handel mit Hardware als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen: N e i n. -> Aussage ok Und aus der Gewerbeordnung geht mit einer gewissen Deutung aktuell zum Beispiel die Einordnung als Freiberufler / Künstler bei Einzelauftragssoftware oder die des Gewerbes bei planmäßigem Vertrieb einer Software hervor. Für dieses eine Programm wird er wohl znächst keinen Gewerbeschein brauchen. Den Absatz muss er erstmal bekommen. Unter dem Threadthema mit Einzelprogramm würde ich sagen: -> Aussage zumindest nicht ko. Und den Eintrag beim Finanzamt oder sagen wir meinetwegen die Einstufung dafür gibt es selbverständlich. Sonst bräuchte man die Sache mit dem Gewerbeschein ja überhaupt nicht. -> In dem Punkt kann man sich über die Vokabel Eintrag oder Einstufung unterhalten. Die Zwangsmitgliedschaft gibt es bei einigen IHK´s. Das heisst aber nicht, dass man auch Zahlen muß. Auch IHK´s sind nicht im rechtsfreien Raum als Raubritter unterwegs. Man kann sich dann von den Mitgliedsgebühren aufgrund geringfügigen Umsatzes befreien lassen. Das hat eher was mit der Erfassung von Neugründungen zutun. Ja die Idee mit der Sharewarevereinigung find ich immernoch gut (bei solchen Zitaten bin ich hilflos) :wink: Grüße // Martin |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
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Tatsächlich gibt es in der Satzung der dortigen IHK keine Möglichkeit einer Befreiung von Beiträgen. |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
Moin, moin,
Also erstmal vorweg. lass mal dass Kriegsbeil begraben. Das Du Dich mnit der Materie herumgeschlagen hast und da Wissen mitbringst ist inzwischen deutlich bewiesen. Hoffe wir haben da jemanden nicht vergrault sein Programm zu veröffentlichen. Vielleicht hast Du CG2003 ja dazu motiviert Nägel mit Köpfen zu machen und eine richtige Firma zu gründen und kein mal eben Programmverkauf. Das mit Deiner GmBH ist interessant. Mit Personengesellschaft und Gewerbe kenne ich mehree IHK´s wo diese Mindestumsatzregelung greift. Würde jetzt mal tippen, das die in der Satzung stehen habenm, dass GmbH auf alle Fälle zahlen, was aus meiner Sicht auch zumindest fraglich ist. Bin, aber kein Jurist, würde mich hier aber beim Landratsamt erkundigen welche Regelungen da noch greifen. Bei der IHK selbst bringt das wohl wenig. Grüße // Martn |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
[quote="Daniel G"].... Wäre es legitim zu sagen, dass ich noch ein, zwei Monate mit dem Gewerbeschein warte, um zu sehen, ob sich der Verkauf lohnt?...quote]
Unter den heutigen gesetzlichen Gesichtpunkten (leider) nicht mehr, Du musst alles und jedes (MwSt, Steuer-Erklärung ) sofort abgeben, das war mal als ich meine Fa. in 1997 gründete, da brauchte ich auch als Kleinunternehmer nur 1x jährlich berichten! |
Re: Anwendungen / Software verkaufen, aber wie?
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Ab wann ist eine Tätigkeit denn dauerhaft ? Zitat:
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