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AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
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Das deutsche Gesetz habe ich jetzt nicht im Detail gecheckt, aber in der EU-Verordnung steht Folgendes:
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weil dass die Bedingung ist, siehe oben. Schreibt man gar nichts dazu ist man der Gear....te. Ich denke man sollte Folgendes machen:
Ich meine man muss auf jeden Fall die obigen Punkte vor Inverkehrbringen deutlich ansprechen und reinschreiben. Wenn man das nicht macht ist man automatisch voll in der Haftung, denke ich, und hat dann gar keine Chancen/Argumente zu erklären warum etwas nicht so funktioniert wie es soll. Auch die Definition was wichtig und was geringfügig ist sollte man möglichst vorher klar definieren, z.B. in dem man die "Hauptfunktiopnen" klar benennt, und genauso unwichtige "Features" der Software als nice-to-have. Selbst wenn alle diese Argumente später einkassiert werden sollten, so hat man zumindest eine Chance das kritische Verhalten besser zu erklären, und vielleicht nachzuweisen das es durch "höhere Gewalt" bedingt ist. Ausserdem hat man die Bestimmung was wesentlicher Vertragsbestandteil ist deutlicher festgelegt, das ist besser als wenn das erst aus Verbauchersicht definiert wird. |
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Ich bin froh um meine Festanstellung. Auf der anderen Seite mache ich noch nebenbei etwas das durch einen Verlag verkauft wird. Da bin ich erst mal raus weil B2B. Aber wenn der Verlag dann mal aufmerksam wird, was dann? Dann will er die Updates ja dann von mir haben. Mache ich ja gerne solange ich kann. Aber wenn ich nicht mehr kann oder nicht mehr bin? Wird dann z.B. meine Frau als Erbin in Regress genommen? :gruebel:
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Danke für die Info.
Also nix mit "ich bin raus" :roll::wall::kotz: |
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Moin...:P
Und was ist mit Software die in den Bedingungen beim Kauf als "as is/wie es ist" gekennzeichnet ist? |
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